Spielabbruch...ist das Zeigen der roten Karte dann noch zwingend?

  • Moin,


    ist gerade sehr aktuell...muss ich nachdem ich zu Boden gestoßen werde als Schiedsrichter vor Verlassen des Platzes noch Rot geben?


    Meines Erachtens nicht!


    LG


    MTK

    Das beste Zitat von allen: "Dass er mir den Ball weggenommen hat und mich dabei umgestoßen hat, konnte ich ja noch akzeptieren, aber, als er mich dann beim Weglaufen einen "PARDON" nannte, musste ich einfach nachtreten!":D


    (Didi Hamann zur Rechtfertigung einer :rote_karte: wegen Nachtretens)

  • Zwingend nicht, aber es hilft.
    Mit dem Zeigen der Roten Karte tritt gegen den Spieler sofort eine Vorsperre in Kraft. Wenn der Spieler keine Karte sieht, dann ist er vorerst Spielberechtigt und wird erst durch das Sportgericht gesperrt. Dies kann, aufgrund von Fristen zur Stellungnahme, noch gut eine Woche dauern.


    Allerdings ist es gut abzuwägen, ob man in der von Dir beschriebenen Situation auf die Karte verzichtet. Nach einem Stoß bei dem der SR zu Boden ging, ist zu befürchten, dass die Rote Karte noch mehr auslösen könnte.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Als ich von hinten attackiert wurde, hatte ich :rote_karte: gezogen, durch der Rote Karte konnte ich nur weglaufen, weil der Täter mich schlagen wollte.
    Jetzt weiß ich Bescheid, dass es nicht zwingend ist. Es ist auch abhängig vom die Situation etc!

    Ich habe keine Ablenkung durch die Geräuschkulisse.
    Ich bin komplett konzentriert auf das, was ich sehe


    Gehörloser Schiedsrichter -
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Hallo.


    Eine persönliche Strafe muss lediglich ausgesprochen werden.


    Im angesprochenen Fall würde ich aufs Zeigen verzichten. Info an die beiden Spielführer, dass Spieler X wegen Tätlichkeit am SR des Feldes verwiesen wurde und darauf hin das Spiel abgebrochen wurde. Vor allem nicht ab pfeifen, wenn solch ein Vorfall um die letzte Spielminute herum geschieht, könnte versucht werden zu argumentieren, dass das Spiel regulär durch Pfiff beendet wurde.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat

    Im angesprochenen Fall würde ich aufs Zeigen verzichten. Info an die beiden Spielführer, dass Spieler X wegen Tätlichkeit am SR des Feldes verwiesen wurde und darauf hin das Spiel abgebrochen wurde.


    Das halte ich für das beste Vorgehen: Im Zweifelsfall nicht zeigen, aber aussprechen (Spielführer informieren, im ESB als FaD eintragen). Damit wird die Situation auf dem Spielfeld nicht noch weiter eskaliert, die Vorsperre tritt aber dennoch in Kraft.

  • Ich würde auch die Spielführer mündlich über den Platzverweis informieren.
    Dumm natürlich wenn der Kapitän der Übeltäter ist ;)


    (In so einem Fall ist er natürlich nicht mehr der Spielführer, da er ja nichtmal Spieler ist. Ich würd dann einen unbeteiligten Mitspieler fragen wer Vizekapitän ist und es ihm sagen.)

  • Woher nehmt ihr den Hinweis, dass ein Feldverweis auch mündlich ausgesprochen werden kann?
    Ich halte das für falsch. Eine rote Karte wird auf dem Spielfeld immer durch Zeigen der Karte ausgesprochen. Einen entsprechenden Passus, dass dies auch mündlich erfolgen kann, hat man nach meiner Kenntnis bereits vor mehreren Jahren entfernt. Ich habe hierzu auch gerade das Regelheft mal durchgesehen und nichts mehr gefunden. Vielleicht ist ja einer erfolgreicher.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Wenn ich also ohne Karten das Spiel pfeife, sagen wir mal weil ich nach dem Fußballtraining spontan ein Spiel übernehme und nichts dabei habe, darf ich dann keine Strafen aussprechen? Was ist in der Halbzeitpause? Oder bei Spielen im Kinderbereich?


    Die Möglichkeit eines mündlichen Platzverweises besteht, sonst wären obengenannte Beispiele gar nicht möglich. Vielleicht wäre so etwas formal fragwürdig, aber noch lange kein ungültiger Platzverweis - und wenn mich jemand, weil ich aufgrund Angst vor weiteren Angriffen den Platzverweis nicht mittels Karte anzeigte kritisiert war das mein letztes Spiel.


    Möglichkeit 2 fällt mir gerade auf: Karte in den Rücken des Übeltäters zeigen.

  • Wenn ich meine Karten in der Kabine vergesse, kann ich doch auch mündlich Verwarnungen und Feldverweise aussprechen. Die Karten dienen doch nur dazu, die Entscheidung nach außen darzustellen. Im übrigen ist das vermutlich verbandsspezifisch. Unsere Staffelleiter können in gravierenden Fällen auch ohne ausgesprochenen Feldverweis eine Vorsperre verhängen.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Freunde, schaut bitte mal im Regelheft. Das gibt das m.E. nicht mehr her.
    Feldverweise sind mittels Signalkarte auszusprechen. Ausnahme wären nur Jugendspiele in denen generell keine Karten gezeigt werden dürfen, aber darum geht es hier nicht.


    Wenn der SR keine rote Karte zeigt, obwohl der den Vorgang wahrgenommen hat, ist das eine Tatsachenentscheidung des SR. Hier ist es nach der Strafordnung für das Sportgericht sehr schwer einen Spieler zu belangen. Einzige Ausnahme ist ein dadurch erfolgter Spielabbruch, da sich der SR dann nicht mehr in der Lage dazu sieht.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Das Zeigen einer Karte bei der Aussprache einer persönlichen Strafen ist auf jeden Fall zwingend - es darf erst einmal nicht darauf verzichtet werden, da hat Pfeifekopp schon recht. Bzgl. des Vergessens der Karten ist es jedoch so, dass die Aussprache einer persönlichen Strafe wichtiger ist, als dass dabei auch die Karte gezeigt wird. In dem Fall muss also darauf verzichtet werden, weil es eben in dem Fall nicht anders geht. Das kann man natürlich auch für den vorliegenden Fall argumentieren. Ob der DFB das genauso sieht, ist dann natürlich eine offene Frage, die wir wohl kaum umfassend und abschließend beantworten können.

  • In meinem Anwärterlehrgang wurde ebenfalls gelehrt, dass in besonderen Situationen die Mitteilung der persönlichen Strafe an den Kapitän ausreichend ist. Als Beispiel wurde eine schwere Verletzung des zu strafenden Spielers genannt, wobei man nicht dem auf der Trage liegenden Spieler die Karte vor die Nase halten solle.

  • Was ist denn Sinn und Geist der Regel? Genau: Alle Beteiligten, Offiziellen und Zuschauer sollen wissen, was da abgeht - übrigens auch eines der ganz großen Probleme im unteren Jugendbereich, wo die Karten nicht gezeigt werden dürfen. In dem Moment, in dem die Karte keinen Nutzen mehr hat - eben beispielsweise im Kabinengang - und/oder unangebracht wäre - siehe die angesprochene schwere Verletzung - ist sie nicht mehr zwingend. Dies gilt auch, wenn der SR unverschuldet keine Karten hat, weil er beispielsweise ein Spiel übernommen hat, zu dem der angesetzte SR nicht erschienen ist. Die Spielordnung schreibt hier eindeutig vor, wann ein SR ein solches Spiel leiten darf, Anforderungen an die Ausstattung des SR sind nicht formuliert, die Regelung zielt aber eindeutig darauf ab, dass ein Spiel nicht ausfällt.


    Persönlich hatte ich auch schon so einen Fall mitten im Spiel: Ein Spieler, der nach einem erneuten Gegentor vollkommen frustriert ist, zieht wutentbrannt sein Trikot aus, wirft es auf den Boden, verlässt den Platz und verschwindet in der Kabine - in diesem Fall habe ich auch das Zeigen als unpassend und nicht im Sinne der Regel angesehen, sondern den Spielführern die Verwarnung des Spielers mitgeteilt.