In der Rückpassregel ist ja unter anderem festgelgt:
"- Der Torhüter ist im Besitz des Balls, wenn er ihn irgendwie mit der Hand oder dem Arm berührt. Dies gilt nicht, wenn der Ball zufällig vom Torhüter wegspringt, z.B. nach einer Parade.
- Als Ballbesitz durch den Torhüter gilt auch, wenn der Torhüter den Ball absichtlich von der Hand oder vom Arm abprallen lässt." (IFAB-Anweisungen, Regelbuch S. 85)
Wie eng legt Ihr das aus? Ich hatte in meinem letzten Spiel gleich zwei Szenen, in denen ich gezuckt habe: Der TW "fing" den Ball aus der Luft und ließ ihn direkt vor seine Füße gleiten. Wenn ich den zweiten Satz auch nur einigermaßen konsequent auslege, hätte ich eigentlich nach der Aufnahme des Balles für die Ausführung des Abschlages abpfeifen müssen. Sicher immer ein Grenzbereich, ob der TW den Ball nun wirklich hätte fangen können oder nicht ...