Spieler nimmt schluck Bier und erhält Gelb

  • Vor 2 Wochen gab es bei uns in der letzten Liga folgende Situation (vor rund 1000 Zuseher ;)):


    Beim Stand von 4:0 ist ein Spieler vor der Ausführung des Eckstoßes zu einem Fan gelaufen und hat einen schluck Bier zu sich genommen (der, der den Eckstoß ausführte), der SR zeigte ihm daraufhin die Gelbe-Karte, eingetragen im Spielbericht hat er Unsportlichkeit.


    Auf welcher Regelgrundlage hat er diese gezeigt? "Verhöhnung des Gegner", Zeitspiel?


    Wie seht ihr das?

  • Trinken an sich ist erlaubt, das gilt erst einmal auch für alkoholische Getränke, sofern das nicht in irgendwelchen Satzungen / Ordnungen konkret verboten ist.


    Wenn er aber, bevor er einen Eckstoß ausführen will, erst einmal zum Zuschauer geht, sehe ich da a) ein unerlaubtes Verlassen des Spielfelds und b) Spielverzögerung. Daher geht die VW für mich in Ordnung.

  • Man könnte ihn aber auch verwarnen und den Regeltext aus Regel 12 heranziehen.
    Seite 87, unsportliches Betragen muss verwarnt werden, wenn sich jemand dem Spiel gegenüber respektlos verhält.
    Und in meinen Augen tut das eben dieser Spieler.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Trinken an sich ist erlaubt - und kein SR wird von sich aus prüfen, was der Spieler trinkt, soweit er keinen ausdrücklichen Anlass dazu hat. Allerdings wird üblicherweise am Spielfeldrand, meist in der Nähe der eigenen Auswechselbank getrunken - alleine schon die Missachtung dieser ungeschriebenen Regel ist nicht unkritisch sondern generiert den Verdacht des unerlaubten Verlassens des Spielfeldes. Wenn es dann noch Bier - also der Klassiker eines alkoholischen Getränks - ist, so ist bei diesem Spielstand durchaus nachvollziehbar, wenn der SR auf den Gedanken kommt, dass der Spieler das Spiel innerlich schon abgehakt hat und das auch nach außen dokumentiert; sucht Euch jetzt aus, ob das Respektlosigkeit gegenüber dem Spiel, Verhöhnung des Gegners oder was sonst noch ist, rechtfertigen kann ich eine Verwarnung auf dieser Basis immer. Da auch das unerlaubte Verlassen des Spielfeldes im eSB als Unportlichkeit eingetragen wird, werden wir nicht erfahren, wofür genau der SR nun die Verwarnung - und in diesem Fall eben die Ampelkarte - ausgesprochen hat, nachvollziehbar ist die Maßnahme aber sehr wohl.


    Nebenbei: Ginge ein Spieler zum Spielfeldrand und würde dort eine Zigarette rauchen oder einen Zug an einer Zigarette machen, würde doch wohl auch niemand Zweifel an einer Verwarnung haben ...

  • Doch ich!


    Solange er den Spielfluss damit nicht merklich verzögert wird, mach ich da beim erstmalingen Vorkommen kein Fass auf!


    Wenn man sich mal anschaut wie mit anderen Aktionen Zeit geschunden wird, dann macht ein 5 Sekunden langer Schluck/Zug auch nichts mehr aus...
    Sonst müsste man glaube ich jeden Spieler, der ausgewechselt wird, eine Gelbe zeigen, da die meist locker mehr als 5 Sekunden Zeit schinden.


    Das gibt eine ruhige Ermahnung und das wars dann auch :)

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

    Einmal editiert, zuletzt von Christian B. ()

  • Es geht dabei nicht um einen eventuellen Zeitverlust, sondern um das Verhalten - und nach herrschender Lehrmeinung ist das unsportlich (sowohl das Zigarette rauchen während des Spiels als auch offenkundiges konsumieren von Alkohol in dieser Zeit).

  • Ok,


    da kann man jetzt drüber reden.


    Wobei so mancher Spielzug und die Regelkenntnisse der Spieler und Trainer auch eine Respektlosigkeit gegenüber dem Fussball sind :P

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Womit wir wieder bei dem Thema wären, dass es für Dummheit auch eine Verwarnung geben können müsste ... 8)

  • Geil. Gelbe Karte wegen einem Schluck Bier trinken und wenn der Eckstoss ausführende und davor einen Schluck Bier trinkende Spieler den Grund wissen will,unerlaubtes Verlassen des Platzes und das vor der Ausführung eines Eckstosses :totlach: .Was hier mittlerweile für GK gerechtfertigt werden,Wahnsinn. Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf.

  • Hallo.
    Ich sach nur Super Mario und der Pepita-Hut...

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Oder es war Kölsch...

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Naja für das unerlaubte verlassen kann man ihm wohl kaum eine Karte zeigen, wenn er ja eh die Ecke ausführen soll.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Im obigen Beispiel ist der fehlbare Spieler zu einem Fan gelaufen. Das hat für mich nichts mit dem Eckstoß zu tun. Also VW fertig aus.

  • Genau. Und wenn er mit einem Zettel in der Hand wieder zurück kommt, kriegt er Gelb/Rot. Steht das überhaupt irgendwo,das es verboten ist den Platz zu verlassen, wenn der Ball gar nicht im Spiel ist?

  • Nicht explizit aber implizit - und ebenso wenig steht im Regelbuch, dass der Spieler das Feld zur Ausführung eines Einwurfes usw. verlassen darf.


    Was genau steht denn im Regelbuch? Dass ein Spieler das Feld nicht ohne Erlaubnis des SR verlassen darf. Nun wäre es sicher wenig sinnhaft, wenn ein Spieler vor einem Einwurf erst den Schiri fragen müsste, da entspricht es Sinn und Geist der Regel, dass die Zustimmung des SR als erteilt gilt, da dies zur Spielfortsetzung notwendig ist. Das Spielfeld zu verlassen ohne dass hierzu eine objektive und vom Regelgeber anerkannte Notwendigkeit besteht, ist nach Regel 12 aber vom Einverständnis des SR abhängig.


    Selbst wenn hier also von einer impliziten Erlaubnis ausgegangen werden kann, so bezieht diese sich zweifelsohne nur darauf, den Eckstoß auszuführen. Die weitere Aktion (Bier trinken) stellt eine unzulässige Überdehnung dar und ist eben nicht implizit genehmigt - wobei die Art und Weise der Aktion sowie das Getränk alleine für eine Verwarnung ausreichend wäre.

  • Dann müsste dieser Spieler ja mit Gelb, Gelb/Rot vom Platz gehen, wenn man ihn für das Verlassen und das Bier trinken verwarnen würde.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)