FaZ und FaD in einer Aktion

  • @Maverick


    wo steht das denn bei euch?


    §23 Niedersächische Jugendordnung

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    Who the fuck is General Failure and what does he on my PC. :hammer:

  • § 23
    Erziehungsmaßnahmen
    (1) Persönliche Strafen sind die Verwarnungen (= gelbe Karte), der Feldverweis auf Zeit (= 5
    Minuten) und der Feldverweis auf Dauer. Eine Verwarnung nach Feldverweis auf Zeit ist
    nicht zulässig.



    Bitte, das ist der angesprochene Passus. Wo steht da jetzt, dass man einem verwarnten Spieler, direkt die roten Karten zeigen darf, nachdem er erneut ein gelb-würdiges Vergehen begangen hat?

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Wo steht da jetzt, dass man einem verwarnten Spieler, direkt die roten Karten zeigen darf, nachdem er erneut ein gelb-würdiges Vergehen begangen hat?


    Hier:

    Eine Verwarnung nach Feldverweis auf Zeit ist nicht zulässig.


    Wenn ein Spieler ein verwarnungswürdiges Vergehen begeht und eine Verwarnung nach einem FaZ nicht (mehr) zulässig ist, was hast Du für Alternativen? Verzicht auf die Verwarnung - wäre ja wohl fatal - oder eben ein FaD.

  • Missverständnis:


    Es geht darum, dass Maverick bei einem verwarnten Spieler, der ein "gelbes" Foul macht, hier direkt die Rote Karte ziehen will, wenn er der Meinung ist, dass dies von Nöten sei.


    David und ich sagen: Geht nicht!
    Um für ein "gelbes" Foul Rot zu bekommen muss man davor einen FaZ kassiert haben, hat man nur Gelb gesehen, so gibt es einen FaZ.

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Ein verwarnter Spieler, der eine weitere Verwarnung verwirkt, bekommt immer den FaZ - mehr gibt der zitierte Passus der Jugendordnung nicht her (ist in unserem Verband gleich).

  • Genau da liegt da die Meinungsverschiedenheit ;)

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Die Meinungen bleiben auch verschieden! Ist auch viel logischer, sonst müsste es ja auch nicht möglich sein einen FaZ direkt zu geben ohne vorherige gelbe Karte. Ist es aber. Wenn die Passage in Eurem Verband dies untersagt ok, in §23 unserer Jugendordnung steht aber nur, dass es nach dem FaZ kein GELB mehr gibt.

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  • Natürlich gibt es NACH einem FaZ keine Gelbe mehr. Nach einem FaZ ist alles Gelbe = Rot.


    Aber wenn man Gelb hat und ein "gelbes" Vergehen macht, dann kann man dafür KEINE Rote bekommen!!! ( Vgl. Post #17)


    Mit anderen Worten:
    Rot ist immer Rot
    Gelb und als Vorstrafe FaZ ist Rot
    Gelb und als Vorstrafe Gelb ist FaZ (nicht Rot - auch wenn der SR, dass gerne will - dann muss das Foul schon Rot sein)

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

    2 Mal editiert, zuletzt von Christian B. ()

  • Und ergänzend:
    Ich darf auch mit dem FaZ direkt einsteigen.


    Unsere Jugendordnung ist da erfreulich klar: Der (direkte) FaZ soll zum Einsatz kommen, wenn der SR dies bei einem an sich nur verwarnungswürdigem Vergehen für pädagogisch erforderlich hält. Der FaZ ersetzt ausdrücklich nicht den FaD.

  • Gelb und als Vorstrafe Gelb ist FaZ (nicht Rot - auch wenn der SR, dass gerne will - dann muss das Foul schon Rot sein)


    Falsch! So wie Du es darstellst, kann folgendes passieren: Spieler A bekommt eine Pflichtverwarnung und bekommt GELB, dann begeht er ein Foulspiel, was Du so schön als dunkelgelb bezeichnest. Dafür würde er dann bei Dir einen FaZ bekommen.
    Spieler B begeht zuerst das dunkelgelbe Foulspiel und bekommt dafür den FaZ, danach zieht er sich eine Pflichtverwarnung zu und bekommt ROT.
    Und das soll regelgerecht sein?
    Vielleicht sprichst Du mal mit einem Lehrwart aus Niedersachsen. Ich habe das gestern getan und der hatte keine Bedenken nach GELB ohne Zwischenschritt ROT zu geben.

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  • Warum sollte das denn nicht regelgerecht sein??


    mit welcher Begründung willst du denn dem vorher verwarnten Spieler rot zeigen, nur weil er sich ein verwarnungswürdiges Vergehen leistet? Das ist nämlich keineswegs regelgerecht!

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • "Spieler A bekommt eine Pflichtverwarnung und bekommt GELB, dann begeht er ein Foulspiel, was Du so schön als dunkelgelb bezeichnest. Dafür würde er dann bei Dir einen FaZ bekommen.
    Spieler B begeht zuerst das dunkelgelbe Foulspiel und bekommt dafür den FaZ, danach zieht er sich eine Pflichtverwarnung zu und bekommt ROT."


    Doch genau das passiert in SBFV und so weit ich weiß auch in allen anderen Bezirken mit dem FaZ in der Jugend!
    Zeige ich jedoch nach Gelb direkt Rot und schreibe dann eine Meldung, in der kein feldverweiswürdiges Vergehen beschrieben ist, dann ist der Spieler genau 0,3723 Sekunden freigesprochen.


    Und womit? Mit Recht ;)


    Haben morgen LP, da frag ich mal unseren VLW, der sollte sowas wissen.

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Spieler B begeht zuerst das dunkelgelbe Foulspiel und bekommt dafür den FaZ, danach zieht er sich eine Pflichtverwarnung zu und bekommt ROT.
    Und das soll regelgerecht sein?

    Regelgerechter geht's gar nicht mehr.


    Ich habe das gestern getan und der hatte keine Bedenken nach GELB ohne Zwischenschritt ROT zu geben.

    Das solltest du aber nur tun,wenn das Foul an sich rotwürdig war und ich kann mir denken,das dein LW davon ausgeht.