HH SR des Jahres und das Elferschießen

  • Dieses Urteil ist absolut nachvollziehbar und nach Sportrecht entschieden.
    Nur weil einem der Inhalt von Satzungen und Ordnungen nicht passt, halte ich es für unfair anderen vorzuwerfen, es würden Urteile hingebogen.


    Wenn man ständig über andere meckert und Missstände anprangert, dann muss man eben auch mal den Arsch in der Hose haben, etwas zu verändern.
    Immer nur Motzen aber selbst nichts tun, geht in meinen Augen gar nicht. Lass Dich in entsprechende Gremien wählen und versuche Änderungen anzustoßen.
    Wenn Du dazu nicht bereit bist, solltest Du Dich mit solcher Kritik dann eben auch zurückhalten.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Für die letztendlich urteilsbegründenden Fakten hätte es keiner Verhandlung bedurft- diese Fakten waren von Anfang an klar und unstrittig.
    Ich bleibe dabei- hier bleibt wieder einmal mehr als nur ein fader Beigeschmack mit falscher Signalwirkung.

  • Natürlich bedarf es einer Verhandlung wenn es einen Einspruch gegen die Spielwertung gibt.
    Und ich halte die Signalwirkung für genau richtig, es macht keinen Sinn für jeden Käse Einspruch einzulegen. Dieser Fall war aber sicherlich strittig, daher war eine Verhandlung sinnvoll, wenn gleich mich das Urteil nicht wundert.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Also der Gewinner des Finales bekommt sicher 5.000 Euronen und die Teilnahme am DFB Pokal was geschätzte 110.000€ bringt.
    Darum geht es um den Protest, nichts anderes.


    Das Dumme ist doch das man den Regelfehler des Schiedsrichter zu beanstanden und mit einer fehlerhaften Unterschrift auf dem Protestbogen zu nichte macht. Das ist doch peinlich.


    Die Posse ist einfach nur peinlich und alle verlieren.

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Tatsächlich scheint es eine sehr uneinheitliche Regelung beim Strafstoßschiessen zu geben, wobei ich nicht verstehe, warum man nicht einfach die laut FIFA-Regelwerk übernehmen kann.
    Sicher ist hier dem Hamburger Kollegen ein Fehler unterlaufen. Auch kann ich die Einwände von @BRiT nachvollziehen, was das Urteil des Sportgerichtes angeht, weil man sich hier aus meiner Sicht auf ganz dünnes Eis begibt.
    Auf jeden Fall hat die gesamte Schiedsrichter-Gilde keinen Vorteil davon und das Ansehen von Sportgericht und Schiedsrichtern bei den Verein dürfte dadurch auch nicht gerade gestärkt werden.
    Solange es keine einheitliche Regelung gibt, wird es immer wieder solche Fälle geben und sich der Eindruck (das Vorurteil) verfestigen, daß "die Schiedsrichter ohnehin das machen, was sie wollen" und daß "Schiedsrichter immer vom Sportgericht gedeckt werden".


    Vor Jahren gab es bei einem D-Junioren-Pokalspiel in Berlin einen ähnlichen Fall:
    Das Jungschiedsrichtergespann hatten sich nicht vorher die Durchführungsbestimmungen von Pokalspielen durchgelesen.
    Gerade zu diesem Zeitpunkt wäre dies aber dringend notwendig gewesen, weil die Durchführungsbestimmungen kurz zuvor geändert wurden.
    Ursprünglich galt, daß die 5 Schützen in der gleichen Reihenfolge erneut antreten mußten, wenn das Spiel noch nicht entschieden war - nun galt aber die Anpassung an die FIFA-Regeln, 5 Schützen und danach einzelne andere Schützen!
    Obwohl bei den drei Jungs durchaus im Kopf war, daß zunächst 5 Schützen gebraucht wurden, wurde ihnen aber vor Beginn des Schießens von den Trainer beider (!) Mannschaften (die in der höchsten Spielklasse spielen) massiv eingeredet, es gäbe nur 3 Schützen. Derart verunsichert ließ sich der Schiedsrichter trotz Zweifeln darauf ein, brach aber dann das Strafstoßschiessen ab, weil der Jugendleiter des Heimvereins mit einem Aktenordner auf den Platz lief, um dem Schiedsrichter zu zeigen, daß es doch 5 Schützen seien. Gott sei Dank hat der Jungschiedsrichter nicht weiter in diesem Aktenordner gelesen - denn der Jugendleiter hatte ihm die veralteten Durchführungsbestimmungen vor die Nase gehalten (die gleichen 5 Schützen schiessen noch mal). Stattdessen wiederholte er sofort das Strafstoßschiessen gemäß den FIFA-Regeln - worauf Trainer und Jugendleiter der Heimmannschaft (sie hatten verloren) durchdrehten, auf das Schiedsgespann losgingen und ihnen vorwarfen, sie hätten das Strafstoßschiessen nicht sofort wiederholen und nicht in der FIFA-Form durchführen dürfen. Sie würden Einspruch gegen das Spielergebnis einlegen.
    Zwei Wochen lang missbrauchte die Heimmannschaft eine lokale Fußballzeitung, um in Artikeln gezielt Stimmung gegen den Schiedsrichter zu machen.
    Dann entschied das Sportgericht:
    1. Der Schiedsrichter durfte das Strafstoßschiessen sofort wiederholen lassen, um seinen Fehler zu korrigieren.
    2. Das Strafstoßschiessen war korrekt durchgeführt worden. Wäre es das nicht, dann wäre nur das Strafstoßschiessen wiederholt worden, nicht das ganze Spiel!
    3. Beide Trainer erhielten eine Geldstrafe wegen Manipulationsversuchen gegenüber dem Schiedsrichter.
    4. Der Heimverein erhielt eine Geldstrafe, weil sie einen Einspruch auf Grundlage einer veralteten Durchführungsbestimmung erhoben haben.
    5. Das Schiedsrichter-Gespann erhielt eine Ermahnung wegen mangelhafter Vorbereitung.

  • Zitat

    ... und mit einer fehlerhaften Unterschrift auf dem Protestbogen zu nichte macht.


    Das kann einem Gefallen oder nicht, aber so ist es nicht nur im Sportrecht, sondern auch im Rahmen der normalen Gerichtsbarkeit.


    Der Protest wurde von einer Person eingelegt, welche in diesem Verfahren nicht antragsberechtigt war
    und daher scheiterte das Ganze bereits an der Zulässigkeit des Protestes.
    Antragsberechtigt wäre laut des Artikels wohl der, nach § 26 I 1 BGB vertretungsberechtigte, Vorstand gewesen.
    Warum das der Rechtsanwalt des Vereins jedoch nicht bemerkte ist mir ein Rätsel.

  • Die Argumentation "keiner Mannschaft ist dadurch ein Nachteil entstanden" ist für mich falsch. Wenn ich gute bzw. zumindest bessere als der Gegner Schützen an den Stellen 6 und 7 habe wird mir ein klarer sportlicher Vorteil genommen. Dass beide Mannschaften ungefähr die gleichen Chancen haben ist dabei egal, wenn z.B. ein SR nach 80 Minuten keinen Bock mehr hat und abpfeift würde doch auch niemand sagen "beide Mannschaften hatten die gleiche Chance bis dahin in Führung zu liegen"...


    Der Formalffehler ist Glück für die Hamburger, sonst nämlich würde ich ganz stark hoffen dass der DFB denen das Urteil um die Ohren haut. Wenn einer meiner Offiziellen, wie hier, einen dicken Patzer gemacht hat, muss ich nicht versuchen das mit aller Gewalt irgendwie hinzubiegen...