Zeitgleiche Regelübetretungen

  • In einer parallel geführten Diskussion hat ein Teilnehmer folgenden Satz geschrieben:

    Zitat

    Da beide Vergehen ... zeitlich beieinander liegen, bestrafe ich auch hier nur einmal und mehr als eine Verwarnung war es in beiden Fällen nicht.


    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob das generell anwendbar ist oder ob das nur eine Einzelfallentscheidung war?


    Beispiel:
    Schlussphase eines Spiels. Ein Spieler von Mannschaft A lässt sich am Spielfeldrand nahe der Mittellinie behandeln und steht dabei mit einem Bein noch im Feld. Seine Mannschaft (A) führt einen Eckstoß aus, alle übrigen Mitspieler (A) inclusive Torwart (A), befinden sich im gegnerischen Strafraum. Der Eckstoß wird vom Torwart B gefangen und weit abgeschlagen. Ein Spieler der Mannschaft B kommt in Ballbesitz und kann den Ball sehr nahe des behandelten Spielers (A) annehmen. Der Spieler von B hat der Spieler "freie Bahn" zum Tor, was auch der behandelte Spieler von A erkennt. Er kann nicht weglaufen, hält den an ihm vorbeilaufenden Spieler von Mannschaft B aber am Trikot fest, dass dieser zu Fall kommt - also definitiv zeitlich sehr eng zusammenhängend.


    Lassen wir jetzt einmal unbeachtet, ob es sich hier nur um einen aussichtsreichen Angriff oder schon um eine klare Torchance handelt. Für mich liegen 3 Dinge vor:
    1. Unerlaubtes Betreten des Spielfeldes - ein Bein im Feld, eines außen und Behandlung und dann in das Spiel eingreifen ist eine klare Verwarnung.
    2. Halten - ebenfalls eine klare Verwarnung.
    3. Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs - ebenfalls eine Pflichtverwarnung.


    2 und 3 hängen inhaltlich zusammen und würden sicher zu einer Verwarnung zusammengefasst. Hier aber auch die Regelübertretung 1 einzubeziehen erschiene mir nicht angebracht, so dass auf Gelb und Gelb-Rot zu entscheiden wäre - trotz großer inhaltlicher und zeitlicher Nähe. Oder liege ich da falsch?

  • Halten und Verhindern des Angriffs sind ein Vergehen, da kann es nur 1x :gelbe_karte: geben. Und das Betreten des Platzes ohne Erlaubnis ist auch :gelbe_karte: , summa summarum :gelbe_karte: :rote_karte: .


    Eigentlich eine klassische Regelfrage, die in jeder 2. SR Zeitung zu finden ist.

  • Wenn der Spieler "freie Bahn zum Tor" hat reden wir aber über glatt Rot.




    Aber doch nicht bei dieser Konstellation.

    Ein Spieler von Mannschaft A lässt sich am Spielfeldrand nahe der Mittellinie behandeln und steht dabei mit einem Bein noch im Feld.

    Der Angreifer wäre noch viel zu weit weg vom Tor,als er gehalten wird.

  • Ich wusste nicht, dass "Halten" eine klare Verwarnung nach sich zieht. Meines Wissens muss es dafür mindestens rücksichtslos sein oder taktisch.


    Des Weiteren kenne ich auch keine zwei gelbwürdige Vergehen, die man gleichzeitig begehen kann außer ein rücksichtsloses taktisches Foul. In dem Beispiel waren die Vergehen auch nicht gleichzeitig.


    Schlaumicheln: zeitgleiche Vergehen müssen nicht zwingend auch gleichzeitig stattfinden ;)

  • Des Weiteren kenne ich auch keine zwei gelbwürdige Vergehen, die man gleichzeitig begehen kann außer ein rücksichtsloses taktisches Foul.

    Was aber trotzdem nur eine Gelbe Karte nach sich zieht.

  • "Freie Bahn zum Tor" ist für mich ein Schlüsselwort für Notbremse. Eine Notbremse Höhe Kreuzung Außen/Mittellinie ist eher ungewöhnlich, aber nicht unmöglich, z.b. wenn außer dem Spieler zur Behandlung, dem Torwart der den Freistoß ausführt und einen Angreifer sich gegen Ende alles im 16er versammelt und dann ein langer Ball rausgeschlagen wird.


    Zur Orginalfrage: Wenn der Spieler ein AW-Spieler wäre würde doch keiner über Gelb, Gelb-Rot auch nur eine Sekunde diskutieren - den gleichen Status hat ein Spieler, der behandelt wird, auch.

  • Weiteres Beispiel:


    Ein Abwehrspieler wirft den Ersatzball (oder seinen gerade verlorenen Schuh) auf den Spielball, sodass ein erfolgsversprechender Angriff verhindert wird? Ein oder zwei Vergehen? Gelb oder Gelb/ Gelb-Rot?

  • Ein Vergehen, ohne Kontakt Unsportlichkeit, mit Kontakt Handspiel, da härtere Spielstrafe.


    Man muss Tateinheit (ein Akt, der mehrere Regeln bricht) und Tatmehrheit (mehrere Akte) unterscheiden. Erst unerlaubtes Betreten und dann, auch wenn Millisekunden danach, ein taktisches Foulspiel sind 2 Vergehen - und da gelbwürdig in der Summe Gelb-Rot.


    Hingegen der Wurf ist ein Akt, der an sich schon unsportlich ist. Selbst wenn der Akt dann gleichzeitig ein unsportliches Handspiel darstellt, da es nur eine Tat war nur eine Gelbe Karte.

  • Im letzten Punkt bringt Nummer4 es auf den Punkt. Tateinheit und -mehrheit sind auch auf die Fußballregeln zu übertragen. Nur das härteste Vergehen wird persönlich bestraft. Niemand würde auf die Idee kommen, für ein rücksichtsloses Foul, das gleichzeitig eine klare Torchance verhindert, erst gelb und dann rot zu ziehen...


    Der Fall im anderen Thread ist anders gelagert: Die Verkürzung des Abstands ist zwar eine Unsportlichkeit, durch das Handspiel im Strafraum wird aber auf Vorteil -> Strafstoß entschieden, was bedeutet, dass die Unsportlichkeit nicht zum Tragen kommt und deshalb nicht auch noch geahndet wird. Das sind zwei nicht vergleichbare Konstellationen, die aber natürlich zu demselben Ergebnis führen.

  • Danke Dir ! Genau darum ging es mir bei meinem Post auch. Hätte ich selbst wohl auch gleich so klar formulieren sollen.