In einer parallel geführten Diskussion hat ein Teilnehmer folgenden Satz geschrieben:
ZitatDa beide Vergehen ... zeitlich beieinander liegen, bestrafe ich auch hier nur einmal und mehr als eine Verwarnung war es in beiden Fällen nicht.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob das generell anwendbar ist oder ob das nur eine Einzelfallentscheidung war?
Beispiel:
Schlussphase eines Spiels. Ein Spieler von Mannschaft A lässt sich am Spielfeldrand nahe der Mittellinie behandeln und steht dabei mit einem Bein noch im Feld. Seine Mannschaft (A) führt einen Eckstoß aus, alle übrigen Mitspieler (A) inclusive Torwart (A), befinden sich im gegnerischen Strafraum. Der Eckstoß wird vom Torwart B gefangen und weit abgeschlagen. Ein Spieler der Mannschaft B kommt in Ballbesitz und kann den Ball sehr nahe des behandelten Spielers (A) annehmen. Der Spieler von B hat der Spieler "freie Bahn" zum Tor, was auch der behandelte Spieler von A erkennt. Er kann nicht weglaufen, hält den an ihm vorbeilaufenden Spieler von Mannschaft B aber am Trikot fest, dass dieser zu Fall kommt - also definitiv zeitlich sehr eng zusammenhängend.
Lassen wir jetzt einmal unbeachtet, ob es sich hier nur um einen aussichtsreichen Angriff oder schon um eine klare Torchance handelt. Für mich liegen 3 Dinge vor:
1. Unerlaubtes Betreten des Spielfeldes - ein Bein im Feld, eines außen und Behandlung und dann in das Spiel eingreifen ist eine klare Verwarnung.
2. Halten - ebenfalls eine klare Verwarnung.
3. Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs - ebenfalls eine Pflichtverwarnung.
2 und 3 hängen inhaltlich zusammen und würden sicher zu einer Verwarnung zusammengefasst. Hier aber auch die Regelübertretung 1 einzubeziehen erschiene mir nicht angebracht, so dass auf Gelb und Gelb-Rot zu entscheiden wäre - trotz großer inhaltlicher und zeitlicher Nähe. Oder liege ich da falsch?