BFV begnadigt brutalen Torwart

  • Du willst also fast 90% aller Täter ausschließen, obwohl diese (wissenschaftlich nachgewiesen) wahrscheinlich nicht mehr rückfällig werden.


    Ich will 10% der wissenschaftlich nachgewiesenen Wiederholungstäter nicht mehr auf dem Fußballplatz sehen.

  • Ich auch, aber solange es keine zuverlässige Methode zur Bestimmung wer Wiederholungstäter wird gibt müssen wir Leuten nach einer angemessenen Strafe das Fußballspielen wieder ermöglichen.

  • Worauf fußt diese verquere Ansicht? Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Personen, die sich so dermaßen vergessen und eine andere Person regelrecht quälen (Erinnerung: Es geht hier nicht um eine ausgerutschte Hand. Dieser "Ausraster" dürfte in seiner Abfolge sicherlich zehn, fünfzehn Sekunden gedauert haben!), ihr Recht auf organisiertes Fußballspielen ein Leben lang verlieren. Sprichst Du mir diesen Standpunkt in der Gutsherrenart jetzt ab, oder wie?


    Kochs Argument ist so lange extrem dünn, wie er dies nicht vor dem BVerfG ausgefochten hat. Vorauseilender Gehorsam ist bei Gewalttätern fehl am Platz.

  • Sehe ich auch so. Fußball ist ein Hobby und meine Freizeit möchte ich nicht mit Gewalttätern verbringen, bei denen ein zehnprozentiges Rückfallrisiko besteht. Da bin ich vollkommen bei BRiT und zettelbox.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • solange es keine zuverlässige Methode zur Bestimmung wer Wiederholungstäter wird gibt müssen wir Leuten nach einer angemessenen Strafe das Fußballspielen wieder ermöglichen


    Diese These setzt folgende Arithmetik voraus: Die Rechte von Gewalttätern wiegen mehr als der Schutz der zukünftigen Opfer.


    Da gefühlt jeder 2. und nach Körnerbrötchens zitierten Quellen rund jeder 10. Gewalttäter erneut Gewalttaten begeht (=Opfer schädigt) bin ich mit dieser Arithmetik nicht einverstanden. Als Mindestanforderung für die Wiederzulassung zum Spielbetrieb fordere ich präventive Maßnahmen. In den zitierten Statistiken führt eine "Behandlung" der Gewalttäter zu einer Reduktion der Rückfallquote um fast 50%. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

  • So funktioniert aber eine Gesellschaft nicht. Im Privaten kann das jeder gerne so handhaben, ich persönlich gebe Menschen meist auch nur eine und nicht zwei Chancen. Die zweite Chance im Fußball sollte, wenn es nach mir ginge, aber auch an aktive Bemühungen gebunden sein - Antiaggressionstraining, selber Ausbildung zum Schiedsrichter, solche Sachen.
    Wenn jemand seinen Fehler einsieht, aktiv Schritte begeht damit es nicht wieder vorkommt, wäre es für mich barbarisch ihn weiterhin lebenslang auszuschließen. Wir sind hier in Deutschland, einem zivilisierten Land, nicht in den USA.

  • Ich halte es nicht für barbarisch, jemanden vom organisierten Fußball auszuschließen, weil er eine Schiedsrichterin auf die übelste Art und Weise körperlich verletzt hat. Laut eigener Aussage hätte sie dabei sterben können. Der Spieler ist vom Fußball ausgeschlossen, aber nicht vom zivilisierten Leben. Er könnte sich jede andere Sportart suchen und hat auch sonst alle Freiheiten. Der Zug "Fußball" müsste für ihn nach einer solchen Aktion aber abgefahren sein, gern für immer.


    Dein letzter Satz disqualifiziert Dich aber eh selbst, von daher ist für mich hier EOD.

  • Ich hatte das Verhalten des BFV in diesem Fall schon in einem sozialen Netzwerk kommentiert.


    Das Verhalten des BFV in diesem Fall ist eine Unverschämtheit! Die SRin hatte noch Glück im Unglück das sie noch auf eigenen Beinen laufen kann, und nach 4 Jahren muss sie nun befürchten, wieder auf diesen Spieler zu treffen. Das geht gar nicht, der Typ hat sich durch seine Attacke selbst für den Sport als charakterlich ungeeignet disqualifiziert, von daher sollte eine lebenslange Sperre auch eine lebenslange Sperre bleiben.


    Wenn ich den Kameraden in der betroffenen SR-Gruppe einen Tip geben wollte, dann würde ich ihnen raten, jede Ansetzung bei dem Verein des Schlägers zurück zu geben mit der Begründung, "soll einer aus der Chefetage pfeifen - die wollen den Typ ja auf dem Sportplatz sehen." Wenn das alle SR der Gruppe durchziehen würden, dann würde der Spieler im betroffenen Kreis (zu Recht) kein Land mehr sehen.


    Mit solchen Typen will ich mir meine Freizeit auf dem Sportplatz einfach nicht teilen, und ich denke nicht das ich alleine so denke. Lebenslange Sperre muss auch lebenslange Sperre bedeuten, schon alleine als Signalwirkung für zukünftige Übeltäter. Das der Täter in diesem Falle nie wieder hätte Fußball im Verein spielen dürfen ist sicherlich bitter, aber Mitleid ist hier absolut Fehl am Platze. Er war das ja selber Schuld. Soll er doch in Zukunft Angeln gehen!

    :hsv1: IN DUBIO PRO RAUTE! :hsv1:


    25.05.1983 - Die Helden von Athen:


    Uli Stein - Bernd Wehmeyer, Holger Hieronymus, Dietmar Jakobs, Manfred Kaltz - Wolfgang Rolff, Jürgen Groh, Felix Magath, Jürgen Milewski - Horst Hrubesch, Lars Bastrup (ab 61. Min. Thomas von Heesen)


    Trainer: Ernst Happel



    Nicht selten sind wir nach dem Spiel so richtig deprimiert,
    wir freuen uns schon wenn unser Team zumindest nicht verliert.
    Es ist schwer - wir sind Fans vom HSV!

  • Um das klarzustellen, natürlich kann man meiner Meinung nach einen Täter auch dauerhaft vom Fußball ausschließen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Stichwort dann ja auch „Sicherheitsverwahrung“. Das sollte jedoch dann direkt beim Urteilsspruch klar sein! Ob ein solcher Vorfall hier vorliegt oder nicht, mag jetzt jeder selbst entscheiden, darum ging es mir nicht. Mir ging es nur um diese „Stammtischparole“, die einer einfachen und kurzen wissenschaftlichen Analyse oder selbst kurzem aktiven, vorurteilsfreiem Nachdenken einfach nicht standhält. Da wurde eine Vermutung aufgestellt mit dem Begleitsatz „Ich bin mir sicher“ - nur leider war das einfach totaler Quatsch. So kann man doch nicht argumentieren…

  • Ich frage mich ob der Aufschrei auch so hoch wäre, wenn er einen Gegenspieler attakiert hätte?


    Für eine Tätlichkeit bekommt man in Hessen Sperren ab 6 Spielen aufwärts. Für Tätlichkeiten an SRn in der Regel ein Jahr, das entspricht 36 Spielen.
    Dieser Spieler hat 4 Jahre, also 144 !!! Spiele abgesessen. Auch ich bin der Meinung, dass man unter gewissen Voraussetzungen eine zweite Chance verdient hat. Ob diese erfüllt sind, kann ich nicht beurteilen, weil ich die Fakten nicht kenne.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Zunächst möchte ich mich für die semantische und syntaktische Analyse und Korrektur meines Beitrags #35 bedanken. Mir fällt dazu nur ein: „Wer unbedingt etwas falsch verstehen will, dem wird das auch gelingen“.


    Was das Näherrücken meines Beitrages zu „Stammtischparolen“ angeht, so habe ich als echtes Argument nur meine selbstgemachten Erfahrungen in meinem Verband angeführt und habe die Vermutung geäußert, daß es Statistiken darüber geben müsste, die meine Erfahrungen stützen. Über wissenschaftliche fundierte und in diesem Fall relevante Statistiken können nur die Sportgerichte verfügen.


    Körnerbrötchen, Du wirfst mir vor, ich hätte keine wissenschaftliche fundierte und in diesem Fall relevante Statistiken vorgelegt. Das meine „Stammtischparole“ einer „einfachen und kurzen wissenschaftlichen Analyse oder selbst einem kurzem aktiven, vorurteilsfreiem Nachdenken nicht standhält“, ist wiederum eine Vermutung von Dir, die Du auch nicht mit relevanten Fakten gestützt hast.
    Du behauptest, daß meine Vermutung „totaler Quatsch sei“. Dem kann ich nur meine Erfahrung als Schiedsrichterobmann meines Vereins entgegensetzen. Ich habe etliche Schiedsrichter in allen Altersklassen verloren, die nach tätlichen Angriffen aufgehört oder so einen seelischen „Knacks“ bekommen haben, daß sie selbst noch nach längerer Zeit damit zu kämpfen hatten. In allen Fällen waren die Täter KEINE Ersttäter!
    Ich habe viel Zeit investieren müssen, um diese Schiedsrichter wieder aufzubauen und zum Weitermachen zu bewegen. Zusätzlich begleite ich regelmäßig meine Schiedsrichter zu Sportgerichtsverhandlungen, und immer wieder bekomme ich unter den Tätern bekannte Namen und Gesichter zu sehen, auch bei den anderen, parallel laufenden Verhandlungen. Zufall?
    Ich habe auch die Reaktionen solcher Täter nach den Verhandlungen gesehen. Zum Teil waren sie stolz auf das, was sie gemacht hatten, kamen breit grinsend und lachend aus den Verhandlungen und machten sich über das Strafmaß lustig.
    Bei einer Beobachtung kam der Spielführer der Mannschaft, die zwei Mann durch Platzverweise (Tätlichkeiten) verloren hatte, zu mir und erklärte unverhohlen: „Das ist eben unsere Spielweise, wir können nicht anders und wollen auch nichts anders, wir werden uns nicht ändern“.


    Jeder Autofahrer, der betrunken Auto fährt oder einen Fahrradfahrer aus dem Sattel holt oder andere schwere Vergehen im Straßenverkehr begeht, bekommt seinen Führerschein abgenommen und bekommt ihn erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung und einer Nachschulung wieder.
    Nochmal: Wer derartig brutal, intensiv und rücksichtlos vorgeht wie in diesem vorliegenden Fall, hat ein grundlegendes, tiefsitzendes Problem, was sich nach 4 Jahren Herumsitzen mit Sicherheit nicht einfach in Luft aufgelöst hat


    Wenn wir schon bei der Sprache und dem Gebrauch von Formeln sind: Tatsächlich bedeutet „lebenslänglich“ nur in den „unzivilisierten“ USA genau das, was das Wort in seiner eigentlichen Bedeutung hergibt.
    Soweit ich weiß, zieht der Begriff „lebenslänglich“ in unserem „zivilisierten“ Land einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren nach sich. Ist es jetzt da verwunderlich, daß es einen Aufschrei gibt, wenn man nach 4 Jahren mit einer mehr als skurrilen und verwaschenen Erklärung von Seiten des Verbandes von einer „lebenslänglichen“ Strafe abrückt?


    Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: Es ist absolut egal, ob es sich bei dem Opfer um einen Schiedsrichter, eine Schiedsrichterin, einen Spieler, einen Trainer oder einen Zuschauer handelt!!!

  • Zunächst möchte ich mich für die semantische und syntaktische Analyse und Korrektur meines Beitrags #35 bedanken. Mir fällt dazu nur ein: „Wer unbedingt etwas falsch verstehen will, dem wird das auch gelingen“.

    Deine Zynik ist bemerkenswert.

    Was das Näherrücken meines Beitrages zu „Stammtischparolen“ angeht, so habe ich als echtes Argument nur meine selbstgemachten Erfahrungen in meinem Verband angeführt und habe die Vermutung geäußert, daß es Statistiken darüber geben müsste, die meine Erfahrungen stützen. Über wissenschaftliche fundierte und in diesem Fall relevante Statistiken können nur die Sportgerichte verfügen.

    Nein, du hast gesagt, dass es diese sicher gibt. Du hast nicht vermutet, dass es sie gibt. Das ist schlicht so nicht korrekt. Zudem kann es auch Statistiken geben, die deine „Vermutung“ widerlegen. Diese Statistiken habe ich dir aufgeführt.


    Körnerbrötchen, Du wirfst mir vor, ich hätte keine wissenschaftliche fundierte und in diesem Fall relevante Statistiken vorgelegt. Das meine „Stammtischparole“ einer „einfachen und kurzen wissenschaftlichen Analyse oder selbst einem kurzem aktiven, vorurteilsfreiem Nachdenken nicht standhält“, ist wiederum eine Vermutung von Dir, die Du auch nicht mit relevanten Fakten gestützt hast.


    Doch, das habe ich. Ich habe dir die Quellen genannt, aus denen hervorgeht, dass Gewalttäter (und genau von diesen sprechen wir hier) nur selten (ca. 10%) Wiederholungstäter sind und ich kann jetzt von mir aus sogar noch hinzufügen, dass andere, harmlosere Delikte eine höhere Wiederholungstäterschaft aufweisen. Du brauchst in den Quellen nur nachzuschlagen. Falls du keinen Zugriff darauf hast, kann ich gerne behilflich sein.


    Du behauptest, daß meine Vermutung „totaler Quatsch sei“. Dem kann ich nur meine Erfahrung als Schiedsrichterobmann meines Vereins entgegensetzen. Ich habe etliche Schiedsrichter in allen Altersklassen verloren, die nach tätlichen Angriffen aufgehört oder so einen seelischen „Knacks“ bekommen haben, daß sie selbst noch nach längerer Zeit damit zu kämpfen hatten. In allen Fällen waren die Täter KEINE Ersttäter!


    Schön, dass du dich für die Schiedsrichter deines Vereins einsetzt, das ist stets ein Lob wert. Ich kann aus Einzelerfahrungen (auch wenn mehrere Vorfälle sich ergeben haben sollten, spricht man bei einer solchen Zahl dennoch davon) nicht auf eine allgemein gültige Regel schließen.

    Ich habe auch die Reaktionen solcher Täter nach den Verhandlungen gesehen. Zum Teil waren sie stolz auf das, was sie gemacht hatten, kamen breit grinsend und lachend aus den Verhandlungen und machten sich über das Strafmaß lustig.


    Das ist in der Tat eine Traurigkeit, die unseren Spruchkammern anhaftet: Sie werden oftmals nicht ernst genommen.


    Jeder Autofahrer, der betrunken Auto fährt oder einen Fahrradfahrer aus dem Sattel holt oder andere schwere Vergehen im Straßenverkehr begeht, bekommt seinen Führerschein abgenommen und bekommt ihn erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung und einer Nachschulung wieder.


    Ich habe nichts dagegen einen solchen Täter erst nach einer „Behandlung“ wieder auf den Platz zu lassen. Das habe ich in meinem letzten Posting aber auch sehr deutlich dargestellt, dass es darum gar nicht ging.


    Nochmal: Wer derartig brutal, intensiv und rücksichtlos vorgeht wie in diesem vorliegenden Fall, hat ein grundlegendes, tiefsitzendes Problem, was sich nach 4 Jahren Herumsitzen mit Sicherheit nicht einfach in Luft aufgelöst hat


    Mag sein, dennoch zeigen die Studien recht deutlich, dass er dadurch wahrscheinlich dennoch nicht zum Wiederholungstäter wird.


    Wenn wir schon bei der Sprache und dem Gebrauch von Formeln sind: Tatsächlich bedeutet „lebenslänglich“ nur in den „unzivilisierten“ USA genau das, was das Wort in seiner eigentlichen Bedeutung hergibt.
    Soweit ich weiß, zieht der Begriff „lebenslänglich“ in unserem „zivilisierten“ Land einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren nach sich. Ist es jetzt da verwunderlich, daß es einen Aufschrei gibt, wenn man nach 4 Jahren mit einer mehr als skurrilen und verwaschenen Erklärung von Seiten des Verbandes von einer „lebenslänglichen“ Strafe abrückt?


    Der Herr hätte vor einem weltlichen Gericht aber auch kein lebenslänglich bekommen. Hier ist ein Vergleich auf Grund der nicht hergestellten Beziehung der Strafen (Gefängnis != Verbot Fußballspielen im DFB) wohl eher schwierig.

  • Ich störe mich noch daran, dass eine Zahl von 10% in diesem Zusammenhang als gering angesehen wird. Wenn ein Gewalttäter mit 10% Wahrscheinlichkeit zum Wiederholungstäter wird, ist das für mich eine erschreckend hohe Zahl. Anders ausgedrückt: jeder zehnte Gewalttäter wird rückfällig. Bei "friedlichen" Menschen sollte doch die Zahl im Promillebereich liegen, sonst hätten wir schließlich in jeder Fußballmannschaft einen solchen "Sportfreund"...

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Deinen letzten Satz verstehe ich nicht. Die Zahl von 10% bezieht sich auf Jungs, die bereits eine Gewalttat begangen haben. Du kannst in einer Fußballmannschaft (und ich hoffe! davon gibt es noch einige) auch gar keinen Gewalttäter haben.

  • Das soll verdeutlichen, dass ich 10% für eine sehr hohe Zahl halte. Wäre bei allen Menschen die Quote so, hätten wir in jeder Fußballmannschaft einen. "Nur 10% werden rückfällig" ist daher für mich ein schlechtes Argument!

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Richtig Falko bin da deiner Meinung. Lebenslange Sperre sollte auch Lebenslange bedeuten. Wenn er Fußball spielen will soll er mit seine Kumpels oder andere Schlägern treffen und auf irgend ein Bolzplatz kicken. Im Organisierten Fußball hat der Täter kein Fuß mehr zufassen. Punkt aus, ende.

  • Aber doch nur, wenn die ganze Mannschaft aus Gewalttätern bestünde? Vielleicht bin ich gerade etwas verwirrt, aber diese Beurteilung steht dir natürlich dennoch zu - keine Frage.

  • Ja, Du scheinst verwirrt :)


    Stefan meint, dass weit weniger als 10 % aller Aktiven irgendwann in ihrer Karriere eine Gewalttat gegen Spieler oder SR verüben. Wenn also 10 % derjenigen, die so eine Tat bereits verübt haben, dies noch einmal tun, dürfte dies wohl weit über der Quote der Gewalttäter zu allen Aktiven liegen, die Stefan (und das halte ich für realistisch) im Promillebereich vermutet.


    Oder, anschaulich:
    * Bei einer Fußballmannschaft aus 11 Spielern, die alle schonmal gewalttätig geworden sind, wird statistisch gesehen ein Spieler (genauer 1,1) im weiteren Verlauf einer Karriere noch einmal eine Gewalttat verüben.
    * Bei einer Fußballmannschaft aus 11 zufälligen Spielern dürfte dagegen statistisch weit weniger als 1,1 Spieler irgendwann gewalttätig werden bzw. geworden sein.


    Ich hoffe, so ist das verständlicher. :)

  • Lasst uns doch mal zu den Fakten zurückkehren:


    Hier wurde ein Spieler begnadigt. Wir wissen nicht, ob der Aktion ein Gnadengesuch vorausging oder nicht. Fehlte dieses und erfolgte die Begnadigung von Amts wegen, so wäre das ein handfester Skandal. Lag ein Gnadengesuch vor, so kann man über den Umstand, ob diesem zwingend stattzugeben war, sicher unterschiedlicher Auffassung sein.


    Bei der Art des Angriffs spielt die Rückfallquote meines Erachtens keine Rolle, ebenso wenig, ob die Attacke gegen einen Schiedsrichter oder einen anderen Spieler erfolgte, solche Leute gehören für mich einfach nicht auf einen Fußballplatz - und die Sache mit der zweiten Chance ist ein sehr zweischneidiges Schwert, das Opfer kann nämlich nie eine zweite Chance bekommen ...

  • und die Sache mit der zweiten Chance ist ein sehr zweischneidiges Schwert, das Opfer kann nämlich nie eine zweite Chance bekommen ...

    Der beste Kommentar in dieser Rubrik!
    :top:


    Nicht nur im zivilen Strafrecht, sondern inzwischen auch im Sportstrafrecht, hat sich der "Schutz" der Täter immer mehr ins Bewusstsein der Richter geschlichen. Alles wird auf dem ach so armen Täter aufgebaut. Und wer interessiert sich für die Opfer? Ohne erkennbare Reue, ohne Täter/Opfer-Ausgleich dürfte eine Begnadigung nie in Frage kommen. :mad: