BFV begnadigt brutalen Torwart

  • DANKE, gigi, dass du das Thema Täter-Opfer-Ausgleich ins Gespräch bringst.
    Über so was sollte man mal intensiv nachdenken. Das könnte auch eine Aufgabe der Leute sein, die sich im BFV um Konfliktregelungen bemühen, vielleicht kann uns ja kananrien3 was dazu erzählen

  • Lieber Gerald, da muss ich Dich enttäuschen, denn ich habe auf Grund dieses Vorfalles mein Amt niedergelegt!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Lieber Gerald, da muss ich Dich enttäuschen, denn ich habe auf Grund dieses Vorfalles mein Amt niedergelegt!

    Meine Hochachtung! :top:


    Wenn der Herr BFV-Präsident glaubt, dass er alles alleine regeln kann, dann braucht er sich nicht zu wundern, wenn ihm verdiente Leute "abhanden kommen". Ob ihn das aber tatsächlich interessiert werden wir wohl nicht erfahren. Wir wissen nicht, ob tatsächlich ein Gnadengesuch vorlag, oder ob der Herr Präsident einfach eine Entscheidung traf, weil seiner Meinung nach eine solche angezeigt war. Meines Erachtens hätte er es aber in diesem Fall auf eine Entscheidung von "höherer Stelle" ankommen lassen sollen.

  • Ich habe mal dazu mir die Rechts und Verfahrensordnung des BFV angeschaut und habe unter § 64 folgendes gefunden:

    Ich versuche mal in der Datenbank diesen Gnadenerweis mal zu suchen. Aber eigentlich muss dazu vorher, ein Ersuchen vorgelegt werden. So geht das sonst normalerweise nicht.

  • Wie ich schon bei #36 schrieb, habe ich die Pfeife an den Nagel gehängt. Den Vogel schoss ein Verbandsmitarbeiter ab mit dem Hinweis, die SRin hätte ja Schmerzensgeld bekommen.....!!? :flop:

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Und wenn der begnadigte Spieler einen neuen Verein gefunden hat,kann sich unser Verbandsguru Dr. Koch wieder mit Fanschal des Vereins ablichten lassen und das ach so große soziale Engagement des Verbandes hervorheben.

  • Da ich in diesem Fall in der Region SR bin, in der sich dieser absolut abscheuliche Vorfall ereignet hat, will ich auch kurz etwas dazu sagen.


    Lasst uns doch mal zu den Fakten zurückkehren:


    Hier wurde ein Spieler begnadigt. Wir wissen nicht, ob der Aktion ein Gnadengesuch vorausging oder nicht. Fehlte dieses und erfolgte die Begnadigung von Amts wegen, so wäre das ein handfester Skandal. Lag ein Gnadengesuch vor, so kann man über den Umstand, ob diesem zwingend stattzugeben war, sicher unterschiedlicher Auffassung sein.


    Du bist mit deiner Vermutung richtig gelegen. Es hat ein Gnadengesuch gegeben und diesem kann (soweit ich das bei unserer vorletzten SR-Tagung richtig verstanden habe) alleine der BFV-Präsident stattgeben. Diese alleinige Entscheidungsbefugnis war bei dieser SR-Tagung einer der Kritikpunkte in diesem Fall :flop:. Dies sollte meiner Meinung nach in der Zukunft zur Diskussion stehen, ob da nicht besser ein ausgewähltes Gremium die Entscheidung über das Gnadengesuch trifft.

    Allgemein muss ich sagen, dass Vorfälle dieser brutalen Art (auch wenn jeder Fall einer zuviel ist) bei uns in der Region Inn/Salzach (SR-Gruppen Chiem, Inn, Ruperti) die absolute Ausnahme darstellen. Ich habe bei vielen Spielleitungen eher das Gefühl, dass wir SR uns einen gewissen Status erarbeitet haben und daher körperlich recht selten angegriffen werden.


    Ich pfeife nun seit 5 Jahren Spiele im Jugend- und Erwachsenenbereich und wurde nie körperlich angegriffen.

    "Nicht nur vor Gott sind alle gleich. Auch vor dem Schiedsrichter."


    Einige Aktivitäten und Bilder von mir sieht man auch in meinem FuPa Profil.

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  • Allgemein muss ich sagen, dass Vorfälle dieser brutalen Art (auch wenn jeder Fall einer zuviel ist) bei uns in der Region Inn/Salzach (SR-Gruppen Chiem, Inn, Ruperti) die absolute Ausnahme darstellen. Ich habe bei vielen Spielleitungen eher das Gefühl, dass wir SR uns einen gewissen Status erarbeitet haben und daher körperlich recht selten angegriffen werden.


    Hier ist Widerspruch geboten; denn man hat nicht nur hier im Forum von dem Fall in Rosenheim gelesen, bei dem ein Schiedsrichter schwerst verletzt wurde.


    Und damit es nicht auch in diesem Fall wieder zu einer höchst unverständlichen Begnadigung kommt, ist es so wichtig, dass auch die gottlob "noch" wenigen Fälle mit der gebotenen Härte geahndet werden. Und das kann für mich nur ein dauerhafter Ausschluss aus dem Verbandsspielbetrieb sein. Der BFV hat nun mal nicht das Monopol auf organisierten Fußball; denn sonst dürften keine Stammtisch-, Schul-, Universitäts- und Betriebsmannschaften außerhalb des BFV Fußball spielen. Wenn so ein Thekenclub einen vom BFV ausgeschlossenen Spieler aufnimmt, dann ist das deren Sache. Eine Entscheidung irgendeiner Stelle, dass ein dauerhaft ausgeschlossener Spieler ZWINGEND zu begnadigen ist, habe ich noch nicht gelesen. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.