Abweichende Spielzeiten

  • Warum auch nicht? Wenn nur mehr Pausen / Auszeiten eingefügt werden, sollte man das als SR in jedem Fall zulassen, wenn höflich gefragt wird und sich die Gesamtspielzeit (und auch der gesamte Zeitbedarf) nicht deutlich erhöht (z.B. 3 x 30 statt 2 x 45 Minuten - da spricht doch überhaupt nichts gegen, solange die Pausen nicht zu lange dauern).


    Bei einem deutlich gesteigerten Zeitbedarf gegenüber der normalen Spielzeit (zum Beispiel 3 x statt 2 x 45 Minuten wie im Beispiel Stuttgart - Ajax) sollte der SR schon mit der Ansetzung Bescheid kriegen oder einige Tage vorher vom Verein gefragt werden. Dann kann man auch über eine Erhöhung der Spesen im Verhältnis zur Spielzeit sicherlich reden (bei 50 % mehr Zeit auch 50 % Zuschlag auf die Spesen - ist doch nur fair).


    Wenn der Verein aber Spielzeitverlängerungen als Selbstverständlichkeit voraussetzt oder mir nicht Bescheid gibt und dann eine Stunde länger spielen will - hat er Pech gehabt.

  • Ich wäre da auch exterm vorsichtig - solange nix passiert, ist immer alles ok und die Vereine sind happy. Wenn sich jetzt aber ein C-Jugendspieler in der 3.HZ / 85.Min auf einmal das Bein bricht, was schreibts Du denn in den Spielbericht, wie sieht die Unfallmeldung aus ? Das sind dann die Momente, in denen die SR den Schwarzen Peter haben und die (meisten) Vereine plötzlich die Hand heben und sagen, das wußten wir nicht, der SR hat uns vor dem Spiel nix gesagt. X(

  • Warum, wo ist das Problem, wenn das Spiel halt absprachegemäß 90 Minuten gedauert hat und der Spieler sich in der 85. Minute verletzt?


    Analog: Was ist mit Turnieren, bei denen die Spieler eine Nettospielzeit von mehr als 90 Minuten haben? Ich sehe da kein Problem.

  • Es gibt ja vorgebene Spielzeiten für einzelne Jugendspiele. Es wird schon seinen Sinn haben, dass ein C-Junior nur 70 und nicht 90 Minuten spielen darf. Hierüber würde ich mich ohne weiteres nicht wegsetzen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich glaube ihr redet aneinander vorbei.
    Ich denke,"Zettelbox" bezieht sich auf eine nicht länger gewordene,sondern nur anders aufgeteilte Spielzeit und unsere Lehrwarte meinen hier,das man vorsichtig sein sollte,die Spielzeiten durch z.B. 3 Halbzeiten zu verlängern.Das Beispiel C-Jugend,normal ist die Spielzeit 70 Minuten.Dann kommt die Anfrage,ob man nicht 3 x 25 Minuten spielen könnte,bedeutet 75 min Spielzeit.Was ist aber,wenn sich ein Spieler in der 74.Minute schwer verletzt?Da kann man als SR ganz schön in die Bredouille kommen.

  • Nee, ich meinte schon 90 Minuten in der C-Jugend. Wenn das vorher so abgesprochen war, sehe ich da nach wie vor kein Problem für den SR.


    In der Regel 7 der Fußball-Regeln steht explizit, dass die Spielzeit auch verlängert werden darf, wenn das vor Spielbeginn abgesprochen wird und mit den Wettbewerbsbestimmungen im Einklang steht (was bei Freundschaftsspielen ja kein Problem ist). Eine Maximalspielzeit könnte man höchstens bei den Bambinis (max. 2 x 20 Minuten) herauslesen. Für alle anderen Jugend-Bereiche ist in den Erläuterungen des DFB bloß die Standard-, aber keine Maximalspielzeit festgelegt.


    In der Spiel- oder Jugendordnung des FSA finde ich ebenfalls keine Begrenzung. Wenn alle damit einverstanden sind - warum soll ich da "äußerst vorsichtig" sein?

  • Ich möchte gerne eine weitere Facette in die Diskussion einbringen: Wie verwurste ich das im elektronischen Spielbericht? Beispielsweise ist es unmöglich, um exemplarisch bei der C-Jugend zu bleiben, einen FaD in Spielminute 75 einzutragen. Wenn ich das alles unter den besonderen Vorkommnissen eintragen soll, dürfte der Platz dort nicht reichen ...

  • 70+5 sollte problemlos möglich sein, und da man nie größere Unterbrechungen ausschließen kann, dürfte sogar 70+20 ggf. möglich sein.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • @ Manfred: Besteht diese Einschränkung auch bei Freundschaftsspielen? Ich hätte gedacht, dass sich diese Limitierung aus den hinterlegten Rahmenbedingungen der Wettbewerbsbestimmungen ergeben (ist aber bloß eine Vermutung).