Wo findet die Spielfortsetzung statt??

  • Also ein Spieler verlässt den Platz um was zu trinken, wenn er den Platz wieder betritt muss ich ihn ja laut FIFA Anweisung :gelbe_karte: geben!
    Dann brauch ich die Karte ja gar nicht mehr aus der Hand nehmen.
    Hier wird schon wieder viel zuviel Wert gelegt auf die Auslegungen der FIFA Regel, wir sollten bei der BRIT Auslegung bleiben und das Fussball spielen zulassen und nicht den Regelpapst raus hängen lassen. Wir wollen alle nicht mit 18 :gelbe_karte: runter gehen.

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Es gibt einen Unterschied zwischen "Platz verlassen" und "Platz verlassen". Wenn man euch anhört müsste man ja immer fragen "Schiri, darf ich die 2 Meter vom Platz runter um mir den Ball für den Einwurf zu holen?".


    All diese Dinge, Gegner umlaufen, Ball holen, trinken, sogar kurz Abseits klarstellen gehören zum normalen Spielverlauf dazu und müssen einfach ignoriert werden. Wenn aber jemand ohne ersichtlichen Grund einfach abhaut oder explizit zustimmungsbedürftig erst wieder rauf darf dann muss die Gelbe kommen.


    Hier gerade war die Zustimmung zum Wiederbetreten unklar, das ist Auslegungssache und die Lehrwarte sagen: keine explizite Zustimmung nötig. Der Eingriff wäre unsportlich, hat aber nichts mit unerlaubtem Betreten zu tun.

  • Zitat

    Hier gerade war die Zustimmung zum Wiederbetreten unklar, das ist Auslegungssache und die Lehrwarte sagen: keine explizite Zustimmung nötig.


    Sorry wenn ich nerven sollte, aber nur um's klarzustellen: ALLE hier im Thread, einschl. Manfred und mir, hatten gesagt, dass auch die implizite Zustimmung ausreicht. DAS war also nicht der Streitpunkt. :)

  • Es ist teilweise schon nicht mehr erträglich, was hier in den Raum geworfen wird.


    Das Thema wurde doch in der DFB-Schiedrichterzeitung schon mal geklärt und in BAyern gab es dazu noch folgende Erläuterung
    Klärungsbedarf ist vorhanden bei der Beantwortungder Situation 7 aus der DFB-SR-Zeitung01/2011.Sachverhalt: Ein Angreifer hat das Spielfeld verlassen,um sich einer möglichen Abseitspositionzu entziehen. Da jedoch der Ball weiter im Strafraumgespielt wird, kann der Spieler es nichtabwarten und kehrt frühzeitig auf das Spielfeldzurück.Lösung: Der Schiedsrichter entscheidet auf indirektenFreistoß, wo sich der Ball bei der Unterbrechungbefand. Der Spieler ist zu verwarnen,da es sich hier nicht um ein Wiederauflebenseiner Abseitsposition, sondern um unerlaubtesBetreten des Spielfelds handelt.Bislang hatten wir die Meinung vertreten, dassbei einem frühzeitigen Eintritt nach einem taktischenVerlassen des Spielfeldes nur eine Unsportlichkeitvorliegen kann und deshalb derindirekte Freistoß am Ort des Vergehens (Tatortprinzip– hier auf der Linie wegen zu frühemEintritts) zu verhängen war.Nunmehr gilt die einheitliche Auslegung für dasunerlaubte Betreten. Der Wiedereintritt nacheinem Entziehen von einer strafbaren Abseitspositionkann nach den Bestimmungen der Regel11 erst nach Abschluss der Spielsituationerfolgen. Damit ist der Freistoßort immer dort,wo beim Abpfiff der Ball war.
    Da der Zutritt also erst nach Abschluss der Spielsituation erfolgen kann, muss der SR auch keine Zustimmung mehr geben ansonsten könnte man sich diese Erläuterun sparen.

  • Womit wir wieder bei dem Punkt wären, wann sich die Spielsituation geklärt bzw. soweit verlagert hat ... Letzten Endes drehen wir uns aber im Kreis, die Lösung sollte mittlerweile klar und eine weitere Diskussion entbehrlich sein. Es wäre schön, wenn es neue Beiträge zum Thema nur noch bei neuen Aspekten/Erkenntnissen gäbe.

  • Es ist teilweise schon nicht mehr erträglich, was hier in den Raum geworfen wird.


    Stimmt, hier mit einer Auslegung anzukommen welche fast 3 Jahre alt ist, ist schon schwer zu ertragen. :P
    Hier gab es wohl eine Änderung, welche auch im aktuellen Regelheft nachvollziehbar ist. So heißt es in Regel 11:


    Verlässt ein Spieler, der sich im Abseits befindet, bewusst das Spielfeld, um dem
    Schiedsrichter zu signalisieren, dass er nicht aktiv ins Spiel eingreift, gilt dies
    nicht als Vergehen. Ist der Schiedsrichter jedoch der Ansicht, dass der Spieler
    das Feld aus taktischen Gründen verlassen und durch die Rückkehr auf das
    Spielfeld unfair einen Vorteil erlangt hat, verwarnt er den Spieler wegen unsportlichen
    Betragens.


    Unsportliches Betragen wird dort bestraft, wo die Unsportlichkeit begangen wurde.


    In diesem Zusammenhang verweise ich auf den aktuellen Hausregeltest des Hessischen Fußball-Verbandes.
    Auch dort ist in Frage 8 - die Antwort analaog dieser Vorgabe.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Damit dürfte die Sache ja nun klar sein. Aber eine interessante Beobachtung habe ich bei mir selbst gemacht. Gut, man könnte jetzt sagen, hinterher kann man das leicht behaupten, ist aber nicht so.


    Als ich die Eingangsfrage zum ersten Mal gelesen habe, war mein erster Gedanke für die Antwort: IF dort wo der Spieler das Spielfeld wieder betreten hat, also auf der Linie und Verwarnung.


    Dann habe ich die ersten Antworten gelesen und gedacht, ja, klar, ist ja logisch und habe mich der allgemeinen Auffassung angeschlossen ohne weiter zu hinterfragen. Dennoch blieben mir Restzweifel.


    Und als Pfeifekopp dann die offizielle Lehrmeinung seines VSL gepostet hat, die meinen ersten Gedanken ja bestätigt hat, ist mir klar geworden, wie schnell man sich doch verunsichern läßt, wenn plötzlich andere Meinungen und Gedanken auftauchen, als die eigenen.


    Mein Fazit für mich: Nach mittlerweile 31 Jahren Schiritätigkeit kann ich mich auf meinen Instinkt, auf mein Wissen und meine Erfahrungen voll verlassen und es bestätigt sich für mich mal wieder, dass der erste Gedanke doch meistens der richtige ist. Das heißt nicht, dass ich alle Regel und Ausführungsanweisungen parat habe aber es zeigt mir, dass ich und ich glaube wir alle, während dem Spiel vieles, wenn nicht sogar das meiste, richtig bewerten und entscheiden ohne uns dessen wirklich bewußt zu sein. Wir machen es einfach.


    Insofern war und ist diese Diskussion, zumindest für mich, sehr aufschlußreich aber auch lehrreich. Und das der ein oder andere mal ein bißchen "angefressen" reagiert, kommt schon mal vor, wenn´s hitzig wird. Solange sich alle wieder einkriegen und auf die Sachebene zurück kehren ist doch alles gut :saufbrüder:


    Ich für meinen Teil werde künftig noch mehr darauf achten, mich nicht verunsichern zu lassen, wenn andere ihre Meinung äußern und ich vom Gegenteil überzeugt bin. Schon gar nicht von Spielern. Denn eines ist auch klar. Wir alle haben auf dem Sportplatz einen großen Wissensvorsprung und den müssen wir auch nutzen. ( Außer es spielen die eigenen Kollegen mit, wie bei mir kürzlich in einem Spiel, das ich zu leiten hatte - aber das ist ein anderes Thema ). :D :D

    35 Jahre Schiri :saufbrüder: ( und immer noch nicht genug davon )
    1981 bis 2016

  • Diese Textpassage gibt es aber ähnlich schon schon seit Regelheft 2007-2008 und
    genau identisch seit Regelheft 2008-2009. Somit ist die Offizielle Regelauslegung in der
    SR Zeitung 01-2011 wohl als Begründung aktueller.
    Mir ist auch keine andere Offizielle Regelauslegung zu dieser Situation bekannt.
    Da ich erst seit Anfang 2009 SR bin kenn ich das eigentlich auch nicht anders, obwohl ich eigentlich
    auch dank Forum immer up to date bin.

    Verlässt ein Spieler, der sich im Abseits befindet, bewusst das Spielfeld, um dem
    Schiedsrichter zu signalisieren, dass er nicht aktiv ins Spiel eingreift, gilt dies
    nicht als Vergehen. Ist der Schiedsrichter jedoch der Ansicht, dass der Spieler
    das Feld aus taktischen Gründen verlassen und durch die Rückkehr auf das
    Spielfeld unfair einen Vorteil erlangt hat, verwarnt er den Spieler wegen unsportlichen
    Betragens.

    Regelheftpassage 2006-2007:


    [Blockierte Grafik: http://img34.imageshack.us/img34/9192/6hh6.png]


    Regelheftpassage 2007-2008:


    [Blockierte Grafik: http://img189.imageshack.us/img189/5425/35ea.png]


    Regelheftpassage 2008-2009:


    [Blockierte Grafik: http://img707.imageshack.us/img707/6601/sg7o.png]


    Die Regelheftpasage seit 2008-2009 ist mit der Regelheftpassage 2013-2014 zu 100% identisch.


    Und ist somit älter als die Auslegung in der SR-Zeitung 01-2011.
    Hab ich da ihrgend eine offizielle Auslegungsänderung seit dem verpasst?


    Zudem tragen wir im Spielbericht bei einer VW wegen unerlaubtem Betreten des Spielfeldes die Gelbe Karte auch als Unsportlichkeit ein.


    Reklamieren, Handspiel, oder Foulspiel kommt wohl in solch einer Situation nicht in betracht.

  • Das ist auch praktisch so was von egal, wenn er das Feld betritt als das Spielgeschehen da in der Nähe ist, ist der Ball wohl auch da und auf paar Meter kommts bei dem idF hinten für die Verteidiger nun auch wohl nicht an.


    Foulspiel, Handspiel, Unsportlichkeit, (Reklamieren - gibts bei uns nicht) sind aber SPO-Definitionen und diese haben nicht direkt mit der theoretischen Auslegung zu tun. Natürlich gibts die auch im Regelbuch, aber nur weil etwas im SPO als Unsportlichkeit eingetragen wird ist es nicht gleich eine Unsportlichkeit im Regelsinne.

  • Sehe ich nicht so. Auch ein Foulspiel ist Unsportlich.


    Ich habe noch nie im oberen Begriffsbereich ein " sportliches Foulspiel" gesehen. :whistling:


    Das Regelbuch stellt an sich eine sportliche Regelung dar.


    Im sinne von " Sinn und Geist" der Regeln" ist alles was gegen dieser Regeln passiert, eine im Oberbegriff " Unsportlichkeit"


    Meine Meinung

  • Jetzt machen wir gerade eine neue Baustelle auf, die m.E. nicht zum Thema gehört. Sollte die Frage, was wie im eSB eingetragen wird von Interesse sein, bitte ein neues Thema beginnen.

  • Nach Anfrage an den Verbandslehrstab des BFV habe ich folgende Antwort erhalten:


    Wenn ein Spieler das Spielfeld verlässt um sich dem Abseits zu entziehen braucht er zum Wiedereintritt keine Zustimmung des SR.