Wo findet die Spielfortsetzung statt??


  • Ergo: Verlassen darf der Spieler das Spielfeld, um sich einer Abseitsstellung zu entziehen, ohne Erlaubnis des SR. Zum Wiederbetreten benötigt er diese dann aber, sonst gibt's idF + gelb. Wenn sich das Spielgeschehen allerdings verlagert hat, kann man die Erlaubnis als impliziert erteilt betrachten (wobei sicherlich ein Restrisiko bleibt - ein kurzer Blickkontakt mit dem SR ist sicherlich nicht falsch).


    Sorry, falsch. Ich war schon nicht mehr beim Abseits.Wenn er das Spielfeld aus taktischen Gründen verlässt, darf er ohne Anmeldung wieder eintreten, sobald sich die Spielszene verlagert hat.


    Dann erkläre mir bitte den Unterschied zwischen deinem und meinem Post !!!

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Vielleicht sollten wir definieren, was wir unter "taktischem Verlassen" verstehen?


    Beim Entzug aus einer Abseitsstellung ist der Wiedereintritt ausdrücklich von der Zustimmung des SR abhängig, wie diese erteilt wird, haben wir wohl nun ausführlich diskutiert.


    Im Zuge einer Zweikampfes ist das zulässig, dabei gilt ein kurzer "Ausflug", beispielsweise um einen Gegner zu umrunden, aber nicht als Verlassen des Spielfeldes.


    Andere Fälle von "taktischem Verlassen" kenne ich nicht bzw. da wäre schon das Verlassen ein Regelverstoß, geschweige denn ein Wiedereintritt - oder habe ich eine Variante vergessen?

  • Wobei,wer legt denn eigentlich fest,das sich das Spielgeschehen so weit verlagert hat,das der Spieler wieder eintreten darf.Der Spieler selbst? Sehr unwahrscheinlich.
    Also kann das nur der SR sein.Was ist aber nun,wenn der Spieler der Meinung ist,das das Spielgeschehen weit genug weg ist,um wieder eintreten zu dürfen,der SR aber nicht.Bleibt also nur abzupfeifen,idF + GK und Theater vorprogrammiert.
    In Regel 11 steht doch nun eindeutig,das der SR das Zeichen zum Wiedereintritt geben muss.Da steht nichts vom selbstständigen Eintritt des Spielers,wenn sich das Spielgeschehen weit genug weg verlagert hat.Ein Auge auf den Spieler haben und dann das Zeichen zum Wiedereintritt,begleitet vom dementsprechenden Zuruf sollte da doch ohne Probleme möglich sein,um eventuellen Ärger schon im voraus aus dem Wege zu gehen.
    Ich sehe das analog eines Spielers,der sich draussen behandeln lässt und da auch das Zeichen des SR zum Wiedereintritt braucht.Da schaue ich doch auch immer mit einem halben Auge hin,das der ja nicht unerlaubt das Spielfeld betritt und ich ihm dann Gelb geben muss.

  • In der Regel steht, dass der Spieler für seinen Wiedereintritt nur verwarnt wird, wenn der SR der Ansicht ist, dass der Angreifer damit einen unfairen Vorteil erzielt hat. Dies dürfte doch im Umkehrschluss bedeuteten, dass er es ohne Verwarnung wieder betreten darf, wenn er diesen Vorteil nicht erzielt.
    Wenn ein Zeichen des SR in jedem Fall notwendig wäre, hätte man sich diesen Zusatz sparen können, da der SR ja sowieso nur reinwinken darf, wenn der Ball nicht in der Nähe des Spielers ist.


    Solange der Ball die Gefahrenzone nicht verlassen hat, ist für den Wiedereintritt zwingend das Zeichen des SR notwendig - welches dieser logischerweise nur nach Abwägung der Spielsituation erteilen wird. Das wird im letzten Satz klar gestellt.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • In der Regel steht, dass der Spieler für seinen Wiedereintritt nur verwarnt wird, wenn der SR der Ansicht ist, dass der Angreifer damit einen unfairen Vorteil erzielt hat.

    Wenn du das Wörtchen "nur"weglässt,kommt's hin.




    "Verlässt ein Spieler, der sich im Abseits befindet, bewusst das Spielfeld, um dem
    Schiedsrichter zu signalisieren, dass er nicht aktiv ins Spiel eingreift, gilt dies
    nicht als Vergehen. Ist der Schiedsrichter jedoch der Ansicht, dass
    der Spieler das Feld aus taktischen Gründen verlassen und durch die Rückkehr auf das
    Spielfeld unfair einen Vorteil erlangt hat, verwarnt er den Spieler wegen un-
    sportlichen Betragens. Der Spieler muss beim Schiedsrichter die Erlaubnis zum
    Wiederbetreten des Spielfelds einholen."




    Regelheft Seite 72

  • Zitat

    Beim Entzug aus einer Abseitsstellung ist der Wiedereintritt ausdrücklich von der Zustimmung des SR abhängig, wie diese erteilt wird, haben wir wohl nun ausführlich diskutiert.


    Dann tu mir doch bitte den Gefallen und erkläre es Pfeifekopp. Ich hab auf die ad-personam-Schiene keine Lust.

  • Jawoll wenn Manfred und Zettelbox das so festlegen, dann stimmt das natürlich und wenn es drei mal gepostet wird, dann wird es noch richtiger. Die ganzen Idioten aus DFB- und Verbandslehrstäben haben natürlich keine Ahnung. Klammert euch ans Regelheft und interpretiert das so wie ihr es wollet. So wird heute gepfiffen.


    Von mir aus könnt ihr pfeifen wie ihr wollt, das ist mir sowas von wurscht. Und wenn einer so arrogant auftritt wie Zettelbox sind Diskussionen sowieso unnötig.
    Es ist schon merkwürdig, dass mir einer was erklären soll, du aber nicht in der Lage bist mir diese einfache Frage zu beantworten



    Dann erkläre mir bitte den Unterschied zwischen deinem und meinem Post !!!

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ein
    Angreifer entzieht sich der Abseitsstellung, indem er das Spielfeld verlässt.


    Als der Ball dann in seine Nähe kommt, läuft er wieder auf das Spielfeld und
    will den Ball spielen.
    Wie entscheidet der SR?


    Ballort und Vw.


    Und jetzt pack ich den nächsten aus. Der Ort ist falsch, war mir aber auch nicht bekannt. Spielfortsetzung ist dort wo der Spieler das Spielfeld betritt, da es als Unsportlichkeit gewertet wird und nicht als unerlaubtes Betreten.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • So, der Ahnungslose postet hier die Antwort seines Verbandslehrwartes.
    Unerlaubtes Verlasses des Feldes kann ich in dieser Situation nicht ahnden. Ein Spieler darf ohne Zustimmung des SR das Spielfeld aus taktischen Gründen verlassen und es auch ohne Zustimmung des SR dann wieder betreten. Dies passiert hier. Was aber geahndet wird, ist das unpassende Eintreten ins Spielfeld, nämlich dann, wenn das Spielgeschehen noch direkt vor ihm stattfindet. Somit kommt es einer Unsportlichkeit gleich, die dort bestraft wird, wo sie begangen wurde. Also auf der Auslinie - wo der Spieler eintritt.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Also ich denke, ich hab's verstanden. Der Regeltext ist ja eindeutig. Bei mir sieht das dann in der Praxis so aus, dass ich ihm quasi durch Stillschweigen den Wiedereintritt erlaube. Sollte ich mit dem Wiedereintritt nicht einverstanden sein, wird er das sofort mitbekommen. Nämlich Pfiff und :gelbe_karte: . Weil er sich dann nämlich diesen unsportl. Vorteil nehmen wollte.
    Verhält er sich aber fair und kommt erst wieder aufs Spielfeld, wenn er sich keinen unmittelbaren Vorteil mehr erschleichen kann, dann nehme ich lediglich zur Kenntnis, dass er wieder da ist und gut ist's.

    35 Jahre Schiri :saufbrüder: ( und immer noch nicht genug davon )
    1981 bis 2016

  • Zitat:
    "Von mir aus könnt ihr pfeifen wie ihr wollt, das ist mir sowas von wurscht. Und wenn einer so arrogant auftritt wie Zettelbox sind Diskussionen sowieso unnötig.
    Es ist schon merkwürdig, dass mir einer was erklären soll, du aber nicht in der Lage bist mir diese einfache Frage zu beantworten"




    Ist es wirklich nötig, hier beleidigend zu werden :hammer:

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt.

    2 Mal editiert, zuletzt von RobinFeddersen ()

  • Und somit ist die bisherige Aussage, “ dort wo Ball bei Pfiff“ falsch. Und die Verwarnung wird nicht wg der unsportl. Vorteilsnahme, sondern wg dem Wiedereintritt ins Spielfeld zum falschen Zeitpunkt. Richtig?

    35 Jahre Schiri :saufbrüder: ( und immer noch nicht genug davon )
    1981 bis 2016

  • Und somit ist die bisherige Aussage, “ dort wo Ball bei Pfiff“ falsch. Und die Verwarnung wird nicht wg der unsportl. Vorteilsnahme, sondern wg dem Wiedereintritt ins Spielfeld zum falschen Zeitpunkt. Richtig?


    Ganz genau !

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Da ich für die "blöde Zusatzfrage" verantwortlich bin, würde ich vorschlagen, die Diskussion darüber zu beenden, bevor es ausartet. Pfeifenkopp hat alles notwendige, nämlich die offizielle Auslegung, beantwortet.


    Und legt nicht jedes Wort des anderen auf die Goldwaage ;)

  • Schlechtes Wetter draußen, beim Joggen könnte man ja nass werden, also toben wir uns mal im Forum aus und legen uns gegenseitig mal richtig die Karten !? :muhaha: Ich war gerade 7 km laufen, es war prima.


    Zum Thema: Es geht auch hier wieder um den Geist der Regel - entscheidend ist doch nur, ob eine unsportliche Absicht vorliegt. Wer aus taktischen Gründen den Platz verlässt, darf diesen auch wieder betreten, wenn er damit nicht das Spiel unsportlich beeinflusst. Wir lassen ja auch Behandlungen auf dem Platz an der Aussenlinie zu, wenn der Spieler dann aktiv eingreift, wird er verwarnt, obwohl er den Platz nicht verlassen hatte.


    Manche sind echt versessen darauf, die Spieler mit :gelbe_karte: zu zu pflastern, das hat aber nix mit Fussball zu tun...

  • @ Der Pfeifer: Das, was Du in Post #30 beschreibst, ist ja GENAU die Auslegung, die ich hier vertrete.
    @ Peiffekopp: Du bezeichnest mich als "arrogant". Das ist eine Beleidigung. Dem gegenüber hab ich Dich jetzt wie beleidigt? Aber passt schon, jeder präsentiert sich halt so gut er kann :) Ich kann Dir Deine Fragen übrigens sehr wohl beantworten und das hab ich in dem Thread auch schon getan, aber ich sagte ja: Bei der ad-personam-Schiene mach ich nicht mehr mit.
    @ mfs: Ich sprach ja von der impliziten Zustimmung. Ich hab hier im ganzen Thread von keinem gelesen, der in der Praxis tatsächlich eine gelbe Karte zeigt, wenn das Betreten abseits vom Spielgeschehen erfolgt. :top:

  • Also, um es zusammenzufassen:


    Der Spieler darf nach dem taktischen Verlassen jederzeit mit der quasi implizierten Zustimmung des Schiedsrichters das Feld betreten. Daher fällt idF am Ballort schonmal weg.


    Unabhängig davon ist der zu frühe Eingriff ins Spiel dann eine Unsportlichkeit, die wie üblich geahndet wird.


    Nicht unbedingt das naheliegenste, aber an sich logisch und mit den Regeln in Einheit zu bringen. Und die unnötige "Rudelbildung" um die Lehrwarte kann daher auch gelassen werden.

  • Sorry, ich wollte hier niemanden beleidigen. So sollte das nicht rüber kommen.
    Aber wenn ich wie ein dummer Schuljunge hingestellt werde, reagiere ich eben auch mal allergisch.

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