Rotsperre im Jugendbereich

  • Moin werte Schiris,


    ich wurde gestern von einem Trainer gefragt, ob seine Spielerin die letzten Samstag im Meisterschaftsspiel den FaD bekommen hat, auch im Kreispokal gesperrt ist. Ich wusste da nicht die rechte Antwort.


    Sportlichen Gruß


    Michel

  • Wenn der Trainer der Antwort wissen möchte, ist der "SR" falsche Ansprechpartner!
    Der Trainer sollte aber den zuständigen Person fragen.

    Ich habe keine Ablenkung durch die Geräuschkulisse.
    Ich bin komplett konzentriert auf das, was ich sehe


    Gehörloser Schiedsrichter -
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Was hilft es Dir, wenn ich schreibe, in Bayern ist der Spieler für alle Spiele gesperrt und in Niederrhein ist das dann ganz anders. Mache es so, wie es Ricardo vorgeschlagen hat.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Och, was seit Ihr unfreundlich ...


    In der Sache ist es zwar zutreffend, diese Frage könnte, wenn überhaupt, ein SR aus Deinem Landesverband beantworten, Antworten aus Bayern, Hessen oder sonstwo nutzen da wenig. Um Dir dennoch ein wenig zu helfen: Der Trainer sollte sich diesbezüglich bei der wohl am besten für diese Frage geeigneten Person melden: Dem Klassen-/Staffelleiter der Pokalrunde, der muss das wissen oder kann das aufklären.


    Einen Anhaltspunkt bietet auch das DFBnet: Ist die Spielerin in der Aufstellung als gesperrt gekennzeichnet, so dürfte das mit ziemlicher Sicherheit zutreffend sein - im Umkehrschluss hat das aber leider nur wenig Aussagekraft, da hilft dann nur nachfragen.

  • Man will ja nicht von anfang an als unfreundlich und arrogant wirken, auf so einer frage möchte ich eig freundlich antworten wie das ist. Ich habe weil ich es nicht wusste, freundlich den Trfainer gesagt, das ich diese Frage nicht beantworten kann und gesagt, er möchte sich beim KJSK oder an den Staffelleiter wenden.

  • Ich würd jeden sowieso raten, lieber nix zu sagen. Diese Entscheidung können wir nicht treffen, die kann nur der in diesem Fall rechtsprechende Ausschuss/Person entschieden. Jedes Wort, was wir sagen, ist nur Spekulation.

  • Das kann der Trainer selbst nachlesen. Das steht im Urteil und dieses muss dem Verein ja vorliegen.

    Also, ein Sportgerichtsurteil innerhalb einer Woche ist kaum möglich. Kann vielleicht wie so oft LV-spezifisch sein, aber wenn ich mal von mir als Spielklassenleiter ausgehe:


    Samstagnachmittag Spieltag
    Sonntag Online-Kontrolle, ggf. also Weiterleitung ans Sportgericht
    Sportgricht muss Verein über Verfahrenseröffnung informieren (kann LV-spezifisch sein...)
    Vereine 5 Tag Zeit zu einer Stellungnahme...


    Die Kernfrage war aber ja eigentlich was ganz anderes und dazu muss man klipp und klar sagen, dass wir als SR keinerlei Festlegungen treffen, wer Spielrecht hat oder nicht. Dies liegt ganz allein in der Verantwortung der Vereine. Schließlich geht auch beim Online-Spielbericht ein gesperrter Spieler für die Vereine anzuklicken.

  • Also es ist nicht unsere Aufgabe dies zu wissen, aber als "zusätzlichen Service" wäre es nicht schlecht. Wenn man es aber nicht weiß dann nicht raten, sondern höflich aber bestimmt sich zurückhalten.

  • ERZ-Trillerpfeife Je nach dem was als Begründung bei der Roten Karte steht kann der Staffelleiter die Sperre aussprechen und das kann auch Innerhalb von einer Woche geschehen. Der Trainer hat sich aber nicht mit den Durchführungsbestimmung des FVN bzw. des Kreises bzgl. Pokal spiele Informiert. Wenn ich aber recht erinnere ist der Spieler auch für das Pokalspiel gesperrt. Mindes sperre 2 Wochen oder 2 Pflichtspiele höchstens 12 Monate.

  • Solange kein Urteil gesprohen ist, ist der Spieler vorerst für alle Spiele gesperrt. Das nennt man Vorsperre und diese tritt mit zeigen der Roten Karte in Kraft.
    Alles weitere regelt das Sportgericht dann im Urteil. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies irgendwo in Deutschland anders sein soll.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich kann nur empfehlen: Als SR Finger weg von Auskünften wer in welchem Spiel wohl gesperrt sein könnte. In Berlin hat es schon in der Herren-Landesliga Neuansetzungen gegeben, weil Verbandsoffizielle(!) falsche Auskünfte erteilt haben. Die Vereine sollen sich an den Staffelleiter wenden. Wenn ich nett gefragt werde, sage ich normalerweise "von uns Schiedsrichtern aus darf jeder spielen, aber bei manchen Spielern gibt das dann eine Wertung vom Staffelleiter." Da habe ich dann die Lacher von allen Beteiligten auf meiner Seite. 8)

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Der Trainer kann sich auch am besten in der Rechts- und Verfahrensordnung erkundigen, wie es da geregelt ist. Seit ihr der Satzung und Ordnung vom WFLV unterstellt? Dann ist diese RuVO eine gute Quelle.

  • ERZ-Trillerpfeife
    Je nach dem was als Begründung bei der Roten Karte steht kann der Staffelleiter die Sperre aussprechen und das kann auch Innerhalb von einer Woche geschehen.

    Ist vielleicht LV-spezifisch, aber ich kann als Staffelleiter (Sachsen) keine Strafen verhängen.

  • Im WFLV (FVM, FVN, FLVW) darf der Staffelleiter Sperren von bis zu vier Wochen (maximal jedoch vier Pflichtspiele) selbst verhängen, im Wdh.-Fall bis zu sechs. Sollte dies ihm nicht ausreichen, gibt er den Fall an die zuständige Spruchkammer ab. Meisterschafts- und Pokalspiele sind Pflichtspiele, daher gelten Sperren für beide Wettbewerbe. Nichtsdestotrotz ist der SR nicht verpflichtet, dies zu wissen. Ich würde mich hüten, bei unklaren Sachverhalten Auskünfte zu erteilen. Für die Spielberechtigung einzelner Spieler haften die Vereine.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D