Handspiel welches einen Torschuss Abblockt

  • Ein absichtliches Handspiel, welches einen Torschuss abblockt, ist neben der Spielstrafe mit mindestens einer VW zu ahnden.


    Gut. Was ist mit den Handspielen in einer Freistoßmauer, die als absichtlich gewertet werden? Diese Frage drohte unseren Lehrabend zu sprengen- weil wieder einmal keiner klar sagen konnte, was in der Mauer eine erlaubte Armhaltung ist und was nicht.


    Wie war das noch mit den Basics?

  • Eine normale Armhaltung bedeutet die Arme neben dem Körper herunterhängend zu haben.


    Wenn der Freistoß auf´s Tor geschossen wird und du ein absichtliches Handspiel erkennst, muss die Verwarnung folgen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Eine normale Armhaltung bedeutet die Arme neben dem Körper herunterhängend zu haben.

    In einer Mauer kann ein herunterhängender Arm des äußersten Spielers auch die Trefferfläche vergrößern. Das führt immer wieder zu Diskussionen. Für mich als Ex-Spieler ist es normal, die Arme schützend vor Gesicht und Unterleib zu halten. Damit vergrößere ich keine Trefferfläche, die Hand geht nicht zum Ball und es ist völlig natürlich, seine empfindliche Stellen zu schützen. Einen Vorteil verschaffe ich mir damit auch nicht. Trotzdem werden die allermeisten SR einen Ball gegen die schützende Hand vor dem Unterleib als nicht absichtlich, einen Ball gegen die schützende Hand vor dem Gesicht als absichtlich bewerten. Versteht auch keiner- ist aber so.

  • In einer Mauer kann ein herunterhängender Arm des äußersten Spielers auch die Trefferfläche vergrößern. Das führt immer wieder zu Diskussionen. Für mich als Ex-Spieler ist es normal, die Arme schützend vor Gesicht und Unterleib zu halten. Damit vergrößere ich keine Trefferfläche, die Hand geht nicht zum Ball und es ist völlig natürlich, seine empfindliche Stellen zu schützen. Einen Vorteil verschaffe ich mir damit auch nicht. Trotzdem werden die allermeisten SR einen Ball gegen die schützende Hand vor dem Unterleib als nicht absichtlich, einen Ball gegen die schützende Hand vor dem Gesicht als absichtlich bewerten. Versteht auch keiner- ist aber so.


    Der Spieler muss aber seine Körperfläche absichtlich vergrößern. Das kann man von herunterhängenden Armen wohl kaum sagen.
    Das ist eine typische Armhaltung und somit regelkonform. Die Arme vor Gesicht oder Geschlechtsteil ist eben keine normale Handhaltung und daher regeltechnisch strafbar.



    PS: Im Frauenfußball gibt es - zumindest in Hessen - ausnahmen. Aber das haben wir schon zigmal diskutiert.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Der Spieler muss aber seine Körperfläche absichtlich vergrößern. [...]. Die Arme vor Gesicht oder Geschlechtsteil ist eben keine normale Handhaltung und daher regeltechnisch strafbar.


    Womit Du Dir hier selbst widersprochen hast. Und schon sind wir wieder mitten drin in der Diskussion. Die Regel ist einfach schlecht (siehe Diskussionen in der BL letzte Saison) und wir werden das hier auch in 100 Diskussionen nicht heilen. Wie ich persönlich die Handspiel-Regel umsetze sage ich hier gar nicht erst- weiß ich doch aus diesem Forum, dass es ohnehin verschiedene Interpretationen gibt.


    So ging übrigends auch unser letzter Lehrabend zu Ende- wir haben uns bezüglich der erlaubten und unerlaubten Armhaltungen beim Freistoß vertagt- bis ein Statement des Verbandslehrwarts vorliegt. Das kommt dann wieder nur mündlich und hat eine Halbwertszeit bis zur ersten widersprüchlichen Aussage in der SR-Zeitung- dann geht der ganze Zirkus von vorne los.


    Wir haben ja sonst nichts zu tun.

  • Die Regel ist doch ganz einfach. Es muss Absicht vorliegen !
    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


    Alles andere sind doch nur Hilfen um zu klären ob Absicht vorliegt.
    Nimmt er den Arm bewusst hoch, tut er dies absichtlich. Also muss gepfiffen werden.


    Ich weiß nicht wofür ich da einen Verbandslehrwart brauche. Aber in manchen Kreisen und Verbänden scheint es ja drunter und drüber zu gehen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Aussage VSA Bayern:


    Zitat

    Ebenso klar, aber auch für unseren Bereich neu, ist die Regelauslegung bei einem Handspiel eines Verteidigers bei direktem Torschuss eines Stürmers. Schießt der Stürmer den Ball Richtung Tor und begeht ein Abwehrspieler ein absichtliches Handspiel, wobei aber dadurch keine eindeutige, glasklare Torchance unterbunden wird, ist dieser Verteidiger mit der gelben Karte zu bestrafen.


    Als bestes Beispiel sei hierzu der Fall `direkter Freistoß` aufgeführt. Wenn beim Schuss ein Verteidiger in der Mauer (egal ob im Strafraum oder außerhalb) durch den nach oben gestreckten Arm ein absichtliches Handspiel begeht, ist neben der Spielstrafe eine Verwarnung auszusprechen. Dies alles gilt aber nur bindend bei einem Schuss, der direkt auf das Tor gerichtet ist. Wird durch das Handspiel eine klare Torchance verhindert, muss der Feldverweis auf Dauer erfolgen.

  • So ging übrigends auch unser letzter Lehrabend zu Ende- wir haben uns bezüglich der erlaubten und unerlaubten Armhaltungen beim Freistoß vertagt- bis ein Statement des Verbandslehrwarts vorliegt. Das kommt dann wieder nur mündlich und hat eine Halbwertszeit bis zur ersten widersprüchlichen Aussage in der SR-Zeitung- dann geht der ganze Zirkus von vorne los.


    Wir haben ja sonst nichts zu tun.

    Euer Obmann und Euer Lehrwart scheint aber manchmal auch nicht über das notwendige Durchsetzungsvermögen zu verfügen. Man sollte den Leuten, die sich regelmäßig weiterbilden und mehrere Wochenenden in Sportschulen verbringen, vielleicht einfach mal Vertrauen entgegen bringen, zuhören, das Gelehrte erst mal sacken lassen und nicht alles grundsätzlich in Frage stellen.


    Den Besserwissern empfehle ich immer, bei den nächsten Wahlen aufzustehen und sich für die entsprechenden Ämter zur Verfügung zu stellen. Da kehrt immer schnell wieder Ruhe ein ...

  • Aber in manchen Kreisen und Verbänden scheint es ja drunter und drüber zu gehen.


    Ich muss zur Ehrenrettung meines Kreislehrwartes noch ergänzen: Ein SR-Ausschussmitglied hat in der Handspiel-Diskussion eine nicht unmittelbar nachprüfbare Aussage des Verbandslehrwartes zitiert, die im Widerspruch zu einer Kreislehrwart-Aussage stand. Anstatt lange herumzurätseln, was der (nicht anwesende) Verbandslehrwart denn nun genau gemeint haben könnte, haben wir die Diskussion dann vertagt. Völlig richtig vom Vorgehen her.

  • Super Sache wenn ein Ausschussmitglied dem KLW in den Rücken fällt und ihn so vor Probleme stellt. Lehrwesen wird vom Lehrwart vorgegeben und wenn es innerhalb des Ausschusses andere Meinungen gibt, dann kann man die nachher unter 4 Augen diskutieren aber nicht in der Pflichtsitzung. Es sei denn dem Lehrwart ist ein grober Fehler unterlaufen. Aber das sollte ja nicht so häufig vorkommen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Super Sache wenn ein Ausschussmitglied dem KLW in den Rücken fällt und ihn so vor Probleme stellt.


    Sollte natürlich nicht passieren- klar. Der Kollege ist ein junger, engagierter Verbandsschiri, der in der Diskussion weiterhelfen wollte. Das sein Zitat vom Verbandslehrwart nach hinten losging war blöd- aber nicht gewollt. Wir sind halt keine Politiker und der Kollege geschätzte 25 Jahre alt. Schwamm drüber.


    Das Problem liegt in der Sache, und die wird leider auch beim nächsten Lehrabend nicht abschließend geklärt werden können.