Notbremse durch Abstandsverkürzung?

  • Torwart bekommt einen Rückpass und unter Bedrängnis von zwei Angreifern kann er ihn nur mit der Hand wegschlagen. Angreifer 1 fängt den Ball, legt sich vor ihn, Torwart stellt sich absichtlich deutlich zu kurz davor. Angreifer 1 möchte legal schnell ausführen und zu Angreifer 2 passen, der unbedrängt ins Tor schießen könnte. Der Freistoß wird ausgeführt, der Torwart kann den Querpass durch Ausnutzung seiner unsportlichen Abstandsverkürzung abfangen.


    Farbe der Karte?

  • Gelb, da der Spieler gegen Regel 13 verstößt, die Notbremsenregel aber in Regel 12 festgelegt ist. Analog zum Auswechselspieler, der den Ball mit dem Fuß von der Torlinie schlägt (kein Rot sondern Gelb, da Verstoß gegen Regel 3)

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Verkürzen des Abstandes ist in Regel 12 als verwarnungswürdiges Vergehen erwähnt. Hm, ist das Spielen denn dann trotzdem legal, nur die Abstandsverkürzung davor strafbar oder ist das eine Einheit?


    Woran ich mich auch aufhänge ist "...durch ein Vergehen, das mit Freistoß oder Strafstoß zu ahnden ist."

  • O.k., ich hatte nur bei Regel 13 geschaut, und wusste nicht, dass da doppelt gemoppelt wird.


    Was du bei deinem Zitat aber elegant verschweigst ist "für einen auf sein Tor zulaufenden Gegenspieler" - daher bleibe ich erstmal bei Gelb. Der Freistoßschütze läuft ja nicht... ;)

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Angreifer 2 kann ja trotzdem gerade aufs Tor zulaufen ;)


    Der Satz ist in der Praxis aber auch nicht wortwörtlich zu nehmen - i.d.R. läuft ein Spieler mit einer klaren Torchance aufs Tor zu, aber wenn ich vorm leeren Tor einschussbereit -stehe- und kurz vorm Schuss da umgegrätscht werde zweifelt auch keiner an dem Platzverweis.

  • Regel 13 sieht keine rote Karte vor.
    Die Notbremse ist in Regel 12 beschrieben und für mich nur anwendbar auf Vergehen gegen Regel 12

  • Die Begründungen sind hier zum Teil etwas abenteuerlich ... Dennoch: Es kann nur eine Verwarnung geben, denn die ist für die Nichteinhaltung des Abstandes als Pflichtverwarnung normiert. Die unzulässige Verkürzung des Abstandes führt übrigens außer der Verwarnung wozu? Genau: Wiederholung des Freistoßes! Eine Verkürzung ist so gesehen gar nicht möglich, denn entweder war der TW im Moment der Ausführung schon ausreichend weit entfernt, dann gibt es keine Abstandsverkürzung sondern weiterspielen, oder eben nicht, dann ist, da eindeutig kein Vorteil besteht, in der beschriebenen Situation auf Wiederholung zu entscheiden. Und eine Wiederholung ist eben kein Freistoß im Sinne der angesprochenen Festlegung in Regel 12, weil eben für die Verkürzung des Abstandes kein Freistoß zu verhängen ist.