Leonardo`s Sperre verlängert

  • Der Sportdirektor von Paris St. Germains hat sich mit seiner Berufung gegen das Urteil vom 31.05.13 keinen Gefallen getan:


    Der französische Fußball-Verband FFF hat seine Sperre von 9 auf 13 Monate verlängert.


    Was war passiert? Leonardo hatte nach dem Ligaspiel gegen Valenciennes im Kabinengang auf den Unparteiischen Alexandre Castro gewartet und ihn vor
    laufenden TV-Kameras geschubst


    zum Video


    Die ausgesprochen Sperre dafür hat ihm wohl nicht gepasst, weshalb er Berufung einlegte.


    zum Bericht



    Na das nenne ich mal "Zeichen setzen" !

  • Ich denke hier dieser schubser nicht unbedingt mit 9 bzw. 13 Monate sperre bestraft werden müsste. Ein Schlag oder Tritt kann man so oder sogar härter bestrafen aber wer weiß was sich der Herr Leonardo noch so in der Saison geleistet hatte.

  • Ich verstehe nicht, wie er behaupten kann, "von jemand anderem gegen den Unparteiischen geschubst worden zu sein" (Quelle: Spiegel online)


    Wenn er tatsächlich solch eine dreiste Behauptung trotz der Existenz der Videos abgegeben hat, kommt er mit einer Straferhöhung um 4 Monate noch billig davon. Mutti hätte ihn solange nicht mehr ins Stadion gelassen, bis er seinen Ausraster zugegeben und sich formal entschuldigt hätte.

  • Ich hatte letzte Saison einen Spieler, der seinem Gegner an den Hals gepackt hat (mit beiden Händen) und in der Verhandlung behauptete, er hätte sich am Gegenspieler festhalten wollen, um nicht hinzufallen. Seitdem habe ich den Glauben an die Wahrheit (oder so etwas ähnlichem) in Sportgerichtverhandlungen aufgegegeben.

  • Wenn man den Schubser so sieht, kommen einen 13 Mon. schon sehr lange vor. Da hätte Leonardo seine Pfoten besser weg gelassen. Ich weiss ja nicht, ob unsere RVO bei Revision eine Straferhöhung hergibt? Da würde es sich so mancher überlegen, ob er Wiederspruch einlegt oder nicht.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Warum sollte eine Revision keine Straferhöhung möglich sein? Ich erwarte von einem höheren Gericht sich in so einem Fall objektiv mit der Sache beschäftigt und ein angemessenes Urteil fällt. Dieses sollte im Schnitt ein "besseres", tatangemesseneres Urteil sein, immerhin hat ein höheres Gericht in der Regel besser ausgebildete Leute.


    Wenn diese eben meinen dass mehr angebracht ist dann wird die Strafe halt erhöht, wer mit dem Risiko nicht leben will sollte nicht Einspruch erheben.


    Was ich aber nicht gut finden würde ist wenn "für den Einspruch" die Strafe erhöht wird, außer der Einspruch ist offensichtlich lächerlich.


    Außerdem dürfte auch nicht der Fußballverband bei einem Fehlurteil Revision mit dem Ziel einer höheren Strafe einlegen?

  • Also in "echten" Gerichtsverfahren gibt es ein Verschlechterungsverbot.
    Heißt wenn der Angeklagte in Berufung geht, darf das Urteil nicht schlechter ausfallen als in der Instanzt vorher.
    Das soll verhindern, dass ein Verurteilter nur aus der Angst heraus es könnte ja evtl noch schlimmer werden auf seine Rechtsmittel verzichtet.
    Alles andere wirkt wie eine Strafe dafür, dass man seine Rechte wahrnimmt und das darf nicht sein.


    Was meiner Meinung nach auch das einzig Richtige in einem Rechtsstaat ist.


    Ausnahme ist nur, wenn die Staatsanwaltschaft auch in Berufung geht. ;)

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Der Sportdirektor ist von seinem Posten zurückgetreten.
    Der Club teilte bereits offiziell mit und bedauere es, dass er zurückgetreten ist.


    Quelle

    Ich habe keine Ablenkung durch die Geräuschkulisse.
    Ich bin komplett konzentriert auf das, was ich sehe


    Gehörloser Schiedsrichter -
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.