Tätlichkeit an einem Hund

  • benny_lu
    Das Problem ist, dass der Spieler vermutlich keine Straftat begeht, wenn ich mir §17 des Tierschutzgesetztes angucke, würde der Paragraf nicht auf den Spieler zutreffen.
    erstens tut er das nicht aus "Rohheit" (Wenn ich diese Definition hier nehme: http://www.az-enzyklopadie.inf…Rohheit_%28Tierschutz%29/).
    Dazu muss die Tat vorsätzlich begangen werden (Sonst müsste die Fahrlässigkeit extra erwähnt werden, es gibt beispielsweise auch keine fahrlässige Sachbeschädigung).


    Ich glaube nicht das der Spieler hier vorsätzlich dem Hund Leid und Schmerzen zufügen wollte.
    Er wollte ihn nur vom Feld entfernen.
    Dass seine Mittel hier nicht angemessen waren ok.


    Zum Thema Platzverweis:
    Ich sehe es da so wie derMoeller, bei aller Liebe für das Tier sehe ich keine Regelgrundlage für eine Rote Karte.
    Das ich das persönlich nachvollziehen kann, dass man diesen Spieler vom Platz stellen möchte ist das eine,
    eine Regelgrundlage das andere.
    Wie der Name schon sagt ist ein SR ein Richter, der anders als "normale" Richter seine Entscheidung und das Strafmaß in Sekunden feststellen muss.
    Aber ein Richter muss sich immer an das Gesetz halten (in diesem Fall an die Regeln).
    In normalen Gerichtsverfahren kann man normalerweise eine höheres Gericht anrufen, wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, was oftmals auch aufschiebende Wirkung hat.
    Das Problem eines SR ist nun ja, dass das höhere Gericht (in diesem Fall die Spruchkammer o.ä.) erst spät nach der ersten Entscheidung entscheiden kann.


    Aber wir sind uns doch alle einig, dass soetwas extremst selten passiert, trotzdem denke ich allein nach den Regeln keine RK.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Ja, wir dürfen nur nach den Regeln pfeifen. Ja, eine Rote Karte darf man nur und ausschließlich für die im Regelbuch begangenen Vergehen geben.


    Fakt ist aber auch: Wir treffen unanfechtbare Tatsachenentscheidungen. Wenn mir ein Sportgericht diese Tatsachenentscheidung einer anstößigen Gebärde um die Ohren hauen sollte...naja dann wirds auch sicher einen Aufschrei in den Medien geben, die sehen Toleranz für solches Verhalten auch nicht gerne. Das Risiko gehe ich ein.


    Wir haben leider keinen "Gummiparagraphen", aber hier lehnen wir uns aber auch nicht zu weit aus dem Fenster. Das ist durchaus in dem Bereich passend einzuordnen.

  • Der geht bei mir duschen. PUNKT AUS!


    Wenn mir da ein Sportrichter einen Regelverstoß ankreiden will, hab ich immernoch die Begründung von A_Kappi. Aber im Endeffekt bin ich mir recht sicher, dass die meisten Sportrichter sehr gebildet und umsichtige Menschen sind und so etwas verstehen


  • Es steht geschrieben, wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leid zufügt - sorry, aber wenn ich ein Tier auch noch mehrmals gegen einen Zaun werfe, dann ist das Rohheit/eine grausame Vorgehensweise - egal, aus welchen Gründen, ob fahrlässig oder vorsätzlich, der Tatbestand ist für mich ausreichend erfüllt. Sicherlich nicht in dem Maße für eine Freiheitsstrafe, aber genug, um am unteren Ende des Strafmaßes anzusetzen. Aber gut, das sollte keine juristische Diskussion in Sachen Straf- und Zivilrecht werden, sondern es geht nach wie vor um das Fußballregelwerk. Anwesende Juristen mögen mich korrigieren, wenn ich völlig falsch liege. Trotzdem, ich spiele mal den bösen Mod und nehme mir das Recht des letzten Wortes, aber bei Interesse können wir das ja auch per PN weiter erläutern oder uns ein besseres Forum für solche Themen suchen ;)


    Back to topic:
    Das Problem, egal wie wir es benennen, umschreiben, im Regelheft suchen etc., ist doch ganz einfach, dass es eben keinen Passus im Regelwerk gibt und keinen vergleichbaren, auf FIFA-Ebene gültigen Präzedenzfall. Man muss sich in so einem Fall eben auf dem Feld entscheiden, ob man danach geht, was so geschrieben steht oder ob man eben im Sinn & Geist der Regeln entscheidet. Und der ist für mich unstrittig, Gewalt auf dem Sportplatz wird mit Ausschluss vom Spiel bestraft.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Das Problem, egal wie wir es benennen, umschreiben, im Regelheft suchen etc., ist doch ganz einfach, dass es eben keinen Passus im Regelwerk gibt und keinen vergleichbaren, auf FIFA-Ebene gültigen Präzedenzfall.

    Der Präzedenzfall wäre doch der mit der Eule.Das war auch Gewalt gegen ein Wirbeltier,welches sogar daran gestorben ist (der Herrgott sei mit ihr).

  • 2010 gabs noch nen Fall. In der ersten belgischen Liga hat ein Stürmer eine Ente "weggeworfen"
    Youtube
    Somit sind mir jetzt genau 3 Fälle mehr bekannt, als wenn der Ball bei der Strafstoßausführung nach dem Schuss platzt :ironie:

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Gut das die Ente (schönen Gruß an den gleichnamigen User :D )über die Werbebande flog.Ansonsten wäre der Spieler stark Rotgefährdet.

  • Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

    Einmal editiert, zuletzt von tillongi ()

  • Nunja, ich meine weiterhin, dass ich das Packen eines Hundes an dessen Hals und Werfen (egal, ob gegen oder über den Zaun - einen Hund wirft man auch nicht einfach über einen zwei Meter hohen Zaun) als schähende Gebärde interpretieren kann.


    Eine Tätlichkeit ist die Situation jedenfalls zweifelsohne nicht. Die Begründungen für die rote Karte, die man in den Zeitungen und im Fernsehen (vorhin lief die Szene im ZDF - Begründung für die rote Karte war lt. Reporter "schlechtes Benehmen") finden kann, sind nicht mit den Regeln vereinbar. Einen Feldverweis auf Grundlage von "Sinn und Geist der Regeln" ist eigentlich auch nicht möglich. Daher sind die Zweifel, auf welcher Regelgrundlage hier die rote Karte kommt, nicht verkehrt. Dabei muss man aber immer betonen, dass es sich um eine rein theoretische Frage handelt; in der Praxis bekommt der Spieler rot und einen Bericht, um den Rest darf sich dann das Sportgericht kümmern. :)

  • Alles was keinen direkten Grund hat, kann man fast immer unter Unsportlichkeit packen. Da die Unsportlichkeit auch in der Strafordnung vorgesehen ist, kann auch der Sportrichter entsprechend sanktionieren.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Die Unsportlichkeit ist aber kein Grund für eine Rote Karte... Zwar wird das im Spielbericht Online kurz so eingetragen, aber wenn ich Rot zücke muss das für eins der im Regelbuch festgeschriebenen Vergehen sein - und im Notfall sollte ich schon wissen für welches...


    Bzw. genauer ausgedrückt: es gibt einmal Unsportlichkeit und einmal Unsportlichkeit - unter den Oberbegriff der Unsportlichkeiten fallen viele Vergehen, aber auf dem Platz ist die Unsportlichkeit ein eigenes, gelb- und nicht rotwürdiges Vergehen.

  • Einen Spieler wegstoßen ist eine Unsportlichkeit die mit Rot bestraft werden kann. Dies ist aber noch keine Tätlichkeit.


    Im übrigen nochmals der Hinweis, auch in der Strafordnung gibt es Sperren für Unsportlichkeit. Somit kann dies sowohl herangezogen werden.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ja aber trotzdem kann nicht jeder "Unsportlichkeit" im Strafsinne von uns als mehr als nur die "Unsportlichkeit" im persönliche Strafen-Sinne ausgelegt werden.


    Klarstes Beispiel ist wahrscheinlich der Auswechselspieler, der das Feld betritt und den Ball von der Linie köpft - Unsportlichkeit im Strafsinne was zu einer Sperre führen kann, aber für uns da eindeutig keins der rotwürdigen Vergehen begangen wurde "nur" Gelb.

  • @derMöller
    ich verstehe Deine Intention, manchmal muss man aber auch einfach sich selbst treu bleiben und auf die Meinung von anderen -gelinde ausgedrückt- keinen gesteigerten Wert legen. Du hast eine schlechte Erfahrung gemacht, die sich nicht wiederholen soll - verständlich. Kritik ist sinnvoll, wenn man daraus lernen kann. Kommt man nach längerem Nachdenken und Selbstreflektion zu dem Schluss, dass die Kritik unangebracht oder gar falsch ist, oder gar entgegen seiner Überzeugung handeln muss, um diese zu vermeiden, dann sollte man m.E. nach die Sache mit einer großen Portion "ismirdochegal" abhaken.


    Zurück zum Thema:


    M.E. nach ist (wie bereits genannt) dies die Regelgrundlage, die den erforderlichen Feldverweis begründet:

    Zitat

    anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen oder Gebärden

    Was ist anstößig, beleidigend oder schmähend? Dies ist meiner Meinung nach in verschiedenen Kulturkreisen unterschiedlich. Was in Asien als "anstößig" gilt, kann in Europa ganz anders bewertet werden und umgekehrt. Ein Torhüter, der seiner Notdurft im Torraum freien Lauf lässt tut niemandem etwas - er wird dennoch des Feldes verwiesen, eben weil es -zumindest in unseren Breitengraden- als "anstößig" gilt.


    Genau den gleichen Fall haben wir meines Erachtens nach hier: es verstößt gegen allgemeine gesellschaftliche Regeln, mit einem Tier so umzugehen und ist deshalb "anstößig".

  • Ich würde erstmal einen vermeintlichen Vorteil abwarten. Vielleicht beißt der Hund ja zu... Danach würden beide mit :rote_karte: runter müssen.