Tätlichkeit an einem Hund

  • Hartes Video: http://www.101greatgoals.com/b…f-for-horrific-behaviour/


    Wie ist so was regeltechnisch 100% korrekt zu werten? Es klingt hart, aber eine Tätlichkeit ist (Zitat: )
    "Tätlichkeit
    Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balls über mäßig hart oder brutal attackiert.
    Als Tätlichkeit gelten auch übertriebene Härte oder Gewalt gegen eigene Mitspieler, Zuschauer, Spieloffizielle oder sonstige Personen."


    nicht Gewalt gegen Tiere.


    Wobei ich etwas klarstelle: Egal wie die Diskussion über die korrekte Entscheidung hier enden wird, so ein Spieler geht bei mir mit Rot - und wenn ich mich gegen einen potentiellen Regelverstoß wappnen will werte ich das als "schmähende Geste", nach welcher die Rote Karte definitiv kein Regelverstoß ist.

  • Unfassbar!!! Tierquälerei! :rote_karte: :cursing:

  • Ich fang mal andersrum an. Ab wo ist für euch ein Tier? Der Regenwurm, denn wir mit den Stollen zertreten?Die Mücke, die wir erschlagen(Da ist sogar ne Tötungsabsicht dabei)?
    Meiner Ansicht nach haben wir einfach nicht die Möglichkeit dies zu sanktionieren. Das muss allein privatrechtlich behandelt werden. Wir als Schiedsrichter können dies nur unter "besondere Vorkomnisse" eintragen, aber auf keinen Fall eine rote Karte. Und ob du das als "schmähende Geste werten kannst und dir das Sportgericht(oder wer auch immer)das nicht um die Ohren haut ist auch fraglich.


    Nicht das ihr mich flsch versteht. Das ist absolut widerwertig. Aber wir haben da keine Möglichkeit...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.


  • Meiner Ansicht nach haben wir einfach nicht die Möglichkeit dies zu sanktionieren.
    Nicht das ihr mich flsch versteht. Das ist absolut widerwertig. Aber wir haben da keine Möglichkeit...


    sry, aber bin da absolut nicht bei dir! Natürlich können wir als SR hier sanktionieren; der Spieler nimmt am Spiel teil, er ist unter unserer Befehlsgewalt - also das ist für mich ohne Frage ganz klar :rote_karte: !!!


    edit: das mit den Mücken/Regenwürmern steht in keinerlei Verhältnis zu diesem Vorfall, also kann man es nicht als Vergleichswert nehmen!!

  • @max_hb:Grundlage nach Regelheft oder Anweisung???

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Grundlage nach Regelheft oder Anweisung???


    Feldverweiswürdige Vergehen
    Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler erhält die Rote Karte
    und wird des Feldes verwiesen, wenn er eines der folgenden sieben Vergehen begeht:
    grobes Foulspiel,
    Tätlichkeit,
    Anspucken eines Gegners oder einer anderen Person,
    Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des
    Gegners durch absichtliches Handspiel (gilt nicht für den Torwart im eigenen
    Strafraum),
    Vereiteln einer offensichtlichen Torchance für einen auf sein Tor zulaufenden
    Gegenspieler durch ein Vergehen, das mit Freistoß oder Strafstoß zu ahnden ist,
    anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen oder Gebärden,
    zweite Verwarnung im selben Spiel.
    Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler, der des Feldes verwiesen
    wird, muss die Umgebung des Spielfelds und die Technische Zone verlassen.

  • Du willst das Zitat, du bekommst das Zitat:



    "Feldverweiswürdige Vergehen:
    Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler erhält die Rote Karte
    und wird des Feldes verwiesen, wenn er eines der folgenden sieben Vergehen begeht:
    [...]
    - anstößige [...] Gebärden
    [...]"


    aus: Die Fußballregeln 2012/2013, Seite 82


    Meine Auslegung:


    Für mich ist das Werfen eines Hundes gegen einen Stahlzaun durchaus eine "anstößige Gebärde". Was anstößig ist, wird immer durch die jeweilige Gesellschaft definiert und für mich ist Tierquälerei in unserer Gesellschaft durchaus anstößig.
    Eine Gebärde ist per Definition eine "Bewegung eines Körperteils [...], die etwas ausdrücken soll". Der Spieler im Video bewegt ein Körperteil - die Arme bzw. die Hände zum Wegwerfen des Hundes - und drückt damit aus, dass der Hund für ihn wertlos ist.


    Das wiederum ist anstößig, ergo :rote_karte:


    Edit: Da war jemand schneller.

  • Meiner Ansicht nach gilt dieser Pasus nicht für so nen Fall sondern nur(!!!) gegenüber Menschen.


    Nach dem Bericht hat der Schiedsrichter den Spieler des Platzes verwiesen


    Edit: Schön das ihr diesen Abschnitt im Regelheft gefunden habt. Der war mir noch garnicht bekannt :ironie:
    Mir gehts um explizite Anweisungen in dem das Wort Tier oder dergleichen vorkommt.

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

    Einmal editiert, zuletzt von derMoeller ()

  • Jetzt mal neben dem Regelheft: Die Sache wär bei mir relativ einfach: Entweder er oder ich. Mit dieser Person auf dem Spielfeld ist es mir nicht Möglich das Spiel weiter zu leiten. Was das Sportgericht daraus macht ist seine Sache.

  • Zum einen kann ich da ganz Problemlos eine grobe Unsportlichkeit begründen, zum anderen ist hier wohl ganz klar "Sinn und Geist der Regeln" anwendbar. Wer so etwas tut, hat auf dem Sportplatz nichts verloren.
    Da muss ich mich nicht hinter Wortklaubereien verstecken.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Mein Post war da auch eher eine theoretische Herangehensweise, wie weit man die Wörter des Regeltextes in so einem speziellen und schlimmen Fall ausweiten kann. Meine emotionale Reaktion auf diese Tat seht ihr weiter oben.


    In so einem Fall wäre mir auch die Reaktion des Sportgerichts scheißegal. Wenn ich den Spieler mit FaD entsorgt habe, was sollen die dann sagen. Im schlimmsten Fall könnten die Richter "Böser, böser Lukas, so geht das nicht" sagen, weil sie die Regelgrundlage nicht sehen.

  • Es ist nicht alles explizit im Regelbuch niedergeschrieben, aber die "grobe Unsportlichkeit" gibt es leider nicht. Wir müssen wenn wir eine Rote Karte aussprechen dies in eine der bestehenden Kategorien einordnen, sonst bleibt nur Gelb - aber wie im Orginalpost gesagt sehe ich das auch als "schmähende Gebärde" an und daher Rot möglich.


    So etwas muss auch nicht gegen einen Menschen gerichtet sein...jemand z.b. uriniert auf einen Fanschal - der hat auch Feierabend, auch wenn der Angriff nicht einer Person galt.

  • Nur kurz zum Regenwurm-Hund-Vergleich: Wir sprechen hier von einem Säugetier. Das ist relativ eindeutig und wird so auch in der richterlichen Rechtsprechung gehandhabt (wenn ich mich recht entsinne).

  • Ich muss gar nichts einordnen. Ich schreibe das was ich gesehen habe und dazu, dass ich den Spieler daraufhin des Feldes verwiesen habe. Die Einordnung in die Strafordnung macht das Sportgericht.


    Alles andere steht mir auch gar nicht zu. Und in der Strafordnung gibt es sehr wohl Sperren für Unsportlichkeiten, die mit grosser unterschiedlicher Gewichtung belegt sind.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Traurig, dass es sowas in Südamerika passiert.


    Ohne Wenn und Aber fliegt er mit :rote_karte: vom Platz raus!
    Es ist völlig einen groben Tätlichkeit und der Hund könnte ja verletzt sein!

    Ich habe keine Ablenkung durch die Geräuschkulisse.
    Ich bin komplett konzentriert auf das, was ich sehe


    Gehörloser Schiedsrichter -
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Wenn man unbedingt eine Regelgrundlage braucht:
    Es war ein "Vergehen durch Werfen von Gegenständen", damit eine Tätlichkeit (Regel 12, Auslegung der FIFA für SR). Der Spieler hat versucht, einen Gegenstand (Hund) auf einen Zuschauer zu werfen.


    Wenn ich mir die Reaktionen der anderen Spieler anschaue (insbesondere der gegnerischen), wäre ich sogar geneigt, ihn weiterspielen zu lassen :ironie:

  • Wenn man unbedingt eine Regelgrundlage braucht:


    Natürlich brauchen wir ne Regelgrundlage dafür. Ihr tut ja gerade so als wenn ihr sonst auch nur nach eigenem Denken rote Karten verteilt und es euch total egal ist was das Sportgericht dazu sagt.


    Und mit Worklauberei hat das auch nix zu tun, Pfeifekopp! Bei einem anderen Thema hast du auch strikt auf die Regeln verwiesen. hier
    Für mich gibt es hierfür keine Regelgrundlage!



    Ricardo: Eine Tätlichkeit kann nur gegen eine andere Person aber nicht gegen ein Tier geahndet werden.


    Körnerbrötchen: Die allgemeine Rechtssprechung hat nicht mit dem Sportgericht zu tun. Ich habe ja oben mal bereits gesagt, dass man das privatrechtlich sicherlich belangen kann.


    Und jetzt kommt nicht wieder damit, dass es euch vollkommen egal ist was die Regeln sagen und das ihr den Typen, egal was die Regeln sagen, mit Rot des Feldes verweißt.


    Ich habelediglich nach einer Regelgrundlage gefragt.Nicht nach eigenen Interpretationen... Hoffe wir können das mal sachlich angehen..

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Und ich beantworte das nochmal mit "Sinn und Geist der Regeln"


    Es kann doch nicht alles schriftlich festgehalten sein.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !