Spruchkammer oder "Belobigungskammer"?

  • Beim A-Jugendbezirksligaspiel VFL Lin. - FV Eng... ist folgendes passiert:


    Nach dem Schlußpfiff stürmt der Trainer der Heimmannschaft auf den Platz und beschimpft mit ettlichen derben Ausdrücken den SR. Als dieser sich Notizen machen wollte schlägt der Trainer dem SR die Karten aus der Hand, wobei sich der SR den Ringfinger verletzte. Der SR fuhr ins Krankenhaus und anschließend zur Polizei und erstattete Anzeige. Soweit alles in Ordnung. Doch nun kam es zur Verhandlung vor der Spruchkammer:


    Diese sogenannte Spruchkammer wandelte die Tätlichkeit in grobe Unsportlichkeit um und verurteilte den Trainer zu einer Geld"strafe" von 125 € und vier Wochen sperre.


    Da frage ich mich doch: Was soll das Gelaber von oben, dass wir SR unter besonderem Schutz stehen, wenn diese Spruchkammer uns in den Rücken fällt.


    Sind wir FREIWILD und zum "Abschuß" freigegeben? Nach diesem "Urteil" sehe ich das so!


    Ich finde diese "Spruchkammer" sollte geschlossen zurücktreten!

  • Da kann ich schwarzerhund nur beipflichten. Genau diese Spruchkammern sind es die mit ihrer Weichwascherei die vielen Tätlichkeiten zu Unsportlichkeiten wandeln und damit zu vergleichsweise geringfügigen Strafen kommen können. Und dann heisst es immer so schön, dass die Sportrichter die Interessen der Schiedsrichter und Vereine gegeneinander abwägen müssen. Mir schon klar, dass die Vereine ein Interesse daran haben, dass ihre Spieler oder Trainer mit Samthandschuhen angefasst werden und bei den Personalsorgen der Vereine auch auf jeden Spieler angewiesen sind. Aber braucht der Fussball wirklich auch die Spieler und Trainer die sich zu Übergriffen gegen Mitspieler, Gegenspieler und Schiedsrichtern hinreissen lassen. Nur wenn die Sportrichter den Schiedsrichter ganz enorm schützen und es ein absolutes NoGo ist den Schiedsrichter anzurühren, dann kann vielleicht verhindert werden, dass viele unserer Kameraden resigniert ihre Pfeife hinschmeissen. Mein Fazit: Wenn ein Schiedsrichter körperlich attackiert wird, dann ist das ohne wenn und aber eine Tätlichkeit mit den entsprechenden Folgen und keine weichgespülte Unsportlichkeit. Aber das werden einige erst kapieren, wenn die Schiedsrichterzahlen dramatisch sinken.

  • Erstmal wäre es interessant zu wissen ob du dabei warst, denn du beschreibst hier etwas sehr grob ohne irgendwelche objektiven Quellen zu bringen, das Urteil klingt zwar erstmal zu mild kann aber durchaus im Rahmen sein. Ich werde mir über dieses Urteil bei dieser Quellenlage jedenfalls kein Urteil erlauben.


    Es ist grundsätzlich mit Sicherheit häufiger zu zu milden Urteilen gekommen aber wir dürfen auch nicht anfangen ohne hintergrundwissen irgendwelche Urteile zu verurteilen.

  • Das hatte ich dem BFV geschrieben: "Da hilft es nicht, wenn erzählt wird, dass tätliche Angriffe
    sehr selten sind. Jeder dieser Angriffe, ist einer zu viel. Für mich gehört
    jeder, wirklich jeder tätliche Angriff auf einen SR mit Ausschluss bestraft."



    Jetzt schreibt der BFV, dass Sportrichter in die SR- Gruppen gehen sollen, um da ihr Vorgehen zu rechtfertigen. Wenn ich das von Schwarzerhund lese, brauchen die eigentlich erst gar nicht zu kommen!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Ich selbst war leider nicht vor Ort. Habe jedoch von meinem SR-Kollegen und Freund Lars, der als Co-Trainer vor Ort war, als Augen- und Ihrenzeuge alles erzählt bekommen. Mit dem verletzten SR habe ich auch gesprochen. Dessen Finger war nach über einer Woche immernoch geschwollen. Aber es war ja nur unsportlich.


    Naja, wenigstens wird er, falls der SR seine Anzeige nicht doch noch zurückzieht, hoffentlich von einem ordentlichen Gericht verurteilt. Die AOK holt sich auf jeden Fall die Kosten bei dem "Vorbild der Jugend" zurück.

  • Ich finde das Urteil auch erschreckend milde.


    Allerdings mal eine Frage: Gibt es denn "Tätlichkeiten" von Trainern gegen Schiedsrichtern? Vielleicht wurde hier auch einfach ein anderer Begriff verwendet, weil Tätlichkeiten gem. Regelbuch nur von Spielern möglich sind und es sich hier um "unsportliches Verhalten" gem. irgendwelcher Ordnungen handelt? Das könnte ich mir zumindest vorstellen.

  • Man sollte jetzt die Arbeit der Spruchkammer generell in Frage stellen.
    Wenn man manchmal die Sonderberichte liest, hat die Spruchkammer keine
    Möglichkeit, die angemessene Strafe auszusprechen,da der Sachverhalt gar nicht ersichtlich ist.
    Diese Problematik wurde mehrmals in unserer SRVGG durch Mitglieder der Spruchkammer geäußert.
    Meist bleibt es dann bei der Mindeststrafe, welche dann im Nachgang als zu niedrig diskutiert wird.


    Von daher ist es bei Sonderberichten besonders wichtig, eine klare und verständliche Schilderung
    zu Protokoll zu geben, ggf. den Obmann konsultieren,damit es bei Nachfragen bzw. bei Spruchkammersitzungen
    es nicht zu Mißverständnissen kommt.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Ich denke da fehlt im ersten Satz noch das Wort "nicht"

    Zitat

    Man sollte jetzt die Arbeit der Spruchkammer nicht generell in Frage stellen.

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Die Problematik mit den Sonderberichten der SR kann man leider nicht wegdiskutieren: Viele Berichte sind so schlecht formuliert und geschrieben, dass die Sportrichter manchmal einfach keine richtige Handhabe für ein saftiges Urteil haben.


    Trotzdem bin ich allerdings der Meinung, dass eine Spruchkammer kein Dienstleister oder Vermittler zwischen Vereinen und Verband ist, und erst recht keine zusätzliche Integrationsinstanz. Die einzige Aufgabe der Spruchkammer ist Recht zu sprechen, und viele Urteile sind einfach so lasch und lächerlich, dass man sich als SR vor dem Sportgericht verhöhnt vorkommt.

    :hsv1: IN DUBIO PRO RAUTE! :hsv1:


    25.05.1983 - Die Helden von Athen:


    Uli Stein - Bernd Wehmeyer, Holger Hieronymus, Dietmar Jakobs, Manfred Kaltz - Wolfgang Rolff, Jürgen Groh, Felix Magath, Jürgen Milewski - Horst Hrubesch, Lars Bastrup (ab 61. Min. Thomas von Heesen)


    Trainer: Ernst Happel



    Nicht selten sind wir nach dem Spiel so richtig deprimiert,
    wir freuen uns schon wenn unser Team zumindest nicht verliert.
    Es ist schwer - wir sind Fans vom HSV!


  • Hierbei kam es zur mündlichen Verhandlung und mein SR-Kollege war für seine Aussage vor Ort, sowie ein weiterer Offizieller des FVE hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.


    Daher für diese "Spruchkammer": :flieh: :flop:

  • Mal eine Frage:


    Kann ich das Urteil der Spruchkammer denn als SR ggf. anfechten?


    Wenn die tatsächlichen Vorkommnisse wirklich so aussahen, wie es beschrieben wurde, dann ist das für mich eine Tätlichkeit.


    Ich finde das Urteil auch erschreckend milde.


    Allerdings mal eine Frage: Gibt es denn "Tätlichkeiten" von Trainern gegen Schiedsrichtern? Vielleicht wurde hier auch einfach ein anderer Begriff verwendet, weil Tätlichkeiten gem. Regelbuch nur von Spielern möglich sind und es sich hier um "unsportliches Verhalten" gem. irgendwelcher Ordnungen handelt? Das könnte ich mir zumindest vorstellen.


    Es wäre ziemlich dumm, die gleichen Begriffe für unterschiedliche Dinge zu nehmen, wenn sie sich prinzipiell mit dem gleichen Vergehen befassen.
    Dann muss man einen anderen Begriff finden, der eine Tätlichkeit des Trainers oder dritter, von der eines Spielers klar unterscheidet.
    Unsere Obrigkeiten sind doch gerade hier so eifrig im erfinden neuer Begriffe - das sollte kein Problem sein.
    Vielleicht: statt Tätlichkeit nimmt man "nonverbale Interaktion Dritter mit körperlichem Kontakt gegen den SR" - nvIDmkkgdSR :hachja::ironie:

    Jetzt geht jeder nochmal auf`s Klo und dann reiten wir los


    Immer unterwegs als Moderator für


    das Fanradio des Wuppertaler SV : www.1954fm.de

  • Wenn er unmittelbar Betroffener einer Entscheidung eines Rechtsorgans ist, dann ja. Eigentlich ist damit der Beschuldigte gemeint (hier also der Trainer), den wir werden, in der Regel als "Zeuge" geladen. Wenn der Fall im Rheinland war, ist hier § 27 Rechtsordnung ausschlaggebend.

  • Für mich haben die Kreissportgerichte eine erheblichen Anteil daran, dass Spieler und Vereinsoffizielle eine immer niedriger werdende Hemmschwelle haben, wenn es darum geht, wie man sich gegenüber einem Schiedsrichter verhält.


    Allerdings überrascht mich das nicht ansatzweise und ich frage mich manchmal, wieso man anderes erwartet. Es geht aus wissenschaftlichen Untersuchungen hervor, dass der Berufsstand der Richter den höchsten durchschnittlichen Intelligenzquotienten hat. Daneben werden hohe Maßstäbe an Charakter und Ausbildungsergebnisse angelegt. Es kann eben nicht jeder über Sachverhalte und insbesondere über das Schicksal anderer Menschen entscheiden. Nur sitzen diese Personen auch in den Kreissportgerichten?