Diesmal aber eher etwas zum Schmunzeln:
ZitatAlles anzeigenFall 994: D 7-Junioren Verband-Spiel SV x - SpVgg y am 05.05.07. Einspruch durch SpVgg y vom 08.05.07.
Urteil:
I. Der Einspruch gegen die Spielwertung des Verbandsspiels SV x - SpVgg y vom 05.05.07 wird als unbegründet zurückgewiesen.
II. Die Einspruchsgebühr in Höhe von € 16,00 trägt SpVgg y.
III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt SpVgg y (). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
IV. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
Das o.a. Vsp. ist dem Ausgang nach zu werten.
1. Der Spieler Markus a, SpVgg y, wehrte in der 2. Halbzeit, beim Spielstand von 1 : 0 für y, nach einem Torschuss den Ball auf der Torlinie mit der Hand ab und verhinderte somit ein Tor.
2. Regelgerecht hätte der Spieler a dafür die rote Karte erhalten müssen. Somit hätte die SpVgg y die restliche Spielzeit mit 6 Spielern weiterspielen müssen.
3. Durch den Umstand, dass der SR den Spieler a mit keinem FaD belegte, konnte die SpVgg y das Spiel mit 7 Spieler weiterführen und auch beenden.
4. Die Entscheidung des SR hatte somit keinen negativen Einfluss auf das Spiel.
Der Strafstoß wurde zum 1 : 1 verwandelt. Dass die Restspielzeit nach dem Handspiel ohne den Spieler a absolviert werden mußte, wäre auch bei regelkonformer Auslegung zutreffend gewesen und kann bei objektiver Betrachtung keinen Nachteil für y darstellen.
5. Auf dem Spielbericht wurde zudem vom Betreuer Alfred b unterschriftlich vermerkt, dass der Sp. a für das gesamte Spiel ausgeschlossen wurde. Richtigerweise hätte der Ausschluss eine automatische Sperre für den Spieler nach sich gezogen und somit einen zusätzlichen Nachteil für y ergeben.
Bedenklich nur, das Vereine schon bei D 7-Jugend-Kleinfeldspielen Protest einlegen.