Zitat883: Verband-Spiel SV a II - b II am 06.05.07. I. Herr x, c, gem. §§ 83 RVO eine Geldstrafe in Höhe von € 50,-- unter Mithaftung des Vereins c. II. Stellungnahme lag nicht vor. III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,-- trägt Herr x unter Mithaftung des Vereins c.
Begründung:
Der Spielbericht wurde trotz zweier FAD's ausweislich des Poststempels erst am 18.5.07 zur Post gegeben.
Hierbei handelte es sich um ein C-Klassen-Spiel. Leider sind die Kollegen hier oft nicht sehr zuverlässig.