Neuansetzung nach SR-Fehler Nr. 2?

  • Manfred hatte mich zwar gebeten, hierfür einen eigenen Thread zu eröffnen, aber dennoch bringe ich es hier mal:


    Zitat von der Homepage des Siegers:


    Zitat

    Rot:
    (80.) Gegner
    (Nach dem Spiel) - Rot für den Gegner


    Tore:
    (5.) 0:1 Gegner - erst 5m im Abseits, dann wird der anschl. Torschuss von Swadzba auf der Torlinie mit der Hand verhindert. Der fällige Handelfmeter wird sicher verwandelt.


    Sollte hier das Sportgericht bei einem Protest wg. nicht gezücktem :rote_karte: auch auf Tatsachenentscheidung plädieren?!

  • Ganz ehrlich MrNice,


    wenn du schon gebeten wirst, ein neues Thema zu eröffnen... warum machst du es dann nicht?


    Mal ganz davon abgesehen, dass man aus deinem Beitrag nicht wirklich schlau wird... ein wenig ausführlicher darf es schon sein!

  • Ich habe mich wirklich bemüht-aber ich verstehe es nicht...

  • So richtig ergibt es keinen Sinn, da nicht klar wird wer hier Hand spielt und wer sich "beschwert". Am Ende lautet die Frage doch aber offensichtlich:


    ==
    Torverhinderung durch Handspiel eines Verteidigers. Der SR entscheidet auf Strafstoß. Persönliche Strafe: Verwarnung gg. den Verteidiger (alternativ: keine persönliche Strafe). Der Strafstoß wird verwandelt.


    [ ] Tatsachenentscheidung
    [ ] Regelverstoß
    ==


    Meine Meinung: Die Bemessung der persönlichen Strafe fällt unter Tatsachenentscheidung. Selbes Spiel wie im anderen Thread. Wäre es keine Tatsachenentscheidung, wären ansonsten auch nicht gegebene, regeltechnisch aber zwingend vorgegebene Verwarnungen (etwa durch zu geringen Abstand beim Einwurf...) ein Regelverstoß, der theoretisch zu Spielwiederholungen führen könnte...

  • tarzun: Du hast es richtig erfasst.
    Der Verteidiger hat auf der Torlinie ein Tor verhindert. Der Schiedsrichter hat auf Strafstoß entschieden, aber nicht :rote_karte: gezückt.


    Bloss ist für mich hier der Fall gegeben, dass der Schiedsricher wg. Handspiel auf der Torlinie (Angaben des verteidigenden Vereines) die rote Karte nicht gezeigt hat, die zwingend vorgeschrieben ist, wenn der SR auf Strafstoß entscheidet. In diesem Fall ein klarer Regelverstoß und somit wäre der Protest gerechtfertigt und als Sportgericht würde ich auf Wdh.-Spiel entscheiden.

  • Zitat von MrNice;16010


    [...] rote Karte nicht gezeigt hat, die zwingend vorgeschrieben ist, wenn der SR auf Strafstoß entscheidet. [...]


    Zur Erinnerung. Nicht jedes Handspiel im Strafraum zieht Rot oder auch nur gelb nach sich. Ob das wirklich "auf der Torlinie" war, könnte stark von der Vereinsbrille vernebelt sein.


    Traut den Aussagen auf Vereinshomepages bitte nicht blind!

    Daran sind nur die Schiedsrichter Schuld, da bin ich ganz selbstkritisch.
    (Markus Osthoff)

  • Zitat von Teamchef;16013

    Zur Erinnerung. Nicht jedes Handspiel im Strafraum zieht Rot oder auch nur gelb nach sich. Ob das wirklich "auf der Torlinie" war, könnte stark von der Vereinsbrille vernebelt sein.


    Traut den Aussagen auf Vereinshomepages bitte nicht blind!


    Das ist schon richtig. Aber das Zitat stammt ja von der HP der verteidigenden Mannschaft, die eigentlich Interesse haben müsste, dass es keinen Protestgrund gibt. Noch dazu, dass bei einem Wdh-Spiel der sichere Aufstieg noch einmal in Gefahr wäre.


    Und man kann sich nicht immer auf Tatsachenentscheidung berufen, wenn ein klarer Regelverstoß vorliegt. Damit würde der Verband die Augen vor dem offensichtlichen verschliessen und zu Recht als antiquirt gelten.