Regelfrage 29 der Saison 2012/2013

  • Und auch hier gibt es wieder die Diskussionsmöglichkeit zur Frage: "Zwölf Minuten nach Spielbeginn erzielt der Spieler mit der Nummer 16 des Gastvereins ein Tor.
    Beim Notieren stellt der Schiedsrichter fest, dass der Schütze ein nominierter Ersatzspieler ist, der aber von Beginn an für einen anderen Spieler am Spiel teilgenommen hat, ohne dass der Schiedsrichter im Vorfeld darüber verständigt wurde. Wie entscheidet der Schiedsrichter?"


    Allerdings stehe ich mit Ralph schon im Kontakt, weil ich seine textliche Antwort durchaus teile, die Umsetzung in die Ankreuzfelder aber für falsch halte. Weitere Details will ich jetzt noch nicht verraten, weil ich damit sonst auch schon die Lösung bekanntgeben würde ...

  • Ich hätte bei den persönlichen Strafen auch gerne 2 Dinge angekreuzt. So hab ich jetzt das ausgesucht, was das System als falsch erkennt, obwohl es korrekt ist.

  • Ich ahne welche Möglichkeit ihr meint. Aber wenn die richtig wäre, müsste man sie z.B. auch bei jedem FaD zusätzlich ankreuzen können.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Aber wenn die richtig wäre, müsste man sie z.B. auch bei jedem FaD zusätzlich ankreuzen können.


    Nein! Der gravierende Unterschied ist doch, dass ich als SR alleine aufgrund der Vorgaben in Regel 5 verpflichtet bin, über alle maßgeblichen Dinge zu berichten. Verwarnungen, FaZ und FaD fallen darunter, d.h. hier habe ich immer zu berichten, die Meldung ist sicher implizit (gut, ergäbe eben auch stets 2 Kreuzchen, unter der Überschrift "Persönliche Strafe" hat hier aber sicher Gelb, Ampel/FaZ oder Rot Vorrang). Im konkreten Fall geht es ja aber doch gerade um den Sonderfall, dass es eben keine persönliche Strafe gibt, ich aber trotzdem ausdrücklich zum Bericht verpflichtet bin - und gerade die Formulierung "nur Meldung möglich" zeigt das doch auf. Ideal wäre es in diesem Fall sicher, wenn ein doppeltes Ankreuzen möglich wäre oder alternativ beide Varianten als richtig angesehen würden, was wir ja auch schon des Öfteren hatten.

  • Also für mich impliziert die Auswahlmöglichkeit "nur Meldung möglich" unter "Persönliche Strafen" schon, dass sie für Fälle reserviert ist, wo jemand eigentlich eine solche Strafe bekommen müsste, sie aber gemäß Regeln nicht erhalten kann, z.B. weil unsere Strafgewalt noch nicht begonnen oder bereits geendet hat. Die Pflicht zur Meldung ist im Fall der Frage aber eher derart, wie eine 20-minütige Unterbrechung wegen eines Unwetters. Ist eine verpflichtende Meldung, hat aber mit einer persönlichen Strafe nichts zu tun.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Mal so als hinweis.


    Schreibt Ihr in solch einem Fall einen Sonderbericht,
    oder Belast Ihr es bei einer kleinen Meldung unter "Besondere Vorkomnisse"?

  • Hängt vom Einzelfall ab - und davon, was ohnehin schon unter den "Besonderen Vorkommnissen" zu melden ist; tendenziell kommt das aber in die besonderen Vorkommnisse und nicht in einen separaten Sonderbericht.


    Auswahlmöglichkeit "nur Meldung möglich" unter "Persönliche Strafen" schon, dass sie für Fälle reserviert ist, wo jemand eigentlich eine solche Strafe bekommen müsste, sie aber gemäß Regeln nicht erhalten kann


    Liegt das hier nicht aber auch vor? Bekommt ein AW-Spieler nicht eine Verwarnung, wenn er unangemeldet auf dem Feld ist? Und besteht der Sonderfall hier nicht darin, dass der AW-Spieler, weil er eben vor Spielbeginn bereits "eingewechselt" wurde, eben doch mehr Spieler als AW-Spieler ist, aber eigentlich doch nicht so richtig Spieler, eben weil das vor Spielbeginn nicht mitgeteilt wurde?

  • Für die FIFA ist der Sonderfall jedenfalls so bedeutend, dass er genau so in der Regel 3 beschrieben (und nicht in Anweisungen versteckt) wird.


    u.a.

    Zitat von Regelbuch Seite 16

    wird gegen den gemeldeten Auswechselspieler keine Disziplinarmaßnahme verhängt,

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Und besteht der Sonderfall hier nicht darin, dass der AW-Spieler, weil er eben vor Spielbeginn bereits "eingewechselt" wurde, eben doch mehr Spieler als AW-Spieler ist, aber eigentlich doch nicht so richtig Spieler, eben weil das vor Spielbeginn nicht mitgeteilt wurde?


    Wenn er doch nicht so richtig Spieler wäre, dürfte ja aber das Tor nicht gelten.


    Der Sonderfall ist, dass der Spieler, der im Spielbericht als AW-Spieler geführt, aber von Anfang an mitspielt, auch ohne Zustimmung des SRs zum Spieler wird, weil er eben von Anfang an spielt.
    Von daher gibt es hier eben auch keine Verwarnung.
    Und deswegen zählt auch das Tor.

  • Korrekt. Weil aber eben statt dem eigentlichen Spieler nun ein anderer unangemeldeter Spieler kam, ist dies zu melden. Und dabei reicht schon eine kurze Meldung unter Besondere Vorkommnisse. So wurde es mir zumindest vor kurzem noch mal gesagt.

  • Natürlich ist er von anfang an "normaler" Spieler, deshalb zählt das Tor und es gibt keine Verwarnung. Ganz "normaler" Spieler ist er eben aber doch nicht, denn immerhin ist die Meldung im Spielbericht obligatorisch.

  • denn immerhin ist die Meldung im Spielbericht obligatorisch.

    Und die Meldung hat nichts mit einer persönlichen Strafe zu tun. Sie ist erstmal nur ein formaler Verwaltungsakt,
    wie z.B. fehlende Tornetze, Passungereimtheiten, Unterbrechung wegen Gewitter, usw.

  • Ich habe auch "nur Meldung möglich" angeklickt. Es wurde zwar als falsch gewertet, im Regeltest hätte ich aber entsprechend "Tor, Anstoß, Meldung im SB" hingeschrieben und die Frage somit richtig gehabt. Ob mir das jetzt im Internet als richtig oder falsch gewertet wird, ist mir dann, ehrlich gesagt, genauso egal wie die Frage, ob es sich dabei um einen "formalen Verwaltungsakt" handelt.