Auswechslung nach Verletzung

  • Ein Spieler verletzt sich und er wird auf dem Spielfeld behandelt durch einen Betreuer. Dabei signalisiert er, das er nicht mehr weiterspielen kann. Der Trainer möchte nun sofort wechseln. Ist dies zu gestatten oder muss erst die nächste Spielunterbrechung abgewartet werden?

  • Da der Spieler auf dem Spielfeld behandelt wird, ist das Spiel ja unterbrochen. Wenn also ohne Verzögerung ein Auswechselspieler an der Seite steht, würde ich die Auswechslung zulassen. Ist der Spieler jedoch noch nicht einsatzbereit, dann spielen die halt weiter und er kann sich bei mir melden, sobald er fertig ist.

  • Allerdings ist es ja so, dass der Spieler, der behandelt wurde, runter muss und auch wenn er wieder fit ist, erstmal nicht weiterspielen darf sondern später rein kann. Dementsprechend muss er erst einmal herunter vom Feld, dann Spiel fortsetzen und anschließend nächste Unterbrechung ein Wechsel. So erkläre ich mir das, wobei ich es nicht weiß.


    Anders wäre es wohl, wenn der SR einen Betreuer reinwinkt und dieser noch vor dem Betreten einen Wechsel ankündigt. Dann kommt er rauf, hilft ihm runter und das ist dann das Runtergehen im Wechselvorgang... Oder? Weiß aber auch nicht, ob das so regelgerecht ist!

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Hallo.
    Björn, vom Grundgedanken ist es richtig, nur geht Deine Überlegung davon aus, daß der Spieler nach Behandlung weiterspielen kann. Dies ist aus meiner Sicht aber durch das deutliche Zeichen des verletzten Spielers nicht der Fall. Also kann der Wechsel in dieser Unterbrechung noch stattfinden.
    Der Auswechselspieler muß aber warten, bis der verletzte Spieler das Spielfeld verlassen hat, bevor er, nach erfolgter Anmeldung des Wechsels, das Spielfeld betreten darf.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Aber dann auch so, dass vor der Behandlung klar wird, dass er gewechselt wird? Dass er es schon vorher anzeigt? Weil sonst könnte man mit dem Spieler noch das ganze absprechen usw. und das geht meiner Meinung nach nicht?

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Also ich gehe von dem Fall aus, wo zuerst die Behandlung erfolgt und der Spieler dann erst bei der Behandlung anzeigt, das er nicht mehr weiterspielen kann.

  • djjayb: Genau so habe ich Deine Fragestellung auch verstanden.
    @ Björn: Wieso, ist es in Deinem Ermessen, wen die Mannschaft auswechselt und wer drauf bleibt?
    Wenn klar ist, daß der verletzte Spieler raus soll, kann der Wechsel auch vor der Behandlung angemeldet werden und in dieser Spielruhe (und nichts anderes wird von der Regel verlangt) der Wechsel - unter Beachtung des Verlassens des Platzes durch den verletzten Spieler - ausgeführt werden.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Also dürfte erst in der nächsten Unterbrechung gewechselt werden, wenn der Spieler erst nach Behandlung seine Auswechslung anzeigt...

  • Genau.
    Also noch mal: Spielunterbrechung wegen Verletzung.
    Fall 1: Der Trainer schätzt es so ein, daß der Spieler raus muß. Er zeigt den Wechsel mit dem verletzten Spieler an. Der Verletzte wird auf dem Platz erstversorgt, geht vom Platz, der Wechsel wird dann vollzogen.
    Fall 2: Der Spieler merkt bei der Behandlung, die noch nicht abgeschlossen ist, daß es nicht mehr geht. Der Trainer meldet den Wechsel an. Der Spieler wird vom Platz gebracht und der Wechsel vollzogen.
    Fall 3: Der Spieler wird erstversorgt. Diese erste Versorgung ist beendet. Beim Verlassen des Platzes merkt der Spieler, daß es doch nicht mehr geht. Fortsetzung und Wechsel in der nächsten Unterbrechung.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Wieso sollte Fall 2 anders als Fall 3 sein. Sobald doch der Betreuer den Platz betreten hat, muss der Spieler das Spielfeld verlassen und darf dieses erst wieder nach Spielfortsetzung betreten.
    Also müßte doch in Fall 2 und 3 die Auswechslung erst bei der nächsten Spielunterbrechung möglich sein.

  • Bei Fall 2 ist die Behandlung NOCH NICHT abgeschlossen. Bei Fall 3 aber schon. Ergo ist die Spielfortsetzung in Fall 3 unmittelbar bevorstehend, während in Fall 2 die Behandlung erst abgeschlossen werden muß. Und somit ist in Fall 3 eine zusätzliche Verzögerung des Spieles erst mal zu unterbinden, sprich das Spiel fortzusetzen und der Wechsel in der nächsten Unterbrechung. Zumindest nach meinem Verständnis der Regel.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat von djjayb;15847

    Wieso sollte Fall 2 anders als Fall 3 sein. Sobald doch der Betreuer den Platz betreten hat, muss der Spieler das Spielfeld verlassen und darf dieses erst wieder nach Spielfortsetzung betreten.
    Also müßte doch in Fall 2 und 3 die Auswechslung erst bei der nächsten Spielunterbrechung möglich sein.


    So verstehe ich das auch. Ein Spieler muss auch runter, wenn der Betreuer das Spielfeld betreten hat und noch bevor er ankommt wieder steht, daher denke ich, muss er in jedem Falle runter.
    Außer (und da sind wir uns wohl einig) bei Fall 1, wo der Trainer vor dem Betreten sagt "Wechsel", dem stattgegeben wird und anschließend betritt er das Feld.

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Bringt hier bitte nicht die Regeln durcheinander.
    Der Betreuer soll erst auf Verlangen des Spielers oder bei eindeutig schwerer Verletzung hinzugerufen werden. Wenn der Spieler keine Behandlung wünscht, darf er also auf dem Feld bleiben und muß es nicht verlassen. Anders, wenn der Spieler durch einen Betreuer behandelt werden mußte, dann muß er das Feld verlassen. (Punkt 6 der DFB-Anweisungen zur Regel 5)
    Auf die Auswechslung hat das aber keine Auswirkung, sofern die Lage wie in Beispiel 1 und 2 von mir beschrieben. Denn der Spieler wird ja nach Verlassen des Spielfeldes nicht mehr ins Spiel kommen. Das Spiel ist unterbrochen, also darf der Wechsel stattfinden. Ob jetzt der verletzte Spieler ausgewechselt wird oder ein anderer spielt hier auch keine Rolle.
    Bei Beispiel 3 hingegen muß zuerst von einem Wiedereintritt ausgegangen werden, der dann aber wieder vom Spieler durch sein deutliches Zeichen verworfen wird. Also hat der Spieler das Spielfeld zu verlassen, daß Spiel wird fortgesetzt und in der nächsten Unterbrechung kann der Wechsel vollzogen werden.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Tut mir leid, ich sehe da einfach keinen Unterschied zwischen 2 und 3...
    Vielleicht kann uns da jemand anders noch eine sichere Quelle nennen? Wenn mir das widerlegt wird, dann bin ich auch gerne bereit, meine Meinung zu ändern, aber im Verständnis sehe ich dabei einfach keine Logik! ;)

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Wäre super und ggf. auch hilfreich! :top:

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Zitat von jambala;15846

    Genau.
    Also noch mal: Spielunterbrechung wegen Verletzung.
    Fall 1: Der Trainer schätzt es so ein, daß der Spieler raus muß. Er zeigt den Wechsel mit dem verletzten Spieler an. Der Verletzte wird auf dem Platz erstversorgt, geht vom Platz, der Wechsel wird dann vollzogen.
    Fall 2: Der Spieler merkt bei der Behandlung, die noch nicht abgeschlossen ist, daß es nicht mehr geht. Der Trainer meldet den Wechsel an. Der Spieler wird vom Platz gebracht und der Wechsel vollzogen.
    Fall 3: Der Spieler wird erstversorgt. Diese erste Versorgung ist beendet. Beim Verlassen des Platzes merkt der Spieler, daß es doch nicht mehr geht. Fortsetzung und Wechsel in der nächsten Unterbrechung.



    Es ist ein Zeitfaktor. Bei Fall 2 wird ein Ersatzspieler schon bereit stehen, wenn er unten ist. Bei Fall 3 ist sicher noch kein Ersatzspieler bereit und deswegen wird das Spiel fortgesetzt und bei der nächsten Unterbrechung erfolgt der Wechsel. Das ist der Unterschied, Björn ;).

  • Das bedeutet, dass bei einer Verletzung ein Spieler, der weitermachen will vom Platz muss. Soll dieser aber nicht weitermachen sondern generell gewechselt werden, dann darf man dies sofort Fortsetzung, weil der Spieler schnell genug bereit ist, so dass keine Verzögerung kommt?


    Das würde bedeuten, dass ein Spieler der runter geführt wird, beim Runtergehen auch noch gewechselt werden dürfte (Fall 3), wenn der andere Spieler schon an der Mittellinie komplett fertig bereit steht und dann auch rauf kann?


    Dann hatte ich einen anderen Denkansatz als generelle Wechselerlaubnis bei Verletzungen.

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Es kann doch nicht der Zeitfaktor entscheidend sein.
    Für mich ist es einfach eine Frage der Gleichheit der Handhabung.
    Fall A: Spieler A wird behandelt, aber er könnte sofort wieder spielen. Er muss vom Platz und darf erst bei der Spielfortsetzung wieder mitspielen.
    Fall B: Spieler B wird behandelt und merkt bei der noch nicht abgeschlossenen Behandlung, das er nicht mehr weitermachen kann. Wenn man nun sofort wechseln könnte, dann könnte der AW-Spieler sofort herein und würde bei Spielfortsetzung schon am Platz stehen wohingegen im Fall A er erst nach Spielfortsetzung auf den Platz kann.


    Darin liegt für mich die Ungleichbehandlung und die Regel gibt es ja im Fall A eindeutig vor, also wieso sollte man das durch eine Auswechslung umgehen können?

  • Stop. Der Zeitfaktor ist sekundär. Hier sind es zwei Regeln, die einander auf den ersten Blick überschneiden, es aber in Wirklichkeit doch nicht tun.
    Zum einen der Wechsel, der in Regel 3 beschrieben ist. Hier wird zur Ausführung des Wechsels eine Spielruhe vorgeschrieben. Die ist durch die Verletzungsunterbrechung gegeben.
    Zitat: Auswechselvorgang
    Um einen Spieler durch einen Auswechselspieler ersetzen zu können, sind die nachstehenden Bedingungen zu beachten:
    Der Schiedsrichter ist von der beabsichtigten Auswechslung vor deren Durchführung zu informieren.
    Der Auswechselspieler soll das Spielfeld erst betreten, nachdem der zu ersetzende Spieler das Spielfeld verlassen und er ein Zeichen des Schiedsrichters erhalten hat.
    Der Auswechselspieler soll das Spielfeld während einer Spielunterbrechung und an der Mittellinie betreten.
    Die Auswechslung ist vollzogen, wenn der Auswechselspieler das Spielfeld betritt. In diesem Augenblick wird er zum Spieler, und der Spieler, den er ersetzt, hört auf, ein Spieler zu sein.


    Zum zweiten die Zusatzanweisung zur Regel 5, die die Behandlung bei Verletzung eines Feldspielers regelt. Die Behandlung selbst darf aber eben nicht auf dem Platz stattfinden, lediglich eine Erstversorgung. Und diese Erstversorgung muß man zulassen, so daß der verletzte Spieler nach Möglichkeit selbst bzw. unterstüzt vom Platz gehen kann.
    Zitat:
    6. Hat sich ein Spieler verletzt, fragt ihn der Schiedsrichter, ob eine Behandlung erforderlich ist. Wenn der Spieler eine Behandlung verlangt, erlaubt der Schiedsrichter bis zu zwei Mannschaftsbetreuern, das Spielfeld zu betreten. Zur Pflege muss der verletzte Spieler das Spielfeld verlassen (davon ausgenommen ist der Torhüter). Zu diesem Zweck kann der Schiedsrichter
    Sanitäter mit einer Trage anfordern. Der Spieler soll das Spielfeld aber zu
    Fuß verlassen, wenn er dazu in der Lage ist, insbesondere dann, wenn er
    sich in der Nähe einer Begrenzungslinie befindet. Pro Mannschaft dürfen
    außer den Trägern nur zwei Personen das Spielfeld betreten. Nur der
    Schiedsrichter ist berechtigt, die Rückkehr eines verletzten Spielers auf das
    Spielfeld zu erlauben. Der Eintritt kann von irgendeiner Stelle der beiden
    Seitenlinien erfolgen, wenn der Ball im Spiel ist, bzw. von irgendeiner Begrenzungslinie, wenn der Ball nicht im Spiel ist. Der Schiedsrichter kann die
    Rückkehr des Spielers erst nach Wiederaufnahme des Spiels erlauben.
    Dabei hat er darauf zu achten, dass sich das Spielgeschehen nicht in unmittelbarer Nähe des eintretenden Spielers befindet. Wird ein Torwart auf
    dem Spielfeld gepflegt, so kann während dieser Zeit auch ein Feldspieler
    gepflegt werden, ohne dass er das Spielfeld anschließend verlassen muss.


    Und der Eintritt eines verletzten Spielers nach der Behandlung darf eben auch im laufenden Spiel, sofern er sich nicht in unmittelbarer Nähe des Spielgeschehens befindet, geschehen, s. o..
    Da hier aber ein Wechsel stattfinden soll, ist primär die Regel 3 bindend und nicht der Passus zur Verletzung. Also verletzter Spieler raus, Ersatzspieler rauf auf den Platz und Fortsetzung. Da der Spieler den Platz so oder so verlassen muß, ist keine ernsthafte Spielverzögerung gegeben.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles