ÖSTERREICH: FC Wacker Innsbruck : SV Mattersburg

  • Wie ich hier bereits geschrieben habe, gehören solche Fouls für mich zu den dreckigen. Rücksichtslos und unsportlich (weil taktisch) zugleich. Kumulieren ist nach der Regel nicht vorgesehen. Wenn wir aber wahrnehmen, dass der Ball nie und nimmer Ziel der Aktion war- ja dann können wir den absichtlichen Tritt auch als "übermäßig hart" einstufen. Warum denn nicht? Und dann haben wir eine Tätlichkeit.


    Ich begrüße die Entscheidung. Ob ich mich selbst getraut hätte, die auf glatt Rot zu entscheiden.... wahrscheinlich nicht.

  • Eine Tätlichkeit kann in meinen Augen bei einem taktischen Foul nie vorliegen. Er wollte den Mann spielen, klar, aber das ist bei jedem taktischem Foul nunmal so und wenn "konnte nicht den Ball spielen" ein Argument ist, dann ist jedes Trikotziehen eine Tätlichkeit - der Ball kann damit nie gespielt werden.
    Sorry, der nicht zu heftige Tritt in die Beine des Gegners um einen Angriff auf Kosten von Gelb zu unterbinden gehört einfach zum Fußball und darf nicht mit einem Feldverweis belegt werden.

  • Der Strafsenat bestraft den Spieler Naumoski nun wegen eines Foulspiel mit 1 Spiel Sperre. Der Strafsenat hat dabei die Strafe gemildert, da sie den Feldverweis als umstritten ansehen. (ÖFB Bundesliga)

  • Wie ich so was hasse... ein grobes Foul oder Tätlichkeit wars also nicht, die haben mehr Spiele Sperre zur Folge, also ists ein quasi-Freispruch - aber ein Freispruch bei dem ihm trotzdem ein Spiel Sperre reingewürgt wird. Wenn man die Karte als falsch sieht, etwas was ich absolut teile, kann man sich auch die Sperre schenken, mit der Unterzahl im Spiel war er und sein Team schon mehr als genug bestraft.

  • Eine Tätlichkeit kann in meinen Augen bei einem taktischen Foul nie vorliegen.

    D.h. wenn ich abseits des Balls einem meinen Ellenbogen ins Gesicht hämmere damit er nicht am Konter teilnehmen kann, kann es keine Tätlichkeit sein?


    Zitat

    Wenn man die Karte als falsch sieht, etwas was ich absolut teile, kann
    man sich auch die Sperre schenken, mit der Unterzahl im Spiel war er und
    sein Team schon mehr als genug bestraft.

    Das lässt die FIFA nicht zu. Ein Freispruch ist nur Möglich, wenn eindeutig nachgewiesen wurde das kein Vergehen stattgefunden hat, siehe Handspiel Schmelzer, oder falscher Spieler rausgeworfen.

  • Wenn ich mir sicher bin dass es zu taktischen Zwecken war wäres keine Tätlichkeit, sondern "nur" Schlagen mit übertriebener Härte für mich. Eh beides rot. Kann man aber kaum beurteilen, also würde ich in so einem Fall dann doch von der Tätlichkeitsabsicht ausgehen.

  • Na dann schau mal hier:


    Direkter Freistoß
    Ein Spieler verursacht einen direkten Freistoß für das gegnerische Team, wenn er
    eines der nachfolgend aufgeführten sieben Vergehen nach Einschätzung des
    Schieds richters fahrlässig, rücksichtslos oder mit unverhältnismäßigem Körper -
    einsatz begeht:
    ...
    einen Gegner schlägt oder versucht, ihn zu schlagen,
    ...


    Und ich hoffe du willst jetzt nicht einen Unterschied zwischen "übertriebener Härte" und "unverhältnismäßigem Körpereinsatz" machen...


    Edit: Merke gerade das es hier bisschen am Thema vorbeigeht was ich hier erzähle.


    Sowohl Ellenbogen im Zweikampf als auch als Tätlichkeit ist Schlagen mit übertriebener Härte, aber wenn ein Spieler ein taktisches Foul macht dann hat das für mich Zweikampfcharakter, denn es soll eine bessere Position für den Gegenspieler verhindern - also grobes Foul und nicht Tätlichkeit.


    Aber uns kann das eh egal sein, wir schreiben genau auf was vorgefallen ist und über den Rest entscheidet ein anderer.

  • Der Beobachter des Schiedsrichters bei besagtem Spiel war gestern bei unserem Frühjahrsseminar zugegen.


    Er löste die Situation wie folgt auf:


    In diesem Fall liegt keine Tätlichkeit vor.
    Das Problem ist laut Beobachter, dass die Heftigkeit des Vergehens fehlt. Wäre ein Tritt zu erkennen gewesen, läge eine Tätlichkeit vor.
    Es liegt genauso wenig ein grobes Foulspiel vor, da hier der Ball nicht in spielbarer Distanz liegt. Ziel ist lediglich der Spieler.


    Aus seiner Sicht wäre auf Unsportlichkeit, sozusagen als Vorstufe der Tätlichkeit (jedoch nicht wegen Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffes) zu entscheiden gewesen.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Fussballer und einem Fussgänger? - Der Fussgänger geht bei grün, der Fussballer bei rot!

  • Es liegt genauso wenig ein grobes Foulspiel vor, da hier der Ball nicht in spielbarer Distanz liegt. Ziel ist lediglich der Spieler.


    Was ist ein grobes Foulspiel dann ??

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • Sorry, die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.


    Der Ball ist nicht in der Nähe, deshalb kann es kein Treten sein?
    Eine Tätlichkeit ist es auch nicht, weil es nicht heftig genug ist? Ich wüsste nicht,
    dass wir das beurteilen können und müssen.


    Eine Unsportlichkeit hat für mich ganz andere Voraussetzungen als dieses Vergehen
    und käme für mich nicht in Frage.



    Man kann sich in dieser Situation gerne über gelb oder rot streiten, aber anhand
    dieser Argumente kommt man keinen Schritt weiter.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Laut gestrigem Schulungsabend, kann grobes Foulspiel nur dann vorliegen, wenn zumindest die Möglichkeit besteht den Ball zu spielen. In diesem Fall, so der gute Mann, ist das alleinige "Spielobjekt" der Spieler und nicht im entferntesten der Ball. Er wollte den Ball gar nie spielen.


    Wie gesagt, ich habe diese Argumentation nicht aufgestellt, die wurde uns gestern so präsentiert.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Fussballer und einem Fussgänger? - Der Fussgänger geht bei grün, der Fussballer bei rot!

  • Also ich denke, dass die Frage, die ist, ob man hier von einem Einhaken/Beinstellen spricht oder von einem Tritt. Bei letzterem müsste mMn eine deutlichere Ausholbewegung des Beines der Fall sein. Ich denke also dass er eher den Fuß hier stehen lässt, ein bisschen einhakt, aber nicht einen Tritt ausführt. Er möchte den Gegner sicher nicht verletzten sondern ihn lediglich am weiterlaufen hindern. Von daher ist Gelb mMn angemessen, (- Rot aber auch nicht falsch - kommt auf die Interpretation drauf an).

  • Laut gestrigem Schulungsabend, kann grobes Foulspiel nur dann vorliegen, wenn zumindest die Möglichkeit besteht den Ball zu spielen. In diesem Fall, so der gute Mann, ist das alleinige "Spielobjekt" der Spieler und nicht im entferntesten der Ball. Er wollte den Ball gar nie spielen.


    Wie gesagt, ich habe diese Argumentation nicht aufgestellt, die wurde uns gestern so präsentiert.


    Dann ist es doch ganz klar eine Defnition für eine Tätlichkeit !? ?(:S

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • Ein taktisches Foul ist immer noch keine Tätlichkeit, auch wenn der Ball nicht gespielt werden kann...


    Zu der Definition: Ich kann mich damit nicht anfreunden, aber es ist nachvollziehbar: Tätlichkeit ists nicht wegen der fehlenden Tätlichkeitsabsicht, grob ist es auch nicht, taktisches Foulspiel verneint er (teile ich nicht), irgendwas muss es aber sein und Unsportlichkeit ist immer möglich.


    Unterm Strich zählt die Karte und die wäre bei Unsportlichkeit die korrekte Gelbe, aber wenn z.b. jemand im Spielbericht Online da als Grund statt Foulspiel Unsportlichkeit einträgt würde ich doch die Augen rollen.


    PS: Ich bin jemand der Schiedsrichtern gerne Interpretationsspielraum zulässt und in manchen Situationen beide möglichen Entscheidungen als vertretbar und je nach Linie richtig hinnimmt, aber hier ist es für mich Schwarz-Weiß klar ne Gelbe. Sorry, dafür Rot macht den Fußball kaputt.

  • Falkao:


    Nun eine Tätlichkeit hat 2 Voraussetzungen:


    + brutal
    + abseits des Balles


    Abseits des Balles war es, wie erklärt wurde, die Brutalität fehlte allerdings.


    Laut Beobachter: Wäre hier ein Tritt zu sehen gewesen, hätte die Entscheidung auf Tätlichkeit seine Berechtigung. Da dieser Angriff gerade nicht "brutal" angetragen war, ist es eine "bloße" Unsportlichkeit.


    Einen Schubser mit wenig Intensität in einer Spielunterbrechung kann ich ja auch als Unsportlichkeit werten und muss nicht sofort zur roten Karte greifen.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Fussballer und einem Fussgänger? - Der Fussgänger geht bei grün, der Fussballer bei rot!

  • Übermäßig hart reicht nach Regel für eine Tätlichkeit aus und wenn du schon so schön das Beispiel mit dem Schubser in der Unterbrechung bringst stell dir doch mal vor jemand tritt jemanden so in der Unterbrechung da würdest du doch unter Garantie Rot geben.


    Für mich ist nach den Regeln hier eine Rote absolut vertretbar denn dieses Einsteigen ist in der Situation übermäßig hart (der Ball war ohnehin nicht spielbar)das hätte er auch Problemlos anders lösen können ohne den Gegner zu gefährden also für mich vertretbar.

  • Für mich ist die Interpretation des Vergehens als Tretens weiter entfernt, als die taktischen Fouls durch Beinstellen. Auf dem Platz ist es einfach eine Sache der Wahrnehmung. Die Fernsehbilder suggerieren eine zu geringe Heftigkeit des Vergehens, damit es ein Treten sein kann, allerdings sprechen auch einige Dinge dafür: Dynamik des Spielzugs, Entfernung des Balles und Angriff nur auf Gegner. Allerdings ist in dem "zutreten" nur eine geringe Heftigkeit.


    Ich tendiere eher zu einer Verwarnung, kann aber auch verstehen, wenn jemand dies anders auslegt.