Regelverstoß beim Strafstoß - Ort der Spielfortsetzung

  • Moment: Wir haben zwar Lehrwarte im Forum, verantwortlich sind die aber nicht!


    Und zur Frage zurück:
    Ich denke, dass jetzt letzlich jedem klar ist, dass der Freistoß dort auszuführen ist, wo der Spieler erstmalig die Höhe der Strafstoßmarke in Richtung Torlinie überschritten hat. Dabei wiederhole ich gerne die Eselsbrücke mit der Analogie zum Abseits, welches wir ja auch da pfeifen, wo der Spieler stand und nicht sonst irgendwo, etwa im Moment der Ballannahme. Diese fiktive Abseitslinie liegt hier eben von der Seitenlinie bis zum Strafraum auf Höhe der Strafstoßmarke, spingt dann zur Strafraumgrenze parallel zur Torlinie, folgt dem Teilkreis und (umgekehrt) weiter bis zur anderen Seitenauslinie.

    Also die Analogie ergibt jetzt aber keinen Sinn denn Abseits pfeiffen wir da wo der Spieler zum Zeitpunkt des Zuspiels ist und das ist nicht zwingend direkt auf der Abseitslinie sondern teilweise deutlich dahinter, würde man diese Analogie auf den Strafstoss übertragen würde man den Freistoss dort ausführen wo der Spieler im moment der Ausführung war und das ist eben falsch. In beiden Fällen ist es ja ansonsten so das die jeweilige Ballberührung (Ausführung, Pass) die Position unter Umständen strafbar macht und da kannst du dann nicht mit der Ballannahme als Vergleichspunkt zur Ausführung kommen. Analogien sind nur dann sinnvoll wenn man auch Schlussfolgerungen daraus ziehen kann, hier passt mit viel wohlwollen etwas in einem Einzelfall, wenn man sich diese Analogie aber merkt wird man daraus ansonsten nur falsche Schlussfolgerungen machen.


    Ich wüsste auch nicht warum man hier eine Eselsbrücke braucht, das Vergehen wird dort geahndet wo es passiert und das ist beim betreten und alles danach ist kein neues Vergehen.

  • Ich stimme Besserwisser zu, die Analogie mit dem Abseits stimmt eben nicht.


    Man braucht sich aber auch gar keine Eselsbrücken zu konstruieren, denn die Regel ist doch klar: Betreten des verbotenen Bereichs ("Tabuzone" mit Skizze hatten wir ja auch schon) wird mit idF. dort, wo der Spieler diese Zone zum ersten Mal betreten hat, bestraft. Das passt doch auf alle Situationen (Betreten des Teilkreises, Betreten des Strafraumes, Betreten des Raumes außerhalb des Strafraumes näher der Grundlinie als die Strafstoßmarke etc.).

  • Das Thema kann durch eine Frage im aktuellen Hausregeltest des Hessischen Fußballverbandes erneut aufgegriffen werden.


    Dort heißt es:

    Zitat

    Bei der Strafstoßausführung in der regulären Spielzeit verlässt ein angreifender Spieler hinter dem Rücken des SR über die Torauslinie das Spielfeld. Der Ball geht ins Tor. Jetzt sieht der SR den Spieler neben dem Tor. Wie muss er entscheiden?


    Gelbe Karte ist selbstverständlich, wo aber wird fortgesetzt? Gut, an der Stelle, an der sich das Vergehen ereignete. Also dort, wo er die Linie der Höhe des Balles unterschreitet? In den Strafraum drängt er ja nicht ein, auch in den Halbkreis nicht, die Entfernung von 9,15m verletzt er auch nicht. Aber er befindet sich eben nicht mehr hinter dem Ball und verlässt das Spielfeld. Da aber das erste Vergehen - also das Linie-des-Balles-Überqueren - für die Spielstrafe von größerem Vorteil ist, sollte eigentlich dort mit idF fortgesetzt werden oder?

  • Nein Daniel. Lies die Frage nochmal. Der Ball geht ins Tor. Immer wenn die angreifende Mannschaft verstößt und der Ball ins Tor geht gibt es Wiederholung.

  • Natürlich, ihr habt recht - Wiederholung habe ich aber komischerweise auch als Antwort auf meinem HRT angegeben.


    Gerade ist mir dann aufgefallen, dass ich die Frage mit einer so ähnlichen verwechselt habe, bei der ich mir mit der Antwort nicht sicher war.


    Zitat

    Der Strafstoß wird von einem anderen Spieler als dem klar identifizierten Schützen ausgeführt. Der Torwart wehrt den Ball nach vorne ab. Was muss der Schiedsrichter machen?


    Es gibt auf jeden Fall einen indirekten Freistoß. Ich habe mich nur gefragt wo und als Vorschlag abgegeben, dort, wo er in den Strafraum- bzw. Strafraumhalbkreis eintritt. Also die Entfernung von 9,15m zum ersten Mal unterschreitet. Korrekt?


    Aber um auf die erste Frage zurückzukommen. Gehen wir davon aus, der Ball wird gehalten. Wäre dann der idF an dem Punkt, an dem die Ballhöhe zum ersten Mal unterschritten wurde korrekt?

  • Wiederholung ist im besagten Falle sicher die richtige Entscheidung für die vorhergehende Strafstoßfrage, in der ein Angreifer das Feld verlässt, aber eure Begründungen sind (so glaube ich) nicht richtig.


    Ich gebe hier folgendes zu bedenken!


    Für die Strafstoßausführungen gibt es klare Regeln, wo sich die Spieler befinden müssen. Eine davon lautet "Alle Spieler müssen sich auf dem Spielfeld befinden". Weiters heißt es "Alle Spieler müssen sich hinter der Strafstoßmarke befinden (ausser dem TW natürlich)" Also wäre dieser Strafstoß im Beispiel auch dann zu Wiederholen, wenn ein Verteidiger das Feld verlassen gehabt hätte ODER der Ball nicht ins Tor geschossen worden wäre, da der Ball nie korrekt im Spiel war. Also simpel: "Der Strafstoß wurde NIE wirklich durchgeführt".

  • Du widersprichst dir doch selber. In den Regeln für die Strafstoßausführung steht auch, dass sich alle Spieler ausser des Schützens mindestens 9,15m vom Ball entfernt aufhalten müssen. Wenn eine Angreifer zu früh rein läuft und der Ball abgewehrt wird gibt es aber idf. und nicht Wiederholung.


    Es gibt nur 3 Fälle wo es immer Wiederholung gibt:
    1. noch nicht angepfiffen
    2. Einfluß von außen
    3. Verstoß von beiden Mannschaften

  • Rein prinzipiell müsste es vier Fälle geben oder?


    Du hast den vergessen, in dem nach dem Pfiff aber vor der Ausführung des Strafstoßes eine Tätlichkeit vorfällt. Wenn hier der Strafstoß anschließend geschossen wird, kann es auch nur die Wiederholung geben - soweit ich weiß zumindest.

  • Ja, ok. Da hast du Recht. Das hat aber nichts mit einem Verstoß gegen die Ausführungsbestimmungen zu tun. Wenn bei einem Einwurf vor der Ausführung eine Tätlichkeit passiert wird der ja auch wiederholt.

  • Richtig, gegen die Ausführungsbestimmungen verstößt das nicht, in dem aktuellen Zusammenhang kann dies aber ja ruhig noch mal erwähnt werden.