Steuerpflicht von SR-Spesen

  • Nein, einen neuen Aufguss, ab welchem Betrag SR-Spesen steuerpflichtig sind und wer diese in der Steuererklärung angibt, soll es hier nicht geben.


    Es gab im letzten Jahr eine Umfrage, wenn ich mich recht erinnere im Rahmen einer Bachelor-Arbeit, zu diesem Thema, deren Link auf "offiziellem" Weg kam. Weiß jemand etwas über die Ergebnisse?


    Und ein zweiter Punkt: Der DFB macht doch sonst so gute Lobby-Arbeit - nur für uns SR nicht. Wir als SR zählen steuerrechtlich noch immer nicht zu den Übungsleitern und kommen so in den Genuss eines Freibetrages von knapp 2.500 €, sondern unsere Spesen sind - und dabei streiten sich die Gelehrten - ab Überschreitung einer Grenze von 256 € bzw. 500 € im Jahr steuerpflichtig. Wenn ich mich als ganz normalen Schiri ansehe, der so 40 bis 50 Spiele im Jahr hat, überschreite ich die Grenze ganz locker - unterstellt Erwachsene und Jugend etwa zur Hälfte, bedeutet das eine "Einnahme" von irgendwo zwischen 600 und 800 Euro; damit sind die Spesen voll steuerpflichtig, weil es sich eben um einen Grenzwert und keinen Freibetrag handelt. Natürlich weiß ich, dass ich einer der wenigen Trottel bin, die das in ihrer Steuererklärung angeben (wobei: Dadurch das man Werbungskosten abziehen kann, ergeben sich durch Fahrtkosten oberhalb des Erstattungswertes, Fahrten zu Pflichtsitzungen, Trikots, Spielnotizkarten etc. legale Gestaltungsspielräume, die auch ich ausnutze), aber irgendwie finde ich es nicht richtig, dass wir, die wir für die Ausübung des Hobbies Fußball unabdinglich sind, damit weit schlechter stehen als jeder Trainer, der meist mehr Geld bekommt als wir - und der zeitliche Aufwand dürfte durchaus vergleichbar sein. Es wäre doch schön, wenn es dem DFB gelänge, sein Gewicht beim Gesetzgeber in die Waagschale zu werfen und auch uns SR den Übungsleiter-Freibetrag zu verschaffen - wir wären entkriminalisiert und es entstünde allenfalls eine marginale Steuermindereinnahme, da die allermeisten SR ihre Spesen wohl (meist aus Unwissenheit) nicht versteuern.

  • Vergiss die Pauschale für das Waschen der Trikots nicht!


    Im Prinzip hast du Recht, ich hoffe das sich da in Zukunft auch noch was ändert.

  • Werbungskosten sind auch die SR-Zeitung und der Mitgliedsbeitrag für den Verein, für den Du pfeifst....


    Die Sache mit den 500 Euro ist für 2013 auf jeden Fall erhöht worden (glaube 720 Euro).


    Hatte auch mal irgendwo gelesen, dass man die 500 Euro mit den 255 (256) Euro addieren kann oder so ähnlich


    Gibt es Erfahrungswerte mit dem Trikot waschen???

  • Hallo.


    Wobei es hier wohl auch Unterschiede von Bundesland zu Bundesland gibt. Ich hatte das Thema bei der Lohnsteuerhilfe angesprochen und die nette Dame meinte, dass zumindest im Saarland, trotz nicht eindeutiger Zuordnung zum Übungsleiter, man hier die Übungsleiterpauschale angerechnet bekäme. Argumentation ist wohl, daß es eine Aufwandsentschädigung sei, die im Rahmen einer dem Übungsleiter ähnlichen ehrenamtlichen Tätigkeit anfällt und nicht regelmäßig in gleicher Höhe gezahlt würde. Aber ohne Gewähr.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Die Sache mit den 500 Euro ist für 2013 auf jeden Fall erhöht worden (glaube 720 Euro).


    Hatte auch mal irgendwo gelesen, dass man die 500 Euro mit den 255 (256) Euro addieren kann oder so ähnlich


    Diese Diskussion sollten wir hier ganz bewusst unterlassen, da machen wir ein Fass auf, welches hier nicht zweckdienlich wäre - siehe auch den Post von jambala. Die OFD Karlsruhe ist anderer Auffassung als die OFD Frankfurt, das Saarland einer dritten Auffassung - alles Argumente, dass der DFB auf eine gesetzliche Klarstellung drängen sollte.

  • Ich finde die Aussage der Lohnsteuerhilfe schon sehr gewagt, immerhin stellt die Aussage sich gegen die Verwaltungsanweisung der OFD in Karlsruhe, andere OFD-nen haben sich hierzu nach meinen Recherchen nicht geäußert. Man kann sich also nicht auf irgendetwas berufen. Nur weil die Dame vom Lohnsteuerhilfeverein sagt, man "könne", muss das nicht richtig sein.


    Ohne Frage, wo kein Kläger, da kein Beklagter.


    Ohne Frage ist ein SR aber KEIN Übungsleiter, nur weil wir den Regel Geltung verschaffen, sind wir noch lange keine "Lehrer".


    Ich sehe es auch nicht so, dass der DFB uns hier zu Steuersündigern macht, ist doch in jeder Satzung verankert, das SR-Spesen steuerpflichtig sind.

  • Hallo.


    Also, die Aussage ist mir gegenüber gemacht worden mit dem Hinweis, dass sie wohl schon bei dem ein oder anderen Kollegen eben dies im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben hat und auch so akzeptiert wurde. Wie gesagt, bezogen auf Steuererklärung im Saarland und aufgrund gemachter Erfahrungen. Dass es hier in Anbetracht keiner einheitlichen Auslegung diesbezüglich vom Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten abhängt, ist wieder die andere Sache.


    Fakt ist aber, dass dem DFB gelegen sein sollte, eine einheitliche Handhabe herbei zu führen, denn grundsätzlich ist man aktuell mehr oder weniger vom Wohlwollen der jeweiligen Finanzdirektion abhängig, wie man in Bezug auf die Spesen steuerrechtlich behandelt wird.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ohne Frage, wo kein Kläger, da kein Beklagter.


    DAS ist die Kernaussage, oder anders gesagt: Was das Amt für moderne Christenverfolgung nicht weiß....

    :hsv1: IN DUBIO PRO RAUTE! :hsv1:


    25.05.1983 - Die Helden von Athen:


    Uli Stein - Bernd Wehmeyer, Holger Hieronymus, Dietmar Jakobs, Manfred Kaltz - Wolfgang Rolff, Jürgen Groh, Felix Magath, Jürgen Milewski - Horst Hrubesch, Lars Bastrup (ab 61. Min. Thomas von Heesen)


    Trainer: Ernst Happel



    Nicht selten sind wir nach dem Spiel so richtig deprimiert,
    wir freuen uns schon wenn unser Team zumindest nicht verliert.
    Es ist schwer - wir sind Fans vom HSV!

  • Im neusten Mitteilungsblatt meines LV ist ein Hinweis, dass der Bundesrat die geplanten Änderungen zum 1.1.2013 im Gemeinützigkeitsentbürokratisierungsgesetz gestoppt hat. :confused:

  • Der Bundesrat hat gestern die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 € und die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 500 auf 700 € durchgewunken

  • Kleine Aktualisierung:


    Nach dem "Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts" vom 21.03.2013 (BGBl. 2013 Teil I Seite 556) gelten nunmehr für Einkünfte nach § 3 Nr. 26 die bereits erwähnten 2.400 € und für Einkünfte nach § 3 Nr. 26a immerhin 720 € als Grenzwert. Leider bringt uns das der Lösung des Problems, was denn nun gilt, nicht weiter, obgleich ich mich dabei immer noch an die Publikation in der SR-Zeitung halte, nach der Nr. 26a anzuwenden ist - und da dürfte der erhöhte Betrag nun reichen.

  • Wo ist das in der SR-Zeitung mal publiziert worden?


    720 EUR ist schon recht knapp bemessen, gehen ich mal von 20 EUR Spesen aus sind da einige "fleißige" SR recht schnell dabei.


    Aber immerhin, ein Großteil der SR wird damit "entlastet".


    Außerdem haben sich in den letzten Jahren mehrere Finanzverwaltungen Verwaltungsanweisungen erlassen (sozusagen Arbeitsanweisungen für die Finanzämter) in denen immer wieder von §3 Nr 26a EStG (Freibetrag) und §22 Abs 3 EStG (Einkunftsart) gesprochen wird, damit ist das wohl eindeutig.

  • Kann der Kauf von neuen Fußballschuhen auch irgendwie geltend gemacht werden???
    Wie die SR-Zeitung und der Vereinsmitgliedsbeitrag über die Werbungskosten???

  • Die 720 € sind immer der Betrag Einkünfte minus Aufwendungen. Bei den Einkünften sind der Fahrtkostenersatz etc. zu berücksichtigen, dafür dürfen alle Aufwendungen gegengerechnet werden, also von der Ausrüstung bis zur Spielnotizkarte, aber auch die "echten" Autokosten.

  • Können wir das Thema mal ins "Interne" verschieben?


    Vorab schonmal:
    §3 Nr 26a Satz 3 EStG


    Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;


    Ich äußere mich nochmal später dazu, jetzt isses zu spät.