Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun.
Ja, da bin ich voll bei Dir. Sportrecht hat nur bedingt etwas mit der gemeinen Rechstsprechung zu tun.
Und ja
dass bei einem solchen Vergehen ein Verbleib als SR nicht mehr möglich ist, da der Verkauf ein Beleg für mangelnde persönliche Eignung zum Amt des SR darstellt.
Auch dieser Argumentation folge ich in vollem Umfang. Derartige vergehen lassen berechtigte Zweifel an der Eignung für eine Verbandstätigkeit als Schiedrichter zu. Jedoch wird in dem Urteil ebenso die Mitgliedaschaft in einem Verein des Fussball Verbandes untersagt.
Damit kann der Verurteilte also nicht einmal mehr am Spielbetrieb teilnehmen.
Und hier wiederhole ich nochmal den Sprengstoff, der zum Unverständnis führt:
- Innerhalb von Monatsfrist fällt ein Fussballverband drei Urteille, die zu einer lebenslangen aktiven Fussballabstinenz führen für Vergehen, für die ein Strafgericht bereits Schwierigkeiten hätte eine strafbare Handlung nachzuweisen.
- In vielen anderen Fällen von Körperverletzung, deren Beweislast sogar mit Videobildern belegt werden kann und für die es auch Strafgerichtliche Verurteilungen gibt (hier gibt es bereits genug Beispiele ) werden über Jahre hinweg von den Sportgerichten Urteile gefällt ,die wir wegen ihrer sportlichen Milde immer nur mit Kopfschütteln kommentieren können.
Irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl das da etwas nicht ganz stimmen kann. Selbst für Dopingfälle oder Drogenkonsum/verkauf gibt es im Sportrecht z.T wesentlich härtere Strafen als für Gewalttaten im Sportrecht.
Um es Klar zu stellen:
Ich folge der Argumentation, das jemand der eine Zweckgebundene SR-Karte verkauft für ein Amt als SR ungeeignet ist.
Aber genau so ungeeignet einen Sport fair auszuüben ist jemand, der seinen Frust oder seine Argumentation mit körperlicher oder verbaler Gewalt an irgendjemand (da mache ich keinen Unterschied zwischen Mitspielern, Gegenspielern, Team- oder Spieleoffiziellen oder Zuschauern) anders auslässt.
Deshalb darf es wohl erlaubt sein, seinen Unmut darüber zu äußern, das jemand berechtigter weise für ein Zivildelikt quasi Lebenslang gesperrt wird wenn andere für Gewaltvergehen vergleichsweise Milde davon kommen.