Niederländischer Schiedsrichterassistent nach Angriff klinisch tot

  • Nur mal zur Klarstellung:


    Die Haftstrafe von 6 Jahren bekam der beteiligte Erwachsene - immerhin erst 51 Jahre jung. Die Höchststrafen für die Jugendlichen lagen bei 2 Jahren, teilweise auch deutlich darunter.


    Das Problem der individuellen Schuld wird für meine Begriffe des Öfteren auch missbraucht, handelt es sich doch um eine gemeinschaftliche Tat. Im Kontrast dazu steht bekanntlich auch die Regelung, dass der Anstifter, der an der Tatausführung gar nicht beteiligt sein muss, dem Täter gleichsteht. Es ist auch letzten Endes egal, ob die Verurteilung nun wegen Totschlages oder Körperverletzung mit Todesfolge, das Opfer ist und bleibt tot - oder, auch wenn das ungewollt sarkastisch klingen mag, das Opfer hat immer lebenslänglich.


    Die Frage, ob es eine gerechte Strafe gibt und welche Strafe gerecht wäre, hat eher philosophischen Charakter und ist definitiv nicht allgemeingültig zu beantworten. Dies gilt auch für die Problematik der Resozialisation, bei der immer die Gefahr besteht, dass das Opfer weit weniger Beachtung findet als der Täter. Wir werden damit leben müssen, dass es hierzu unterschiedliche Auffassungen gibt und geben wird. Allerdings lehrt die Geschichte auch - "Namensgeber" war nicht umsonst ein Herrscher namens Drakon -, dass drakonische Strafen auch nur sehr begrenzten Einfluss darauf haben, wie die Menschheit sich verhält.