SSD Nordsjlland - Donezk

  • Mit welcher Begründung?


    Gegen was, außer den Regeln des Anstandes und des Fair-Plays, hat der Spieler verstoßen?


    Nicht falsch verstehen! Ich finde die Neuansetzung gut und würde auch das hier diskutierte Spiel neu ansetzen.
    Aber gegen welche Regel wurde verstoßen, die eine Neuansetzung rechtfertigt?

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Es ist wie immer in der Juristerei: Du kannst schon etwas konstruieren. Es ist überhaupt kein Problem, wenn man ein solches Verhalten als "unsportliches Betragen" ansieht, man kann es auch als "dem Spiel gegenüber respektlos verhalten" ansehen, beides ist bekanntlich in Regel 12 enthalten - das entspricht zwar zunächst nicht der gängigen Interpretation, kann aber durchaus so klassifiziert werden. Das bedeutet, dass der Schiedsrichter mit der Nicht-Ahndung und dem Verzicht auf die dann obligatorische Verwarnung einen Regelverstoß begangen hat, der je nach Spielverlauf und -stand spielentscheidenden Einfluss gehabt haben kann.


    Ohne Kenntnis des seinerzeitigen Urteils werden wir das also nicht weiter bewerten können. Außerdem darf nicht übersehen werden, dass der von ginssuart beschriebene Vorgang mehr als 10 Jahre alt ist und erhebliche Zweifel bleiben, ob heute erneut so entschieden werden würde; auch die Sportrechtsprechung entwickelt sich bekanntlich weiter.

  • Die Sache bei uns in Österreich wurde geradezu "österreichisch" gelöst: der damalige Austria-Präsident Frank Stronach war gleichzeitig auch Bundesliga-Präsident.
    Er war von der negativen Publicity über seinen Verein überhaupt nicht begeistert (es gab auch einige unschöne Fouls samt :rote_karte: ,es gab Fanrandale der Bregenzer nach dem Spiel) und ordnete eine Neuaustragung an, womit beide Vereine einverstanden waren.

    Einmal editiert, zuletzt von ChrisW () aus folgendem Grund: überflüssige, weil doppelte Info entfernt

  • Die UEFA kann hier deshalb ermitteln, weil diese Aktion ein Verstoß gegen die UEFA-Rechtspflegeordnung (entspricht unserer Rechts- und Verfahrensordnung) sein könnte. Das Ermittlungsverfahren soll ja nun klären, ob hier gegen Artikel 5, Absatz 2 verstoßen worden ist. Der Artikel gibt nämlich 2 mögliche Punkte hier vor:

    Zitat von Artikel 5 Abs. 2; UEFA-Rechtspflegeordnung

    Gegen diese Grundsätze verstösst insbesondere, wer:
    [...]
    d) durch sein Verhalten den Fussball und insbesondere die UEFA in Verruf bringt;
    [...]
    k) sich durch unsportliches Verhalten einen Vorteil zu verschaffen versucht.

    Ob es nun zu einer Bestrafung kommen wird, entscheidet sich ja am Dienstag.

  • Mit welcher Begründung?




    gute Frage... Ich war damals ein 13 jähriger jugend Torhüter der für sein Alter von Fußballregeln wahrscheinlich zwar überdurchschnittlich viel wusste, sich aber sowas von garnicht um "Rechtspflegeordnungen" oder ähnliches gekümmert hat.
    Fakt ist, das Spiel wurde wiederholt. Klein Ginssuart war es relativ egal, auf welcher (sport)rechtlichen Grundlage dieses Urteil beruhte. Mein Gerechtigkeitsbedüfnis wurde gestillt und die "richtigen" haben nacher gewonnen.



    Das mit den vielen roten Karten ist richtig. Das wurde nacher noch ein richtiges Skandalspiel... Die Wiener (die bösen unsportlichen) mussten unter Polizeischutz das Stadion verlassen...

  • Es ist überhaupt kein Problem, wenn man ein solches Verhalten als "unsportliches Betragen" ansieht, man kann es auch als "dem Spiel gegenüber respektlos verhalten" ansehen, beides ist bekanntlich in Regel 12 enthalten - das entspricht zwar zunächst nicht der gängigen Interpretation, kann aber durchaus so klassifiziert werden.

    Heißt das, es wäre denkbar in einem solchen Fall das Spiel zu unterbrechen, den Spieler zu verwarnen und mit indirektem Freistoß fortzusetzen?

  • Es wäre kein Regelverstoß, aber wirklich erwünscht ist es auch nicht - die Regeln sind für diese Situation klar ausgelegt, es liegt kein Vergehen vor. Aber ja, für eine Unsportlichkeit wäre VW, idF die richtige Strafe.

  • So ähnlich: Nach dem Buchstaben der Regel wäre es zulässig, im Sinne der einheitlichen Regelauslegung aber nicht. Nüchtern betrachtet ist das Verhalten des Spielers per se ja nicht unsportlich, es rechnet nur eben niemand damit, dass der Spieler die üblichen Vorgehensweisen missachtet. Wie sehr das gegen die erwünschte Regelauslegung ist wird doch daran deutlich, dass man sich im Sommer genötigt sah, den direkt "verwandelten" SR-Ball zu regeln; wäre das per se unsportlich, hätte es diese Änderung nicht geben müssen.

  • Die Regeländerung im Sommer bezüglich des direkten SR-Ball bezieht sich aber nur auf einen unabsichtlichen Torerfolg. Der Fall Adriano liegt aber anders,
    er spielt einfach weiter obwohl er merkt das sich ihm keiner wirklich entgegenstellt. Das ganze könnte auch aus einem absichtlich ins aus geschossenen Ball passieren.
    Per se laut Regelwerk ist das nicht unsportlich, aber im höchsten maße unfair.
    In unseren Breitengraden sind solche Situationen per stillschweigende Übereinkunft des Fair-Plays (ungeschriebenes Gesetz der Mannschaften) usus,
    wenn sich einer daran bewusst nicht hält, wird er wahrscheinlich zur Persona non Grata, oder wie das heisst.
    Ob das in Brasilien anders gehandhabt wird weis ich nicht, aber er hätte sich mindestens Wundern müssen, weil in keiner wirklich angreift und ihm einfach passieren lassen.


    Ob die UEFA in dem Fall noch eine Sanktion nachhängt, glaube ich nicht.
    Aber im Sinne des Fußballs, wird er einen schweren Stand in den Fußballstadien in Europa haben.