Spieler in U-Haft

  • In der heutigen Print-Ausgabe der Nordsport (Zeitung für Schleswig-Holstein) erscheint heute ein Artikel mit der Überschrift


    "Brutaler Tritt: Schleswiger Fußballer in Haft"


    Da es leider keine Onlineausgabe gibt, von mir hier eine kurze Zusammenfassung:
    Am 15. September hat ein Spieler bei einem Spiel der Kreisklasse A seinen am Boden liegenden Gegenspieler brutal ins Gesicht getreten.
    Neben der fälligen roten Karte wurde auch eine Strafanzeige erstattet.


    Da der Spieler bereits polizeibekannt wegen gleicher Fälle (auch abseits des Fußballplatzes) ist, eine laufende Bewährung hatte und eine Sperre von zwei Jahren wegen einer ähnlichen Aktion erst kurz vor dem Spiel abgelaufen war, war die Staatsanwaltschaft von Wiederholungsgefahr ausgegangen und hat Untersuchungshaft beantragt. Diesem Antrag folgte das zuständige Gericht, so dass der Spieler nun inhaftiert wurde. Auch eine Haftbeschwerde wurde zurückgewiesen.


    Sportgerichtlich kann der Spieler übrigens vorerst nicht belangt werden, er ist zwei Tage nach dem Vorfall vom Verein ausgeschlossen worden.
    Sollte er sich aber bei irgendeinem deutschen Verein wieder anmelden, wird er sich verantworten müssen. Das ist, so die Pressestelle des SHFV, sichergestellt.


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    So kann es auch gehen, das richtige Zeichen! :top:
    (Beachte: Es ist natürlich ein Ausnahmefall, weil der Spieler unbelehrbar ist - meiner Meinung nach gehört nicht jeder fehlbare Spieler inhaftiert)

  • Ja, ja, da sind sie wieder, die Feinheiten des Rechts:


    Ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen kann zum Widerruf der Bewährung führen, was zu einer erneuten Haft führen würde. Davon zu unterscheiden ist die Untersuchungshaft, welche bei Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr angeordnet werden kann und eben so rein gar nichts mit den Bewährungsauflagen zu tun hat.

  • Danke, ihr braucht mir das geltende deutsche Recht nicht erläutern. Das ist mein täglich Brot. ;)
    Aber ich kann nur das Zitieren, was in der Zeitung steht. Im vorliegenden Fall wurde eben nicht die Bewährung widerufen, sondern die Wiederholungsgefahr angenommen.

  • Ach schwarzer Eisbär, ich wollte auch nicht Dir das erläutern - mir ist Dein Beruf bekannt.