SR bricht Juniorenspiel ab

  • Fall 939: A-Junioren Kreisliga-Spiel FC a - TSV 1862 b am 16.05.07. Meldung des Schiedsrichters vom 17.05.07.
    Urteil:
    I. FC a wird gemäß § 74 Abs. 2 RVO wegen Verschulden eines Spielabbruches durch den Jugendbegleiter mit einer Geldstrafe in Höhe von € 75,00 belegt. Das Spiel wird gemäß § 74 Abs. 3 RVO i.V.m. § 40 Abs. 1 SpO mit x:0 für FC a als verloren und für TSV b als gewonnen gewertet.
    II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt Herr x unter Mithaftung FC a (----). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
    III. Stellungnahme lag vor.

    Begründung:
    Das o.a. Vsp. wurde von SR y in der 85. Min.abgebrochen, nachdem er in der 2. Halbzeit mehrfach den Betreuer des FC a II, Herrn x, ermahnte, Reklamationen und beleidigende Zurufe gegenüber dem SR zu unterlassen. Laut Herrn x war er, der zugleich als Leiter des Ordnungsdienstes auf dem Spielbericht eingetragen war, der einzige Betreuer, weshalb ihn der SR nicht des Platzes verweisen konnte. SR y wies ihn wiederholt unmissverständlich darauf hin, dass er bei einem weiteren unsportlichen Verhalten von Herrn x das Spiel abbrechen werde, was letzlich in der 85. Minute auch geschah.
    Zum Zeitpunkt des Spielabbruchs führte der TSV b mit 3 : 2 Toren; somit wäre es eine unbillige Härte, aufgrund des Fehlverhaltens von Herrn x das Spiel zu Gunsten des FC a neu anzusetzen.
    Da neben dem Leiter des Ordnungsdienstes, der allerdings nicht für Ordnung sorgte, keine weitere Person als Ordnungsdienst fungierte, sah sich SR y nicht mehr in der Lage, das Spiel ordnungsgemäß weiter bzw. zu Ende zu führen (siehe § 73 Abs. 5 RVO i.V.m. § 16 Abs. 2 JO).

  • Dort steht das der Ordnungsdienst auf dem Spielbericht namentlich erwähnt werden muß, dies gibt es bei uns nicht!!!

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Nein, nur das er drauf stand. Bis zu einer bestimmten Klasse ist der Heimtrainer automatisch auch Leiter des Ordnungsdienstes, außer ist ein anderer benannt.

  • Bei uns ist die namentliche Nennung der Ordner entweder auf dem Spielbericht oder in einem Ordnerbuch ebenfalls vorgeschrieben.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Bei uns ist ein Ordnerbuch vorgeschrieben. Jetzt auch im Kreis.