Fall 939: A-Junioren Kreisliga-Spiel FC a - TSV 1862 b am 16.05.07. Meldung des Schiedsrichters vom 17.05.07.
Urteil:
I. FC a wird gemäß § 74 Abs. 2 RVO wegen Verschulden eines Spielabbruches durch den Jugendbegleiter mit einer Geldstrafe in Höhe von € 75,00 belegt. Das Spiel wird gemäß § 74 Abs. 3 RVO i.V.m. § 40 Abs. 1 SpO mit x:0 für FC a als verloren und für TSV b als gewonnen gewertet.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt Herr x unter Mithaftung FC a (----). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
III. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
Das o.a. Vsp. wurde von SR y in der 85. Min.abgebrochen, nachdem er in der 2. Halbzeit mehrfach den Betreuer des FC a II, Herrn x, ermahnte, Reklamationen und beleidigende Zurufe gegenüber dem SR zu unterlassen. Laut Herrn x war er, der zugleich als Leiter des Ordnungsdienstes auf dem Spielbericht eingetragen war, der einzige Betreuer, weshalb ihn der SR nicht des Platzes verweisen konnte. SR y wies ihn wiederholt unmissverständlich darauf hin, dass er bei einem weiteren unsportlichen Verhalten von Herrn x das Spiel abbrechen werde, was letzlich in der 85. Minute auch geschah.
Zum Zeitpunkt des Spielabbruchs führte der TSV b mit 3 : 2 Toren; somit wäre es eine unbillige Härte, aufgrund des Fehlverhaltens von Herrn x das Spiel zu Gunsten des FC a neu anzusetzen.
Da neben dem Leiter des Ordnungsdienstes, der allerdings nicht für Ordnung sorgte, keine weitere Person als Ordnungsdienst fungierte, sah sich SR y nicht mehr in der Lage, das Spiel ordnungsgemäß weiter bzw. zu Ende zu führen (siehe § 73 Abs. 5 RVO i.V.m. § 16 Abs. 2 JO).
SR bricht Juniorenspiel ab
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Dort steht das der Ordnungsdienst auf dem Spielbericht namentlich erwähnt werden muß, dies gibt es bei uns nicht!!!
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Nein, nur das er drauf stand. Bis zu einer bestimmten Klasse ist der Heimtrainer automatisch auch Leiter des Ordnungsdienstes, außer ist ein anderer benannt.
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Bei uns ist die namentliche Nennung der Ordner entweder auf dem Spielbericht oder in einem Ordnerbuch ebenfalls vorgeschrieben.
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Bei uns ist ein Ordnerbuch vorgeschrieben. Jetzt auch im Kreis.