Sportgericht wird nicht informiert

  • folgender Fall ereignete sich bei uns in der Bezirksliga...


    http://nordwestsport.com/201112/index.php?option=com_content&view=article&id=15338:bezirksligaschiedsrichter-in-barssel-von-zuschauern-attackiert-und-geschlagen&catid=7:bezirksliga-4-mitte&Itemid=47


    Der Staffelleiter meinte er könnte das selber regeln und schaltete das Bezirkssportgericht nicht ein. Hat nach Aussage des 2. Vorsitzende der Schiedsrichter Vereinigung wohl lächerliche Strafen verhängt. Versuche noch in Erfahrung zu bringen wie die Strafe aussah

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Was ich nicht begreife ist, dass in solchen Fällen nicht zwingend das Sportgericht eingeschaltet werden muss! :flop: So ein Staffelheini hat doch gar kein Interesse seine Vereine beim Sportgericht zu melden, da ihm dann vermutlich die eine oder andere Einladung zu einem Vereinsfest entgeht und er nicht gratis essen und trinken kann!


    Hier sollte der SR- Ausschuß nicht locker lassen und bis zum höchsten Sportgericht gehen. Auch sollte der SR Strafanzeige stellen. Wenn vermutlich nichts heraus kommt, die Vereine sollen sehen, dass es so nicht geht.


    Wenn der Trainer ein bekannter Rechtsanwalt ist, sollte auch die Rechtsanwaltkammer informiert werden, denn dieser wird das sicherlich nicht gefallen, wenn eines ihrer Mitglieder so negativ in der Öffentlichkeit auftritt.


    Von SR- Seite kann man nur bei der Einteilung was unternehmen, indem man gar keinen SR einteilt, oder die Spiele in den Austausch gibt, damit es ordentlich Geld kostet. Ich hatte schon mal geschrieben, dass da in Bayern die Spesenordnung ausser Kraft gesetzt werden kann.
    Hier sollten auch die zuständigen Verbandsoberen ein Machtwort sprechen, denn das sich da so ein Staffelheini als Gottgleicher Richter hinstellt geht nicht!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Wenn der Verein clever ist, hat er die Strafen schon bezahlt, dann ist i.d.R. nachträglich keine schärfere Bestrafung mehr möglich. Die Anwaltskammer dürfte sich m.E. für diesen Fall kaum interessieren, bei denen gilt nach meinen Erfahrungen, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Bei uns gab es einen ähnlichen Fall (Zuschauerausschreitungen, Vereinsoffizieller bedrohte das SR-Gespann), bei dem der Staffelleiter auch das Sportgericht nicht einschaltete. Dies führt bei uns dann dazu, dass SR mitteilen, dass sie es ablehnen, künftig in dieser Staffel Spiele zu leiten...

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Es ist zwar sicherlich auch jede RVO LV-spezifisch, aber das kann nicht angehen, dass der Staffelleiter (ich seit 1997) lt. RVO seines LV Strafen verhängen kann :flop: Und wenn in meiner Staffel mein Heimatverein mitspielt, stelle ich jedes Verfahren gegen ihn ein??? :hammer:

  • Genau deshalb wurde beim vorletzten hessichen Verbandstag den Klassenleitern die Einzelrichter-Kompetenz entzogen und auf unabhängige, ausschließliche Einzelrichter übertragen. Seitdem dürfen die Staffelleiter im HFV nur noch Verwaltungsstrafen aussprechen.

  • Bei uns gab es einen ähnlichen Fall (Zuschauerausschreitungen, Vereinsoffizieller bedrohte das SR-Gespann), bei dem der Staffelleiter auch das Sportgericht nicht einschaltete.

    Wie kann das denn sein? Ich schicke meine Sonderberichte in Kopie immer auch ans Kreisgericht (ist per eMail erwünscht, damit etwaige Sperren kurzfristig ausgesprochen werden können). Da kann keine Instanz davor die Sache kleinkochen.

  • tja... bei uns in Niedersachsen schickt man den Spielbericht samt Sonderbericht an den Staffelleiter. Der entscheidet dann wie groß die Sache ist. 90% wird von ihm verarbeitet und entschieden

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Was sollen wir uns jetzt hier zerfleischen? In Niedersachsen ist es anders als in Bayeren oder Schläfrig Holzbein, oder sonstwo! :ironie:

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Was spricht dagegen, so wie bei uns gewünscht (Kopie direkt ans Sportgericht) zu verfahren? Wer will uns SR verbieten, dem Sportgericht Kenntnis von einem Vorfall zu geben?

  • also bei uns in Württemberg geht der Spielbericht und evtl. ein Sonderbericht auch an den Staffelleiter, nur kann der keine Strafen aussprechen. Das macht ausschließlich das Sportgericht. Wenn dann der betreffende Verein mit dem Urteil nicht einverstanden ist, kann er beim Verbandssportgericht Einspruch einlegen. Nur was die meisten Vereine vergessen, rechtzeitig das zu machen, und ganz wichtig, die Einspruchsgebühr zu zahlen. Wird die Gebühr nicht rechtzeitig überwiesen, wird über den Einspruch erst gar nicht verhandelt.

  • BestRefinTown
    Bei uns ist "in erster Instanz" der Staffelleiter zuständig, d.h. dort muss der SR seinen Sonderbericht hinsenden und der entscheidet über die Anrufung des Sportgerichts. Somit ist es zunächst einmal falsch und daher unerwünscht, wenn sich ein SR direkt an das Sportgericht wendet. Unabhängig davon würde es prinzipiell nichts nützen, da das Sportgericht an den zuständigen Staffelleiter verweisen würde.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • So ist es, das steht auch in der Rechts- und Verfahrensordnung, das der Staffelleiter (oder besser die Spielleitende Stelle) das Sportgericht anruft, wenn es ein Fall zur Klärung gibt.