Und wieder einmal die Schmuckregel

  • Mir kommt es so vor, als wäre es bei diesen großen Tunnelohrringen am sichersten, wenn sie sie DInger einfach drin lassen^^

  • Bei dem Silikonding bin ich zwiegespalten - und würde hier die Lösung bevorzugen, dass der Spieler das Ding im Ohr lässt, ein Pflaster drüber und kein Hahn kräht danach.

  • Die Situation ist für mich Schwarz-Weiß. Das Ding dient dazu ein potentiell gefährliches Loch zu stopfen, ist also ein Zweckgegenstand und nicht Schmuck - und solange ein Zweckgegenstand nicht gefährlich ist, wonach sich das nicht anhört, ist er legal.

  • @ Manfred: Der SR kann bei der Ausrüstungskontrolle vor dem Auflaufen jetzt aber nicht dem Spieler empfehlen, das Ding abzukleben - entweder lässt er es zu oder aber entfernen. Hier ist wirkliche eine ja/nein-Entscheidung gefragt. ?(

  • Streng genommen ist es ein Funktionsgegenstand, der damit zulässig wäre. Um dessen Funktionalität sicherzustellen (nicht, dass das aus Versehen verloren wird), erscheint eine zusätzliche Sicherung durch ein Pflaster sinnvoll ... :whistling:


    Im Übrigen sehe ich hier durchaus einen gravierenden Unterschied: Schmuck, den ich bei der Ausrüstungskontrolle sehe, ist abzulegen, da hilft auch kein Pflaster mehr. Hier im Sinne der Schaffung einer zusätzlichen Sicherheit (die Vermeidung von Irritationen ist ein ausgesprochen erwünschter Nebeneffekt) ein Pflaster zu empfehlen, hat da einen ganz anderen Charakter.

  • Nach dem Spiel beschwerte sich der gegnerische Trainer über den "Ohrring".


    Wenn der Trainer keine andere Sorgen hat..... Den würde ich einfach stehen lassen. Wie Du gesehen hast, haben auch Deine besten Absichten und das sorgfältige Abwägen verschiedener Möglichkeiten nicht zur Zufriedenheit aller geführt.

  • Vorhin im Vorfeld des Spiels Augsburg-Bayern beobachtet. Der SRA prüft im Kabinentunnel die angeklebten Armgelenke von Mandzukiz in dem er versucht zu fühlen ob sich etwas unter dem Tape befindet. Ich dachte wir dürfen weder fühlen noch drunterschauen. hab ich da jetzt was falsch verstanden???

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Wenn wir begründeten Verdacht haben, dass wir getäuscht werden sollen (z.B. eine Kette zeichnet sich deutlich ab), dann dürfen wir sehr wohl nachforschen - natürlich zuerst fragen, aber wenn das nicht plausibel oder die Lüge offenkundig ist, auch durch weitere Maßnahmen. Bleiben Zweifel, so hat uns der Spieler eben gelinkt, ärgerlich, aber nicht zu ändern.

  • Wie seht ihr das mit den medizinischen Ohrringen? Frisch gestochen muss man ja diese Dinger tragen. Ich hatte ein Mädel, die erst am Abend zuvor den Stich hat machen lassen.
    Würdet ihr den abkleben lassen, oder darf das Mädel zuschauen? Raus nehmen birgt ein Gesundheitsrisiko wegen Dreck in der Wunde

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  • Wie seht ihr das mit den medizinischen Ohrringen?


    Meine Güte: Die medizinischen Ohrringe sind für gewöhnlich ziemlich klein und unauffällig. Ein Pflaster drüber und kein Schiri muss auf dumme Gedanken kommen - allerdings sollte das Pflaster idealerweise schon vor dem Gang zum Sportplatz da kleben, wen ich bei der Ausrüstungskontrolle mit solchen Steckern sehe, der hat nur noch die Wahl zwischen zuschauen und entfernen.


  • Meine Güte: Die medizinischen Ohrringe sind für gewöhnlich ziemlich klein und unauffällig. Ein Pflaster drüber und kein Schiri muss auf dumme Gedanken kommen - allerdings sollte das Pflaster idealerweise schon vor dem Gang zum Sportplatz da kleben, wen ich bei der Ausrüstungskontrolle mit solchen Steckern sehe, der hat nur noch die Wahl zwischen zuschauen und entfernen.



    Ob klein und unauffällig oder groß und pompös ist doch wohl nicht die Frage.
    Ohrring ist Ohrring, oder sehe ich das falsch? Wo ziehen wir da die Grenze?


    Die Frage ist, ob auch ein solcher Ohrring raus muss , denn wenn wir Ohrringe verbieten, müssen wir diese mit einschließen, denn sonst kannst du das kaum erklären, warum diese ja und andere nein.

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  • Hier gibts aber einen klaren Unterschied: Normale Ohrringe sind Schmuck, der muss ohne irgendwelche Ausnahmen raus.
    Medizinische Ohrringe sind hingegen Funktionsgegenstände, die sind prinzipiell erlaubt, außer wenn sie eine Gefahr darstellen.


    Da ich aber eine Gefahr bejahe (die verhaken sich in der Kleidung oder so und das Ohrläppchen ist ab) wird damit bei mir nicht gespielt.

  • Medizinische Ohrringe sind hingegen Funktionsgegenstände, die sind prinzipiell erlaubt, außer wenn sie eine Gefahr darstellen.


    Wie bitte? Das ist aber eine sehr gewagte Aussage!


    Niemand ist verpflichtet, sich Ohrlöcher stechen zu lassen (und hier warte ich gerne auf den Beweis des Gegenteils), ergo gibt es auch keine medizinische Notwendigkeit. Medizinische Ohrringe heißen so, haben aber medizinisch nur den Nutzen, Infektionen und ein zuwachsen des frischen Ohrloches zu verhindern, sie dienen letztlich der Vorbereitung entsprechenden Ohrschmuck tragen zu können. Bis zu einer gegenteiligen Anweisung in der SR-Zeitung bzw. meines Lehrwartes sind auch solche Ohrringe für mich Schmuck und damit verboten. Wie man das für beide Seiten pragmatisch handhaben kann, dazu hatte ich mich bereits geäußert.

  • Hier gibts aber einen klaren Unterschied: Normale Ohrringe sind Schmuck, der muss ohne irgendwelche Ausnahmen raus.
    Medizinische Ohrringe sind hingegen Funktionsgegenstände, die sind prinzipiell erlaubt, außer wenn sie eine Gefahr darstellen.


    Da ich aber eine Gefahr bejahe (die verhaken sich in der Kleidung oder so und das Ohrläppchen ist ab) wird damit bei mir nicht gespielt.


    Entschuldigung?! Ohrring ist Ohrring - Funktionell oder nicht ist doch egal. Auch ein Halstuch kann funktionell sein, weil der Spieler eine Halsentzündung hat. Tragen darf er es trotzdem nicht.
    Aufgrund der geringen Größe würde ich es tolerieren den medizinischen Ohrring abkleben zu lassen. Aber prinzipiell muss er raus

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  • Zitat

    Entschuldigung?! Ohrring ist Ohrring - Funktionell oder nicht ist doch egal.
    [...]
    Aufgrund der geringen Größe würde ich es tolerieren den medizinischen Ohrring abkleben zu lassen.


    Da wären wir dann wieder bei der Regelbeugung und die ist inakzeptabel.
    Wenn Dir das Ding gezeigt wirst und Du es nicht als ungefährlichen Funktionsgegenstand einstufst (übrigens sagte auch Nummer4, dass er den Ohrring entfernen lassen würde), bleibt Dir nichts anderes, als ihn entfernen zu lassen.


    Lässt Du das Abkleben zu, erweist Du dem SR von nächster Woche einen Bärendienst.


    Es bleibt die pragmatische Lösung von Manfred, solange Dir das Teil nicht gezeigt wurde. Explizit tolerieren geht aber auch in der Praxis nicht!


    EDIT (@ Manfred):

    Zitat

    Niemand ist verpflichtet, sich Ohrlöcher stechen zu lassen (und hier warte ich gerne auf den Beweis des Gegenteils)


    Das Gegenteil muss niemand beweisen – ein Funktionsgegenstand muss nicht zwangsläufig medizinische Gründe haben (Paradebeispiel: Schweißband).