Spielfortsetzung Auswechselspieler unerlaubt aufs Spielfeld gelaufen

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:


    Ein Auswechselspieler läuft bei laufendem Spiel aufs Spielfeld und begeht dazu ein weiteres mit Gelb und direktem Freistoß zu bestrafendes Foulspiel.
    Wie wird fortgesetzt?


    Ohne das Foulspiel nach einer Unterbrechnung mit indirektem Freistoß, das ist klar.


    Nun ist im Regelheft ein solches Szenario aber nur in Zusammenhang mit einem Spieler aufgeführt, der zwecks unerlaubter Kleidung o.Ä. das Spielfeld
    schon verlassen hat. Da wird dann, sollte er ein Vergehen begehen, gemäß diesem Vergehen weitergespielt.


    Ist das in dem von mir angesprochenen Fall genau so?


    Viele Grüße
    Daniel

  • Richtig! Ein Auswechselspieler gehört nicht zum laufenden Spiel und kann daher kein Foulspiel begehen. Sein unerlaubtes Betreten führt immer zu einem indirekten Freistoß an dem Ort, an dem sich der Ball im Moment der Spielunterbrechung befand.


    Egal, was er danach tut, es kann nicht mit einem direkten Freistoß/Strafstoß bestraft werden, sondern lediglich noch mit der entsprechenden persönlichen Strafe.



    Bei einem zu behandelten Spieler liegt der Fall etwas anders: Er gehört weiterhin zum laufenden Spiel und das unerlaubte Betreten ist nur das erste Vergehen. Begeht er danach z.B. ein Foulspiel im eigenen Strafraum, kann dieses (sofern das Spiel nicht schon vorher unterbrochen wurde) mit einem Strafstoß geahndet werden, da das Prinzip des schwereren Vergehens greift.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Ein AW-Spieler kann als Spielstrafe einzig und allein einen indirekten Freistoß wegen unerlaubten Betretens verursachen, aber keine andere Spielstrafe. Ein Foulspiel kann er schon begehen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Danke euch, ist doch immer wieder gut, dass es schon erfahrene Schiris gibt hier. :thumbup:


    Habe aber eigentlich in etwa das erwartet. Laut Regel heißt es ja, dass Auswechselspieler, die ohne Erlaubnis das Feld betreten, nicht zum Spieler werden können, und demnach
    ist es relativ logisch, dass das ganze "nur" einen indirekten Freistoß und natürlich die entsprechende(n) Karte(n) zur Folge hat.