In den zusätzlichen Erläuterungen des DFB steht (Regel 5, Seite 41):
5. Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder
aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unter brechung soll
30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel wenige
Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der Schieds -
richter großzügig verfahren.
Gestern im Spiel Ukraine-Frankreich wurde so mal eben 60Min unterbrochen. Das ist deutlich mehr als "wenige Minuten". Nun unterliegt eine EM nicht den "Zusätzlichen Erläuterungen des DFB"- aber irgendwann ist auch mal Schluss. Man stelle sich vor, die Ukraine legt Protest ein. Nach welcher Richtlinie will man dann verfahren?
Und wie handhabe ich das morgen in der Kreisklasse? Mein Lehrwart sagt zwar, wir sollen großzügig verfahren und jeder Ansetzer ist froh, ein Spiel nicht neu planen zu müssen. Was tue ich also, wenn mir eine Mannschaft nach 40 Min mitteilt, sie hätte nun andere Termine und würde nicht mehr weiterspielen? Nach welcher Richtline entscheide ich dann?