Unterstellung der Voreingenommenheit = SR-Beleidigung = rot --> wieso?

  • Der Trainer musste aber zuvor bereits nachdrücklich unter Androhung von Spielabbruch aufgefordert werden den Innenraum zu verlassen (im Prinzip eine letzte Warnung vorm Spielabbruch).


    Wo liest Du eine Androhung eines Abbruchs raus?

    Sicher? Wenn ein des Innenraums Verwiesener diesen wieder betritt, ist das definitiv ein Fall für den Ordnungsdienst. Und wenn es einen solchen nicht (mehr, weil das der Trainer war) mehr gibt, setze ich dem Verein eine kurze Frist, bis der Mensch wieder aus dem Innenraum zu verschwunden sein hat, wird dem nicht gefolgt, ist Ende Gelände.

    Unser Kollege hat doch ausdrücklich auf Sanktionen verzichtet, weil eh gleich danach Schluss war. Und aus dieser Situation heraus das Spiel abzubrechen, wäre meines Erachtens vom Sportgericht kassiert worden. Wenn das passiert und es ist noch ne Weile zu spielen, sollte man sich natürlich nicht auf der Nase rumtanzen lassen und auch einen Abbruch androhen und dann unbedingt auch durchziehen.

  • Mir ist doch vor allem wichig, dass er das mit seinen Oberen noch einmal bespricht, einerseits, damit er für die Zukunft gewappnet ist, andererseits aber auch im Sinne einer einheitlichen Handhabung.


    Ob ein solcher Abbruch vor dem Sportgericht Bestand hätte, ist hier zunächst nachrangig - obgleich ich gewisse Zweifel an einer Anullierung hätte, wenn die Platzordnung nicht mehr gewährleistet ist, ist die Restspielzeit nachrangig.

  • Ich würde es auch nicht unbedingt als SR-Beleidigung werten, aber die Regeln sehen vor, dass jede Unterstellung von Voreingenommenheit problematisch sein kann.

    Wichtig ist, dass du als Schiedsrichter Autorität zeigst, ohne persönlich beleidigend zu werden.

    Vielleicht kann ein klärendes Gespräch mit dem Spieler die Situation entspannen.

  • Nicht immer. Ich hatte das DFB Stopp Konzept angewendet und der Trainer Gast wollte nicht mehr weiterspielen. Es waren noch 30 Sekunden zu spielen. Ich habe dann abgebrochen