Ich bin immer wieder amüsiert über die angebliche Todesangst der Berliner.
Sorry, aber die Jungs kriegen alle ein dickes 6-stelliges Jahresgehalt, die werden sich ja wohla mal 90 Sekunden unter erschwerten Bedingungen auf ihren Job konzentrieren können, oder? Und die Todesangst als Spielwiederholung zu nutzen, na ja, dann kann künftig gegen jedes Spiel, in dem Maik Franz mitgespielt hat und seine Gegenspieler Todesangst ausstehen mussten, ob er sie umsäbelt wiederholt werden.
Was ich sagen will: wo will man hier die Grenze ziehen?? Dann würde ich künftig bei jedem Bengaloeinsatz im Spiel, wenn ich verloren habe, wegen Todesangst Einspruch einlegen. Oder bei jedem "Flitzer" auf dem Spielfeld. Oder bei jedem Gewitter. Oder im Hochsommer, bei 35 Grad im Schatten. Also, wo will man eine Grenze ziehen? Das halte ich für echt schwer und bin deswegen gegen eine Wiederholung des Spiels. Hier würde man künftigen Einsprüchen Tür und Tor öffnen, so wie die UEFA es durch die zurückgenommene Tatsachenentscheidung bei Matip getan hat.
Fette Strafen für beide Mannschaften, meinetwegen auch Punktabzüge, Geisterspiele, etc. aber keine Wiederholung.
Meine persönliche Meinung