SSD Relegation Rückspiel > Düsseldorf vs. Hertha BSC > Was passsierte vor/während/nach dem Spiel ?!?

  • Christian B.


    Das wird der running Gag beim Usertreffen!


    Am 1.April muss du dich doch immer verstecken oder?

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Herthas Anwalt hat angekündigt, dass Hertha das Urteil des DFB-Bundesgerichts akzeptieren und ggf. auf eine Anrufung des DFB-Schiedsgerichts verzichten will.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Hoffentlich, den sonst gibt es wirklich terminelle Schwierigkeiten. Den das selbständige Sportgericht des DFB (also die 3. Instanz) besteht aus Juristen, die aber nicht viel mit dem Sportrecht des DFB zu tun haben. Das Bundesgericht arbeitet ja mit dem Sportgericht zusammen und kennt ja daher die ganzen Umstände. Daher kann ja auch schneller verhandelt werden, Das selbständige Sportgericht, müsste sich jedoch komplett neu einlesen und komplett neu ermitteln. Und das kann im schlimmsten Fall bis zu Beginn der neuen Saison dauern, bis dann ein Urteil gefällt wird.

  • Herthas Anwalt hat angekündigt, dass Hertha das Urteil des DFB-Bundesgerichts akzeptieren und ggf. auf eine Anrufung des DFB-Schiedsgerichts verzichten will.


    Das weist Präsident Gegenbauer energisch zurück: "Unser rechtlicher Beauftragter hat das etwas weniger differenziert dargestellt", sagte der 61-Jährige. "Egal, wie das Urteil lautet, wir werden uns die Begründung genau ansehen."
    Da der Antrag der Hertha beim Sportgericht, Videomaterial anzuschauen, abgelehnt wurde, erhoffen sich die Berliner nun am Freitag eine viel größere Chance, dass das Urteil revidiert wird: "Das Urteil in erster Instanz hat sich leider viel zu viel mit Umständen befasst, die rechtlich irrelevant sind. Es hat dadurch den Kern des Verfahrens aus den Augen verloren. Wir werden es jetzt zum Kern des Verfahrens zurückführen." (Welt)


    Außerdem: Es liegen zwei Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor. Andreas Lambertz (Leuchtfeuer auf dem Platz) und Sebastian Beister (Leuchtfeuer in einer Diskothek bei den späteren Feierlichkeiten) sind davon betroffen. (Welt)

  • Nö, da weiß ich, dass ich vorsichtig sein muss.


    Hab den blöden Text einfach überflogen und dann reagiert ohne zu denken :)

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Hertha-Präsident Gegenbauer hat für den Fall einer Niederlage vor dem DFB-Bundesgericht vorgeschlagen, auf der am Dienstag anstehenden Mitgliederversammlung darüber abstimmen zu lassen, ob Hertha vor das DFB-Schiedsgericht zieht.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Daraus könnte man ableiten, dass es hier gar nicht mehr darum geht, irgendwelche sachlichen Argumente zu bringen, sondern nur die eigenen Fans ruhig zu stellen. Ich finde das einen weiteren Punkt, der Unfähigkeit des Managements von Hertha BSC

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Naja, wenn sie nichts besseres zu tun haben. Sollten aber nur die Frist einhalten, sonst wird abgewiesen.

  • "Hat Herthas Protest am Freitag doch noch Erfolg? Dr. Jan Räker, Sportrechts-Experte in der Kanzlei des Hamburger Medienanwalts Matthias Prinz, bewertet das Urteil des Sportgerichts und gibt Hertha BSC "alle Chancen" vor dem Bundesgericht, doch noch eine Neuansetzung des Relegationsspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) zu erreichen. Für den kicker wertet der frühere Justiziar des Hamburger SV die juristische Auseinandersetzung in neun Punkten."

  • "Hat Herthas Protest am Freitag doch noch Erfolg? Dr. Jan Räker, Sportrechts-Experte in der Kanzlei des Hamburger Medienanwalts Matthias Prinz, bewertet das Urteil des Sportgerichts und gibt Hertha BSC "alle Chancen" vor dem Bundesgericht, doch noch eine Neuansetzung des Relegationsspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) zu erreichen. Für den kicker wertet der frühere Justiziar des Hamburger SV die juristische Auseinandersetzung in neun Punkten."


    Naja, ich weiß nicht, welche Qualität die Einschätzung dieses Sportrechtsexperten hat. Allerdings hätte er, bevor er die Frage eines Regelverstoßes diskutiert mal über § 17 Nr. 2 Ziff c RVO in Verbindung mit (und das ist wichtiger) § 18 Nr. 6 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des DFB stolpern sollen. Demnach sind Entscheidungen über einen "Regelverstoß" der FIFA vorzulegen. Grund für diese etwas verschämte Regel des § 18 Nr. 6 RVO, war ein Phantomtor (nicht das von Helmer, ich kann mich aber nicht mehr erinneren, in welchem Spiel das war) im Bereich des DFB. Der DFB gab dem Protest des Vereins mit der Begründung statt, dass dem Schiedsrichter ein spielentscheidender Fehler unterlaufen sei und setzte das Spiel neu an.


    Das wiederum rief die Fifa auf den Plan, die Fifa untersagte dieses Vorgehen (wie immer unter Androhung des Ausschlusses der Teilname an Europa-/Weltmeisterschaften) und stellte fest, dass _jede_ Entscheidung des Schiedsrichters eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung und grundsätzlich unanfechtbar ist. Natürlich ist das im Ergebnis eine höchst unbefriedigende Situation, denn das kann selbstverständlich zu völlig ungerechten Ergebnissen führen. Ein einfaches Beispiel mag das verdeutlichen:


    Ein Schiedsrichter gibt nach einem Zweikampf im Mittelkreis Elfmeter für Mannschaft A. Nach der alten Regelung des § 17 Nr. 2 Ziff c RVO würde hier ein klarer Regelverstoß des SR vorliegen. Denn nach der (alten) Rechtsprechung des DFB-Bundesgerichts ist eine Entscheidung des SR dann noch kein Regelverstoß, "wenn die aus der Wahrnehmung des SR getroffene Entscheidung noch regelkonform erscheint". Das ist hier natürlich ganz offenkundig nicht der Fall, die Wahrnehmung (Foul im Mittelkreis) und Spielfortsetzung (Strafstoß) passen nicht zusammen, ohne dass das einer Erklärung bedürfte. Also wäre das Ergebnis: Regelverstoß und Neuansetzung.


    Nach den Fifabestimmungen sieht dieses Beispiel nunmehr anders aus. Gibt der SR nach einem Zweikampf im Mittelkreis einen Elfmeter ist das eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung des SR. Nix mit Regelverstoß.


    Weil der DFB damit wohl (verständlicherweise) höchst unglücklich war, weil das im Ergebnis zu vollkommen unerträglichen Ergebnissen führen kann, hat man sich seinerzeit nicht dazu entschließen können § 17 Nr. 2 Ziff c) aus der Rechts- und Verfahrensordnung zu streichen. Stattdessen hat man - verschämt - § 18 Nr. 6 RVO eingefügt, wonach eben eine solche Entscheidung der FIFA vorgelegt werden muss. Das ist aber natürlich nur ein Feigenblatt, weil dem DFB die neue rechtliche Situation natürlich nicht gefiel.


    Grundsätzlich gilt aber der lakonische Kommentar des damaligen Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts Rainer Koch: "So etwas wie einen Regelverstoß gibt es nicht mehr". Ja, und ich bin mir bewusst, dass sich in den Landesverbänden kein Schwein darum kümmert ;)


    Warum ich das alles schreibe? Weil es mich irritiert, dass ein Sportrechtsexperte über einen Regelverstoß schwadroniert. Ich frage mich, ob er da mit seinen Kenntnissen auf der Höhe der Zeit ist. Die Entscheidung der Fifa über die Tatsachenentscheidung liegt bereits mehrere Jahre zurück und das sollte vllt. auch bei diesem Experten irgendwann mal angekommen sein.
    -

    Naja, wenn sie nichts besseres zu tun haben. Sollten aber nur die Frist einhalten, sonst wird abgewiesen.


    Natürlich wird der Rechtsanwalt die Frist einhalten. Fristüberwachung ist eine Kardnialpflicht des Rechtsanwalts. Er würde sich haftbar machen, wenn er die versäumt. Und bei der Frage Abstieg/Nichtabstieg könnte da im Versäumnisfall eine höchst unangenehm hohe Forderung auf ihn zukommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von tillongi () aus folgendem Grund: Beiträge zusammen geführt!

  • Oh man...


    Rehhagel weiter: „Ich hatte so halb Angst. Ich weiß ja, was alles passieren kann. Ich saß 1943 im Keller, als die Amerikaner uns bombardierten.“


    Sorry, der Herr hat ja jeden Bezug zur Realität verloren.


    Kleiner Hinweis: Die Brandbomben die das Spiel störten kamen von der Berliner Airforce...

  • So, Urteil ist raus.


    Das Gericht folgt dem Kontrollausschuss und lehnt Herthas Einspruch ab.


    Damit stimmts: 1. Liga ist hart – 2. Liga ist Hertha.

  • Die Entscheidung war absehbar und natürlich Richtig! :top:


    Hertha hat sich die ganze Zeit nur lächerlich gemacht. Diese ganze Dramatik in ihrer Argumentation .... albern.


    Hoffe das jetzt mal Schluß ist!



    Rehhagel :
    „Ich hatte so halb Angst. Ich weiß ja, was alles passieren kann. Ich saß 1943 im Keller, als die Amerikaner uns bombardierten.“ :hammer: :hammer:

  • Ich glaube Hertha wird erneut Rechtsmittel einlegen. Auch wenn es wirklich wirklich schön wäre, wenn das ganze nun mal zu einem Ende käme. Hertha hofft vielleicht darauf, dass das Bundesschiedsgericht eine größere Distanz zum DFB hat und erhofft sich dadurch möglicherweise Vorteile. Soweit ich das verstanden habe, besteht das Schiedsgericht wohl ausschließlich aus Juristen.


    > Hertha-Präsident Gegenbauer hat für den Fall einer Niederlage vor dem DFB-Bundesgericht vorgeschlagen, auf der am Dienstag anstehenden
    > Mitgliederversammlung darüber abstimmen zu lassen, ob Hertha vor das DFB-Schiedsgericht zieht.


    Hmm, bist du sicher? Nach der ersten Verhandlung gab es eine Beschwerdefrist von 24 Stunden und jetzt fast ne halbe Woche?? Klingt irgendwie merkwürdig.

  • Die Berufungsfrist vom DFB-Sportgericht zum DFB-Bundesgericht wurde aufgrund von Eilbedürftigkeit auf 24 Stunden verkürzt, was die DFB-Rechts-Verfahrensordnung auch so vorsieht. Für die Anrufung des DFB-Schiedsgerichts gilt hingegen:
    "Die Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Entscheidung des zuständigen
    Organs oder Rechtsorgans erfolgen. Davon abweichend beträgt die Frist in Streitigkeiten, welche die Zulassung zur Benutzung der Vereinseinrichtungen Bundesliga oder 2. Bundesliga oder den Entzug oder die Begrenzung der Berechtigung betreffen, eine Woche."

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich hoffe, dass mit diesem Urteil jetzt endlich Ruhe einkehrt in diese ganze Sache, denn so langsam wird es echt albern. Da wird von Angstzuständen wie im Zweiten Weltkrieg gesprochen, von Behinderung in der Ausübung des Traineramtes (nur komisch, dass in der 95.Min noch gewechselt werden kann...), usw. usf.


    Und wann soll bitte das Spiel wiederholt werden? In zwei Wochen ist EM, danach beginnt fast unmittelbar folgend die neue Saison. Hertha hatte inkl. Relegation 36 Spiele lang die Möglichkeit, die Saison positiv abzuschließen und in der Liga zu bleiben und hat es nicht geschafft - und jetzt wird wegen zu früh feiernder Fans schon die zweite Instanz angerufen?? Eventuell sogar die dritte (DFB-Schiedsgericht) oder vierte (CAS)?? Also echt, das ist mehr als lächerlich...


    Sorry, das zeugt nicht wirklich von Bundesligaformat...

  • Jetzt lasst mal die nächsten 2 Instanzen noch kommen, dann jammern beide Vereine, dass die Zeit für die Vorbereitung für die neue Saison viel zu kurz ist und der Saisonstart verschoben werden muss. :rolleyes:

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Ich kann daS nicht Nachvollziehen ,das ein Pretz so ein Trabbel macht,denn wir wollen doch nicht außer acht lassen ,das Spieler der Berliner Hertha den Schiedsrichter -Angegriffen haben und so eine Tätigkeit absollviert haben.


    "Wie heißt es doch da wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen Schmeißen "" :rote_karte: :muhaha: "