Zum Ausgangsfall:
Schiedsrichter pfiff das Spiel 10 Minuten zu früh ab
Der junge Schiedsrichter war mit dem Spiel in jeder Situation sehr überfordert und unsicher. Dazu kam noch, dass er mindestens 10 Minuten zu früh das Spiel abpfiff. Die Bemühungen von beiden Trainern und Eltern, dass er nachspielen lässt blieb erfolglos. Erst als das Gastteam schnell den Weg in die Kabine suchte, sagte er, dass er nachspielen lässt. Dazu waren die Gäste nicht mehr bereit. Das Spiel wurde im Stande von 1:1 mindestens 10 Minuten zu früh abgepfiffen, hat aber auf jedem Fall ein Nachspiel.
Urteilstext:
Fall 292: B-Junioren Kreisliga-Spiel SCF - JFG M am 28.04.07. Einspruch durch SCF vom 29.04.07.
Urteil:
I. Dem Einspruch gem. § 38 RVO gegen die Wertung des Spiels wird auf Grund eines Regelverstoßes durch den SR gemäß § 38 Abs. b RVO stattgegeben.
II.Das Spiel ist nicht zu werten und vom zuständigen Spielleiter neu anzusetzen.
III Die Einspruchsgebühr entfällt.
IV. Die Kosten des Verfahrens trägt der BFV. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Dachte immer die Festlegung der Spielzeit ist eine Tatsachenentscheidung und man kann dagegen nicht vorgehen. Aber scheinbar, wenn es so viel Spielzeit und offensichtlich ist, kann man doch eine Spielwiederholung erzwingen.