ZitatMeiner Meinung nach ist eine Strafanzeige parallel nicht nur möglich, sondern auch zwingend notwendig
Das ist schlichtweg falsch.
Zitat"Sie haben kein Interesse an einer Strafverfolgung? Dann kann es nicht so schlimm gewesen sein!" => Bedeutet: Weniger Schmerzensgeld.
Absurd. Es besteht keine Pflicht zur Strafanzeige. Wenn die StA ein öffentliches Interesse bejaht, kann sie ja auch ohne Antrag tätig werden, vgl. § 230 StGB.
Im Zivilrecht rollt der Rubel ganz einfach ans "Opfer" (besser gesagt: Den Geschädigten im Zivilprozess). Das Strafrecht beglückt nur die Staatskasse, bringt dem Opfer rein gar nichts. Daher ist das Strafrecht ein stumpfes Schwert, das von Laien überbewertet wird.
