Spielabbruch nach 35min.

  • Zitat

    Meiner Meinung nach ist eine Strafanzeige parallel nicht nur möglich, sondern auch zwingend notwendig


    Das ist schlichtweg falsch.



    Zitat

    "Sie haben kein Interesse an einer Strafverfolgung? Dann kann es nicht so schlimm gewesen sein!" => Bedeutet: Weniger Schmerzensgeld.


    Absurd. Es besteht keine Pflicht zur Strafanzeige. Wenn die StA ein öffentliches Interesse bejaht, kann sie ja auch ohne Antrag tätig werden, vgl. § 230 StGB.


    Im Zivilrecht rollt der Rubel ganz einfach ans "Opfer" (besser gesagt: Den Geschädigten im Zivilprozess). Das Strafrecht beglückt nur die Staatskasse, bringt dem Opfer rein gar nichts. Daher ist das Strafrecht ein stumpfes Schwert, das von Laien überbewertet wird.

  • Lieber Torsten,


    wärst Du so nett und verrätst uns, was Du von Beruf machst? Wenn Du es nicht öffentlich tun willst, dann auch gerne per PN, ich werde das dann nicht weiter verbreiten.


    Als ich schrieb, dass Black Icebear weiß, wovon er schreibt, habe ich das vor dem Hintergrund getan, dass mir sein Beruf bekannt ist. Zudem sind seine Einlassungen in sich schlüssig und decken sich mit dem, was ich im Studium über Straf- und Zivilrecht gehört habe. Nebenbei: Genau der von Dir zitierte § 230 StGB normiert, dass die Körperverletzung grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt wird. Eine eigentständige Verfolgung ohne Antrag bedarf eines besonderen öffentlichen Interesses - ein solches dürfte hier nicht gegeben sein. Es sieht eher so aus, als ob Du falsch liegst ...

  • Bin Autodidakt und an allem interessierter Weltbürger. Was macht denn dein Black Icebear? Ein Jurist kann er jedenfalls nicht sein, bei dem was er von sich gibt.

  • Was er von Beruf ist oder nicht mag er Dir erzählen (oder auch nicht), ich werde das nicht tun - im übrigen bleibst Du eine Antwort schuldig. Und wessen Aussagen hier zweifelhaft sind, das mögen die anderen User beurteilen.

  • So, gestern war ich beim Anwalt und bei der Polizei und habe Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Am Donnerstag ist die Verhandlung vor dem Regionalsportgericht!!! Werde euch auf dem Laufendem halten...

  • Ich bleibe dabei. Finger weg von Strafanzeigen. Neulich noch einen Fall gehabt, wo gegen einen Kollegen, der ebenfalls Strafanzeige erstattet hat, ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB eingeleitet worden ist. Es ist nämlich strafbar, andere Leute fälschlich anzuzeigen und wenn nachher Aussage gegen Aussage steht, besteht hier die Gefahr, dass man sich selbst verantworten muss.


    Tut mir leid, Manfred. Aber ein Rechtspfleger ist eben nicht umsonst ein Rechtspfleger und kein Anwalt.

  • Sorry Torsten aber hör mal auf jetzt so einen Blödsinn zu verzapfen!
    Wenn ich angefriffen werde und dabei noch 10 Zeugen anwesend sind, dann kann ich eine Strafanzeige stellen.
    Ich kann jeden nur raten eine Strafanzeige zu stellen, wenn er auf dem Fussballplatz beleidigt wird oder angegriffen.
    Ich weiss nicht wo du dein Fachwissen her hast aber eventuell solltest du hier keine Panikmache verbreiten!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Hatte ich etwas über den Beruf geschrieben? Nein - und das werde ich auch nicht tun. Vielleicht ist er Rechtspfleger, vielleicht auch nicht ... Im übrigen ist nicht nur die Vortäuschung einer Straftat strafbar, wenn nichts geschehen ist, gibt es auch noch die Paragraphen, die ich jetzt der Einfachheit halber mit "übler Nachrede" zusammenfasse. Aber ganz ehrlich: Langsam wird es etwas abstrus, denn es bestehen doch wohl keine ernsthaften Zweifel, dass und was vorgefallen ist.

  • Während in diesem Forum sogar Beiträge mit schlechter Rechtschreibung gelöscht werden und auch sonst die Moderation ziemlich strikt wirkt, frage ich mich, wieso diese abstruse und vollkommen deplatzierte Diskussion nicht mal langsam entfernt oder zumindest unterbunden wird?!


    Markus.E: Ich würde mich freuen, wenn Du uns über den weiteren Verlauf des Verfahrens (Sport-, Straf- und Zivilgericht) auf dem Laufenden halten würdest! :top:

  • Mal von diesem Paragraphen- und Berufsunsinn mal abgesehen, für mich wäre in diesem Fall eine Strafanzeige schon eine moralische Pflicht.


    Wo kommen wir als SR denn hin, wenn wir uns körperliche Attacken von irgendwelchen, offensichtlich geistig minderbemittelten, Spielern/ Trainern / Zuschauern einfach so gefallen lassen?
    Ob eine straf- oder zivilrechtliche Relevanz vorliegt hat dann die Justiz zu entscheiden, aber der Schritt zu einer Anzeige ist ein klares Zeichen des SR´s, dass alles seine Grenzen hat.

    :hsv1: IN DUBIO PRO RAUTE! :hsv1:


    25.05.1983 - Die Helden von Athen:


    Uli Stein - Bernd Wehmeyer, Holger Hieronymus, Dietmar Jakobs, Manfred Kaltz - Wolfgang Rolff, Jürgen Groh, Felix Magath, Jürgen Milewski - Horst Hrubesch, Lars Bastrup (ab 61. Min. Thomas von Heesen)


    Trainer: Ernst Happel



    Nicht selten sind wir nach dem Spiel so richtig deprimiert,
    wir freuen uns schon wenn unser Team zumindest nicht verliert.
    Es ist schwer - wir sind Fans vom HSV!

  • Ich hatte es schon mal an anderer Stelle geschrieben, dass ein Südfinne, der mich während eines Spiels tätlich angegriffen hat, erst vom Amtsgericht zu 900.-€ Geldstrafe verurteilt wurde. Danach vom Zivilgericht zu einem Schmerzensgeld und Zahlung der Krankenhauskosten von fast 1000.-€!
    Soweit so gut. Nur hat der Südfinne drei Finger gehoben und ist damit unpfändbar, für drei Jahre. Dieses Spiel wiederholt er aber alle drei Jahre, mittlerweile sind wir beim dritten mal bei ca. 1700.-€, aber es kommt kein Geld. :flieh:

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Sorry Leute, aber jetzt platzt mir der Kragen:


    Erstens: Eine Anzeige ist selbstverständlich möglich und auch sinnvoll. Ob diese tatsächlich zu einer Verurteilung führt oder nicht, liegt daran, ob die Staatsanwaltschaft am Ende ein öffentliches Interesse bejaht oder nicht.


    Zweitens: Ein Zivilprozess ist unabhängig von einer Strafanzeige möglich. Die im Rahmen eines Strafverfahrens erhobenen Aussagen und Beweise können aber Verwendung finden und damit das Zivilverfahren wesentlich vereinfachen und beschleunigen. Es ist dabei müßig darüber zu philosophieren, ob eine unterlassene Strafanzeige zur Minderung des Schadenersatzanspruches führen kann oder nicht.


    Drittens: Die von Torsten vorgetragenen Einwände sind nicht stichhaltig. Im Falle des genannten § 230 StGB hatte ich das schon detailliert nachgewiesen, selbiges gilt aber auch für seine Aussage zu § 145d StGB. Dort steht ausdrücklich: "Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
    1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder ...".
    Auch wenn hier die Tat zunächst nicht bewiesen ist, so müsste, damit der anzeigende Schiedsrichter sich strafbar macht, ihm bewiesen werden, dass seine Anschuldigungen frei erfunden waren. Davon abgesehen, dass ich mich weigere zu glauben, dass dies frei erfunden war, so müsste der Staatsanwalt seinerseits nachweisen, dass dies so gewesen ist - und auch hier gilt im Zweifel für den Angeklagten (was dann der SR wäre).


    Fazit: Jeder SR, der Opfer einer tätlichen Attacke wird, kann selbstverständlich Strafanzeige erstatten und geht dabei auch kein Risiko ein - im Gegenteil, dies ist ein klares Signal an alle potenziellen Nachahmer, dass auch der Fußballplatz kein rechtsfreier Raum ist oder allenfalls der oft nur bedingt überzeugenden Sportgerichtsbarkeit unterliegt.


    Ach ja: Ein Titel ist tatsächlich 30 Jahre vollstreckbar - und nach meiner Kenntnis überlebt dieser Anspruch auch ein Insolvenzverfahren.


    Und ein persönliches Nachwort an Torsten:
    Unterlasse es künftig bitte, die Diskussionsteilnehmer im Forum durch Halbwahrheiten und unpassende Gesetzeszitate zu verunsichern - oder weise glaubhaft nach, dass Deine Auffassung zutreffend ist (und als glaubhaften Nachweis betrachte ich die Nennung eines einschlägigen Kommentars, eines nachprüfbaren Referenzurteils o.ä.).

  • Sorry Leute, aber jetzt platzt mir der Kragen:

    Niemand hat Dir seit Deinem letzten Post von vor vier Tagen irgendwie widersprochen und ich habe das Gefühl, dass dieses paragraphengespickte Jura-Sprech auch eher die Minderheit des Forums interessiert. Nicht persönlich gemeint, aber ich glaube, wenn ein anderer User hier einen solchen Monolog abliefern würde, hättest Du ihn wohl schon ermahnt, oder? :)

  • Ist Dir schon aufgefallen, dass ich ausdrücklich auf irgendwelche formalen Dinge verzichtet habe?


    Mir war es wichtig, dass jetzt noch einmal ganz klar und eindeutig aufgezeigt wird, wie hier die Rechtslage ist - und Torsten hatte mir da durch die Erwähnung eines weiteren Aspektes (Vortäuschung einer Straftat) implizit durchaus widersprochen. Es kann nicht in unserem Interesse sein, wenn hier Kollegen durch unbelegte Aussagen verunsichert werden. Vielleicht sind die Ausführungen etwas lang geraten, allerdings wollte ich sie so allgemeinverständlich wie möglich fassen, damit sich auch wirklich jeder Leser ein eigenes Urteil bilden kann.


    Im übrigen wäre ich Dir dankbar wenn Du mir eine Stelle aufzeigst, an der ich einen User wegen der Länge eines Beitrages ermahnt habe - und schon gar nicht, wenn der sachdienlich war. Aber vielleicht werde ich ja auch vergesslich ...

  • Ich weiß ja nicht, wer von Euch in seinem Leben schon einmal persönlich mit Strafanzeigen und deren Bearbeitung zu tun hatte, ich selbst habe sowohl privat als auch beruflich Erfahrungen sammeln dürfen, und erlaube mir daher ein paar Hinweise:
    1. Viele Strafanzeigen werden eingestellt und ich kenne Fälle, da hat der Anzeigeerstatter von der Anzeige nie wieder etwas gehört, d.h. er wurde nicht einmal von der Einstellung des Verfahrens informiert.
    2. Wenn man mündlich Anzeige bei der Polizei erstattet, hat man hinterher über den Wortlaut der aufgenommenen Anzeige nichts schriftlich in der Hand. Akteneinsicht bekommt man nur per Rechtsanwalt und der kostet Geld. Das Gleiche gilt natürlich, wenn man die Strafanzeige nicht selbst erstattet, sondern durch einen Rechtsanwalt erstatten lässt. Vor diesem Hintergrund würde ich lieber eine Strafanzeige schriftlich (per Brief) erstatten, da kann man sich für seine eigenen Unterlagen wenigstens eine Kopie machen.
    3. Rechtsschutzversicherungen bezahlen einem Geschädigten zwar die Kosten einen Rechtsanwalts für die Geltendmachung von Schadenersatz, z.B. Schmerzensgeld. Aber auch wenn eine Strafanzeige zur Beweissicherung Sinn machen kann, wurden in allen mir bekannten Fällen von den Versicherungen die Anwaltskosten für die Erstattung einer Strafanzeige nicht übernommen, da die Anzeige für die Geltendmachung nicht zwingend erforderlich ist.
    Allerdings ist mir ein schwerwiegender Fall eines SR bekannt, dem durch den Landesverband angeboten wurde, dass ihm ein Rechtsanwalt ohne Kosten für ihn gestellt wird. Ob eine solche Möglichkeit besteht, sollte man also als Betroffener im Einzelfall klären, bevor man selbst einen Anwalt beauftragt.
    4. Wer eine Strafanzeige erstattet, muß immer mit der Möglichkeit rechnen, dass der Angezeigte mit einer Gegenanzeige reagiert. Wie deren Vorwurf und Begründung lautet, ist m.E. eher nebensächlich, denn wenn man dann selbst plötzlich angezeigt ist, braucht man allein schon wegen der Akteneinsicht und ggf. Verteidigung einen Anwalt und auch diese Kosten übernimmt keine Rechtsschutzversicherung. Außerdem ist es sehr belastend, ggf. monatelang nicht zu wissen, wie die Anzeige gegen einen selbst ausgeht, auch wenn man ein reines Gewissen hat.
    5. Wer eine Strafanzeige als SR oder Spieler erstattet, sollte immer überlegen, ob dies ein taugliches und auch angemessenes Mittel ist. Vielleicht sitzt man ja selbst im Glashaus und hat schon selbst als SR oder Spieler andere Sportkameraden beleidigt oder gar verletzt? Hätte man es in diesen Fällen auch für richtig und angemessen gehalten, wenn der Geschädigte Strafanzeige gegen einen selbst erstattet hätte...?

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Danke, almiko. Du hast es weniger polemisch als ich formuliert, aber genau diese Punkte habe ich im Auge.


    Ach ja: Ein Titel ist tatsächlich 30 Jahre vollstreckbar - und nach meiner Kenntnis überlebt dieser Anspruch auch ein Insolvenzverfahren.

    So viel zum Thema Halbwahrheiten. Schuster, bleib bei deinen Leisten, wenn du keine Ahnung hast.

    Zitat


    Auch wenn hier die Tat zunächst nicht bewiesen ist, so müsste, damit der
    anzeigende Schiedsrichter sich strafbar macht, ihm bewiesen werden,
    dass seine Anschuldigungen frei erfunden waren.

    So die Theorie. Schön aufgepasst.
    Du glaubst wohl nicht an Fehlurteile oder? Ich habe die Geschichte doch nicht erfunden. Gegen den Kollegen wurde Anklage nach § 145d erhoben und er wurde vor Gericht gezerrt. Obwohl er die Wahrheit gesagt hat. Er wurde zwar letztendlich nicht verurteilt, aber das ganze Prozedere hat ihm zu schaffen gemacht. Beim Arbeitgeber (Probezeit!) hat die Sache natürlich auch einen blendenden Eindruck hinterlassen.


    Na ja, wer nicht hören will, soll eben fühlen und sich mit der Polizei/Staatsanwaltschaft herumschlagen.

    Zitat


    Für mich wäre in diesem Fall eine Strafanzeige schon eine moralische Pflicht.

    Ach so, jetzt soll dem Opfer auch noch die Wahl genommen werden, Strafanzeige zu erstatten. Ist doch der reinste Paternalismus. Ihr vergesst wohl, dass ein Strafverfahren für das Opfer auch sehr anstrengend sein kann. Manche möchten vielleicht nicht Monate und Jahre mit den Tätern konfrontiert werden und ständig an die Tat erinnert werden.



    Zitat

    Unterlasse es künftig bitte, die Diskussionsteilnehmer im Forum durch
    Halbwahrheiten und unpassende Gesetzeszitate zu verunsichern - oder
    weise glaubhaft nach, dass Deine Auffassung zutreffend ist (und als
    glaubhaften Nachweis betrachte ich die Nennung eines einschlägigen
    Kommentars, eines nachprüfbaren Referenzurteils o.ä.).

    Was ich hier schreibe ist reine Prozesstaktik, dazu wirst du im Kommentar nichts finden. Es ist ja durchaus möglich, Strafanzeige zu erstatten. Prozesstaktisch rate ich davon ab und würde nur eine Zivilklage durchführen. Mehr habe ich nicht gesagt.


    Zitat

    Unterlasse es künftig bitte, die Diskussionsteilnehmer im Forum durch
    Halbwahrheiten und unpassende Gesetzeszitate zu verunsichern

    Bitte unterlasse du es, den Eindruck zu hinterlassen, die exklusive richtige Ansicht zu haben. Ich habe meine Ansicht dargestellt, du deine. Die User sind alt genug und können selber entscheiden, welcher Ansicht sie folgen.

  • MODERATORENHINWEIS



    So Freunde,
    eben geht mir die ganze Sache hier deutlich zu weit.
    Zum einen sind wir ein SR-Forum und sollten uns daher diesem Thema widmen.
    Zum Anderen wäre es schön, wenn das hier ohne persönliche Anfeindungen gehen würde.
    Ich bitte alle Beteiligten zum ursprünglichen Thema zurückzukehren und auf sachlicher Ebene zu diskutieren.
    Andernfalls werde ich diesen Thread schließen

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Nochmall off-topic

    Ach ja: Ein Titel ist tatsächlich 30 Jahre vollstreckbar - und nach meiner Kenntnis überlebt dieser Anspruch auch ein Insolvenzverfahren.

    Nein, leider nicht, wie ich aus leidvoller Erfahrung weiß. Man kann (gegen Gebühr) den Titel beim Insolvenzverwalter anmelden, aber wenn man, nicht in der Rangliste sehr weit vorne steht (also vor Staat, Banken etc.), erbt man i.d.R. gar nichts. Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner schuldenfrei, und das schließt alle irgendwie gearteten Ansprüche Dritter ein. So schrieb es mir jedenfalls mein Anwalt.


    Back to topic: sowas geht natürlich gar nicht, und meiner Meinung nach ist es auch zwingend notwendig, hier Zeichen zu setzen. Hoffen wir, dass sowohl die sportlichen als auch die weltlichen Gerichte es so sehen.

  • Ach Harald, eigentlich wollte ich hier nicht mehr antworten, weil es mir zu ...


    Genau um, wie Torsten es nannte, bei meinen Leisten zu bleiben, hatte ich die Aussage mit "nach meiner Kenntnis" eingeschränkt. Während meines Studiums, in denen ich solche Dinge im Nebenfach gelernt hatte, galten noch die Konkurs- und die Vergleichsordnung und eine Privatinsolvenz gab es noch überhaupt nicht. Da ich mit dieser Rechtsmaterie aber nichts zu tun habe, müsste ich mich in das Insolvenzrecht erst einlesen. weiß aber, dass die Aussagen hierzu nicht widerspruchsfrei sind, was sich aber durch unterschiedliche Fallkonstellationen erklären könnte.


    Und wenn ich dann doch schon bei einer Antwort bin:
    Lieber Torsten, alle Paragraphen auf die Du Dich beziehst, können im Einzelfall natürlich zur Anwendung kommen, der Regelfall ist es aber nicht - und das weißt Du auch. Die Grundproblematik der Juristerei - Recht haben ist ungleich Recht bekommen - ist wohl hinreichend bekannt, ebenso wie das Problem, dass es oft Beweisprobleme gibt. Dennoch ist es alles andere als Standard, dass am Ende der Schiedsrichter auf der Anklagebank sitzt - und das ist Dir ohne jeden Zweifel auch bekannt. Was also bringt es, wenn hier Kollegen, die Opfer körperlicher Übergriffe wurden, noch weiter zu verunsichern? Klar, die Beule auf der Motorhaube, die nach dem Spiel dort zu finden ist, könnte auch von einem Meteoriteneinschlag stammen ... :hammer: