"Grobe Unsportlichkeit" > Gibt es diese und wenn ja, wie wird diese definiert ??

  • Einige User argumentieren manche Entscheidungen mit den Worten: "Grobe Unsportlichkeit" >> ROTE Karte. Kann mir jemand mal eine Erklärung geben, was man unter "grober Unsportlichkeit" versteht ? Bitte mit Angabe aus dem Regelwerk, denn ich habe nichts darüber gefunden :rolleyes:

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Natürlich kennst Du die Antwort... ^^


    Dieser Begriff existiert nicht und wird nur als unpräziser und umgangsprachlicher Ausdruck innerhalb Regel 12, Seite 89/90 verwendet.
    Unsportlichkeiten sind mit Verwarnungen zu ahnden.
    Daneben existieren der Begriffe wie "grobe", "übermäßig harte" und "brutale" Spielweise - womit man eine Spielweise meint, die, vorästzlich oder nicht, eine Gesundheitsgefährdung des Gegenspielers bedeutet. Und das ist mit FaD zu ahnden.

  • Hierzu kann ich auf die Ausführungen im DFB Schiedsrichter-Handbuch verweisen!


    (siehe Seiten 175 ff) Grob Unsportlich: sind beleidigende Äußerungen, Anspucken des Gegners, Schlagen des Mitspielers


    Eine genaue Definition ist aber auch hierin (nach groben Überfliegen der Ausführungen) nicht zu finden, eher die Beschreibung anhand von Bsp.!


    Auch in der BFV Fiebel ist keine Def. zu finden! Hier steht unter Merke lediglich zu grob unsportlich: Voll beabsichtigtes Treten, Schlagen und Spucken, (siehe Regel 12 S. 31)


    Es gibt auch einen DFB Schiedsrichter-Lehrbrief (Nr. 21), in welchem auf den Seiten 3 f. entwas zu finden ist (Aber keine Def.).


    hier meine Fundstelle: http://www.nfv-www.de/page.php?id=962


    Ich denke aber, dass der Begriff grobe Unsportlichkeit ein unbestimmer Rechtsbegriff im Regelwerk ist, welcher wertausfüllungsbedürftig ist u somit Flexibilität bezüglich der möglichen Auslegung gewährleistet. Dies zeigt sich vorallem daran, dass er anhand von Beispielen verdeutlicht wird.