Teilnahmeberechtigung zum Strafstoßschießen in der Halle

  • Bei Spielen draußen ist es ja nur Spieler erlaubt am Strafstoßschießen teilzunehmen, die zum Abpfiff der regulären Spielzeit oder, wenn vorhanden, der Verlängerung auf dem Platz waren. Wie ist das in der Halle, dürfen dort dann auch nur die je fünf Spieler pro Team teilnehmen, die sich zur Siräne im Spiel befanden?

  • Bei uns (im FLVW!) dürfen alle Spieler schießen, die am Ende spielberechtigt waren. D.h. auch die Auswechselspieler, nicht jedoch diejenigen, die grad eine Zeitstrafeß verbüßen.

  • Für den "königlichen" BFV gilt: alle zum Zeitpunkt des Schlusspfiffs spielberichtigten Spieler der Mannschaft dürfen potenziell teilnehmen.
    Also aucxh Spieler, die auf dem Spielberichtsbogen stehen und noch gar nicht eingesetzt wurden.

  • Im FVN dürfen alle Spieler teilnehmen. Außgenommen sind Spieler die :rote_karte: bekommen haben bzw. eine Zeitstrafe erhalten haben. Sonst genau so wie beim Großfeld.

  • Gebi, da muss ich widersprechen. In den Anmerkungen - Hinweisen und Erläuterungen zum Fussball in der Halle steht unter Ziffer 9 a) (Sieben-Meter-Schießen § 11 Hallenrichtlinien: Zum geweiligen Spiel gehören gem. § 8 und § 11 der Hallenrichtlinien des BFV neben den Feldspielern und dem Torwart auch die entsprechende Anzahl der Auswechselspieler, die für das betreffende Spiel vorgesehen sind. ..........
    Es ist also nicht so, dass auch die auf der Tribüne sitzenden Spieler, die im laufenden Spiel nicht zur Mannschaft gehörten, eingesetzt werden dürften.
    Oder hast du dein Wissen aus einer anderen Quelle als ich?

  • Na toll... eine Thread nach dem Motto: "Bei uns ist es aber so und so..."


    Bin ja mal gespannt, wieviele "nützliche" Beiträge sich hier so ansammeln... ;)

  • Zitat von gigi;176578

    Gebi, da muss ich widersprechen. In den Anmerkungen - Hinweisen und Erläuterungen zum Fussball in der Halle steht unter Ziffer 9 a) (Sieben-Meter-Schießen § 11 Hallenrichtlinien: Zum geweiligen Spiel gehören gem. § 8 und § 11 der Hallenrichtlinien des BFV neben den Feldspielern und dem Torwart auch die entsprechende Anzahl der Auswechselspieler, die für das betreffende Spiel vorgesehen sind. ..........
    Es ist also nicht so, dass auch die auf der Tribüne sitzenden Spieler, die im laufenden Spiel nicht zur Mannschaft gehörten, eingesetzt werden dürften.
    Oder hast du dein Wissen aus einer anderen Quelle als ich?


    Im Prinzip meinen wir das Gleiche, nur habe ich das etwas abgekürzt (siehe den Begriff "spielberechtigt").
    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man einem Spieler, der auf der Tribüne sitzt (natürlich nicht wegen eines FV), und der eigentlich für das Spiel laut Spielberichtsbogen spielberechtigt wären, den Einsatz verweigern dürfte.

  • Zitat von Christoph;176579

    Na toll... eine Thread nach dem Motto: "Bei uns ist es aber so und so..."


    Bin ja mal gespannt, wieviele "nützliche" Beiträge sich hier so ansammeln... ;)


    Leider ist es so das die Hallenregeln in allen Landesverbände unterschiedlich sind. Es gibt nur ein grundgerüst was bei allen gleich ist , das wird auch vom DFB vorgegeben. Aber jeder LV kocht seine Suppe dazu. Schöner wäre es wie oft schon gefordert das es einheitliche Regeln da zu gibt.

  • Zitat von Christoph;176579

    Na toll... eine Thread nach dem Motto: "Bei uns ist es aber so und so..."


    Bin ja mal gespannt, wieviele "nützliche" Beiträge sich hier so ansammeln... ;)


    Ich kann Christoph nur zustimmen: Jeder aktive SR hat in seinem Kreis einen Lehrwart, der sollte der primäre Ansprechpartner für solche Fragestellungen sein.

  • Hier eine aktuelle Regelfrage des BFV zur Halle, diesbezüglich dürfen alle Spielberechtigten am Siebenmeterschießen teilnehmen egal ob diese gespielt haben oder nicht.


    Eine Mannschaft tritt mit 10 Spielern (1 TW + 4 Spieler u. 5 AW-Spieler) an. Alle 10 Spieler haben Spielrecht. Von diesen 10 Spielern nimmt allerdings ein Spieler nicht am Spiel teil, ist aber spielbereit umgezogen (lediglich eine Trainingsjacke hat er zusätzlich noch an). Das Spiel endet Unentschieden und eine Spielentscheidung muss durch 7-Meter-Schießen herbeigeführt werden. Darf der Spieler, der nicht eingesetzt wurde, am 7-Meter-Schießen teilnehmen?


    Ja. Zum 7-Meter-Schießen zur Spielentscheidung treten 6 Spieler an, einer davon muss der Torwart sein. Berechtigt sind alle Spieler die zur Mannschaft gehören unabhängig davon, ob der Spieler eingesetzt wurde oder nicht. Entscheidend ist nur, dass er Spielrecht besitzt und theoretisch eigentlich mitspielen konnte.

  • Zitat von gebi;176615

    Im Prinzip meinen wir das Gleiche, nur habe ich das etwas abgekürzt (siehe den Begriff "spielberechtigt").
    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man einem Spieler, der auf der Tribüne sitzt (natürlich nicht wegen eines FV), und der eigentlich für das Spiel laut Spielberichtsbogen spielberechtigt wären, den Einsatz verweigern dürfte.



    Grundsätzlich darf jeder teilnehmen, der in diesem Spiel spielberechtigt gewesen ist.
    D.h. i.d.R. 4 Feldspieler + 1 TW + max. 5 AW.
    Hat die Mannschaft mehr als 10 Spieler muss vor dem Spiel gesagt werden, wer am Spiel teilnimmt, die übrigen dürfen nicht in den Innenraum. „Die übrigen“ dürfen dann auch nicht am SsT-Schießen teilnehmen.