Ampel: 2te gelbe bereits gezeigt- glatt Rot noch möglich

  • Zitat von Pfeifekopp;177626

    Genau, ein absoluter Regelexperte wie du kennt sich damit natürlich besser aus als der DFB-Lehrwart. Sowas nennt man wohl Grössenwahn.


    Du kannst posten was du willst, aber höre auf damit falsche Lehrmeinungen zu verbreiten. Hier lesen Jung-SR mit, die den Blödsinn vielleicht noch übernehmen.



    Der Post kam als ich den alten geschrieben habe, daher dazu noch einmal:


    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber ich brauche dafür mehr Argumente als ein "Ist so". Wenn sich der Lehrwart damit auseinandergesetzt hat und eine gut begründete Meinung hat warum ich falsch liege bin ich der Erste der das einsieht.

  • Zitat von Pfeifekopp;177588

    Aber trotzdem kannst du eine gezeigte Signalkarte nicht mehr zurücknehmen. Das war früher so und das ist heute so.
    Das geht nur bei einem Irrtum des SR und der liegt im geschilderten Fall nicht vor. Da ich für die Aktion Gelb-Rot zeigen wollte und gelb oben war, kann ich sie nicht mehr zurücknehmen, also muss ich - egal was passiert - rot hinterher zeigen !


    Eine von den oft geposteten Antworten, die
    a) vom Lehrwart ist und
    b) mehr Argumente als ein "ist so" beinhaltet.


    Aber ich denke mal, dass reicht dir trotzdem nicht?!

  • Wenn es genau diese Regelfrage wirklich vom DFB gibt, ist das so - warum aber steht die nirgendwo? Allein, dass "zurücknehmen" darin steht, zeigt, dass derjenige, der die Frage bzw. Antwort sich ausgedacht hat, nicht alle Argumente berücksichtigt hat, die hier im Thread genannt wurden (was sich allerdings nicht genau sagen lässt, weil solche Regelfagen ja leider fast immer ohne Erklärung kommen, wie derjenige zu der Antwort gelangt ist - schon deswegen sind sie eigentlich didaktisch schlecht).


    Anweisungen des DFB sind zwar verbindlich, aber über ihr Unfehlbarkeitsdogma ist sogar die katholische Kirche hinweggekommen. Das bedeutet: Man muss das zwar akzeptieren und respektieren, man muss es aber nicht teilen und darf es sehrwohl in Frage stellen.