Gut, dann fliegt die Rote nach bereits erhaltener Gelb-Roter, solange kein ehrlicher Irrtum über eine zuvorgekommenes rotwürdiges Vergehen passiert ist, raus.
Aber wenn erst NUR die Gelbe der Gelb-Roten gezückt wurde und dann das rotwürdige Vergehen passiert bevor die Rote rauskam revidiert man ja noch keine Entscheidung.
Das feldverweiswürdige Vergehen ist die zweite Verwarnung und die zweite Verwarnung ist im Moment der Aussprache durch den Schiedsrichter ausgesprochen, nicht im Moment des Fouls. Sonst würde bei feldverweiswürdigen Vergehen "zweites verwarnungswürdiges Vergehen" stehen, da steht aber "zweite Verwarnung"
Nun hat man das rotwürdige Vergehen zweite Verwarnung im selben Spiel und man muss dafür den Feldverweis mittels rotes Karte aussprechen. Wenn aber in diesem Moment ein zweites feldverweiswürdiges Vergehen begeht kann man doch auch dieses Vergehen mit dem Feldverweis ahnden. Der Spieler hat die zweite Gelbe erhalten und muss dafür Rot sehen, der Spieler hat sagen wir eine Beleidigung ausgesprochen und muss dafür Rot sehen.
Er sieht auch Rot, nur eben für die Beleidigung, so dass ein Passeinzug möglich bleibt. Analog würde man z.B. bei einem groben Foul dass eine klare Torchance verhindert auch den Feldverweis für das schwerere Vergehen, in dem Fall das grobe Foul aussprechen. Wieso sollte man es in dem Fall anders handhaben?