Ampel: 2te gelbe bereits gezeigt- glatt Rot noch möglich

  • Ich hatte vor einiger Zeit folgende Situation:


    Bei einem B-Jugendspiel meinte Spieler X zu allen meinen Entscheidungen seinen Senf dazu geben zu müssen. Er wurde in der ersten Halbzeit bereits wegen Foulspiels verwarnt, und lief nun zu Beginn der zweiten Halbzeit (ca 45Min) an mir nach einer VW höhnisch klastschend vorbei, worauf ich in ranpfiff und die :gelbe_karte: auch gleich noch in seine Richtung zeigte. Noch bevor ich damals die rote Karte in der Hand hatte, beleidigte er mich als Idioten.
    Um nicht in Gefahr eines Regelverstoßes zu laufen, schrieb ich die Karte als Ampel und erwähnt dann im Bericht, dass er mich anschließend beleidigt hatte.
    Meine Frage: Hätte ich ihm, obwohl die zweiten GK schon gezeigt war, noch eine glatte Rote Karte zeigen können?

  • Eine rote Karte genügt, der Rest kommt in den Bericht

  • Ein Spieler der mit :gelbe_karte::rote_karte: "bestraft" wurde, gehört in diesem Moment nicht mehr zur Mannschaft. Weitere Verfehlungen müssen im Spielbericht vermerkt werden. Über weitere Sanktionen entscheiden dann Staffelleiter und Sportgericht.

  • Das war aber nicht die Frage, gebi.


    Er wollte wissen, ob er die gelb-rote hätte zurücknehmen können, um ihm "glatt" Rot zu zeigen.


    Klare Antwort: Nein.


    Du hast die zweite Verwarnung ausgesprochen, was einen Feldverweis zur Folge hat (Gelb-rot). Unabhängig davon, ob du ihm die rote Karte der "gelb-roten" noch gezeigt hast oder nicht: er hört in diesem Moment auf, Spieler zu sein und eine Rote Karte für das Folgevergehen ist nicht mehr möglich. Ergo: alles richtig gemacht. Es bleibt nur der Vermerk im SB.

  • Nein, du kannst die Karte nicht zurücknehmen. Du hast schon die :gelbe_karte: in der Hand gehabt, somit wra er m.M.n. auch schon nicht mehr zum Spiel gehörig, egal ob die :gelbe_karte::rote_karte: erst später kam.

  • Zitat von Juergen:


    Gibt es bei euch im Juniorenbereich Gelb/Rot ?

    Nicht vergessen es war Großfeld, Gelb Rot gibt es.


    Edit: Es war B-Jugend

    :gelbe_karte:MY WAY FAIR PLAY:rote_karte: | "Nicht ganz sauber, nicht ganz fein - aber es muss ja nicht gleich ein Strafstoß sein!" (Lutz-Michael Fröhlich)

  • Naja nicht so ganz, ich hatte dieses Jahr einen ähnlichen Fall wo ein Spieler, nach der zweiten gelben Karte, noch ein rotwürdiges Vergehen machte. Nun Bericht geschrieben und bei Bericht kam dann der Protest von meinen Obmann, ich hatte dann glatt rot zeigen müssen, auch so eintragen. Darüber haben wir dann noch mit dem Lehrwart gesprochen und ich meinte halt das es so nicht geht. Nach der zweiten gelben Karte ist die rote Karte so oder so in der Luft. Wichtig ist nur das du alles so in den Bericht schreibst, wie es vorgefallen ist!
    Den Rest macht das Sportgericht!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat von SR Hannes;176286

    Ich rede ja nicht von zurücknehmen. Meine Frage im weiteren Sinne: Gehört er nach der gelben Karte noch zum Spiel, oder ist er damit schon des Feldes verwiesen.



    Zitat von Christoph;176281

    Du hast die zweite Verwarnung ausgesprochen, was einen Feldverweis zur Folge hat (Gelb-rot). Unabhängig davon, ob du ihm die rote Karte der "gelb-roten" noch gezeigt hast oder nicht: er hört in diesem Moment auf, Spieler zu sein und eine Rote Karte für das Folgevergehen ist nicht mehr möglich.


    Welchen Teil davon hast du denn nicht verstanden? ;)

  • Die G/R kannste nicht zurücknehmen

    :gelbe_karte:MY WAY FAIR PLAY:rote_karte: | "Nicht ganz sauber, nicht ganz fein - aber es muss ja nicht gleich ein Strafstoß sein!" (Lutz-Michael Fröhlich)

  • Sag mal... wie oft willst du das denn noch posten?


    Meinst du nicht, dass wir das schon nach dem ersten Mal verstanden haben?

  • Bei uns spielen B und A Jugend männlich nur auf dem Großfeld und es gibt trotzdem keine Gelb-Roten Karten, von daher kann ich die Verwunderung bzw das Nachfragen schon verstehen.

  • Christoph
    Ja ich weiß ich ärgere mich ja selbst doch ich hab beim Bearbeiten die falsche Taste gedrückt und da ist die Antwort seperat gepostet worden...:(:sorry:

    :gelbe_karte:MY WAY FAIR PLAY:rote_karte: | "Nicht ganz sauber, nicht ganz fein - aber es muss ja nicht gleich ein Strafstoß sein!" (Lutz-Michael Fröhlich)

  • Zitat von dinu;176292

    Bei uns spielen B und A Jugend männlich nur auf dem Großfeld und es gibt trotzdem keine Gelb-Roten Karten, von daher kann ich die Verwunderung bzw das Nachfragen schon verstehen.


    Richtig, das ist verbandsspezifisch, wird aber in m.M.n. allen NOFV Verbänden außer Berlin so gehandhabt, wie von possi beschrieben.

  • Aber, was mich jetzt interessiert, wenn du garnicht so weit kommst um ihm die zweite gelbe Karte zu zeigen, sondern nur die Karte in der Hand hast, und er dich dann als Idiot beleidigt.


    Dann ist doch die :rote_karte: noch möglich, oder?
    Weil, ich habe ihn ja noch nicht das zweite mal verwarnt...



    Um zur Ursprungsfrage zurück zu kehren:
    Natürlich ist es nicht möglich die gelb/rote Karte zurück zu nehmen, allerdings wurde das ja schon gepostet.

  • Ja, unter diesen Umständen wäre es möglich. Du ahndest dann das schwerere Vergehen.

  • Jetzt mal ganz pragmatisch und losgelöst von den Verbandsspezifika:


    Es ist klar, dass die zweite Gelbe Karte, die ja streng genommen schon ein Teil der Ampelkarte ist, welche sich eben nicht "einheitlich" (also in einem Zug) zeigen lässt, nicht zurückgenommen werden kann. In diesem Moment muss die Rote Karte folgen, da gibt es keine Alternative mehr. Im übrigen ist es für das konkrete Spiel auch vollkommen unerheblich, der Spieler muss ohnehin vom Feld und aus dem Innenraum. Ebenso klar ist doch wohl, dass die weiteren Geschehnisse im Spielvericht zu vermerken sind. Die weiteren Konsequenzen ziehen dann ohnehin Klassenleiter bzw. Sportgericht. Solange die Karte nicht ausgesprochen ist und nur "vorbereitend" in der Hand gehalten wird, ist sie nicht wirksam, das ist dieselbe Masche, die einige Kollegen betreiben, in dem sie die Karte aus der Tasche holen und gewissermaßen zur Bekräftigung ihrer Ermahnung dem Spieler zeigen, dass sie die Karte dabei haben - regeltechnisch unbedeutend.


    Der Unterschied besteht doch allenfalls darin, ob - und jetzt sind wir wieder bei den Verbandsspezifika - der Pass einzuziehen ist und eine Vorsperre greift. Das soll auf dem Feld aber nicht unser Problem sein und lässt sich durch einen kurzen Anruf/eine Mail an den Klassenleiter klären, die/der dann ggf. schon einmal den Pass anfordern wird.

  • Wobei: Der Schiedsrichter darf ja seine Entscheidungen noch zurücknehmen solange das Spiel nicht fortgesetzt worden ist. Ich könnte mir da nen Fall vorstellen wo Gelb-Rot kommt, aber der SRA es korrigiert, behauptet vor dem zweiten gelbwürdigem Vergehen gab es ein rotwürdiges Vergehen.


    Es ist nicht schön, aber ich denke wenn das rotwürdige Vergehen in der selben Spielunterbrechung passiert wäre der Schiedrichter der die Gelb-Rote durch eine Rote ersetzt von den Regeln her gedeckt. Streng regeltechnisch ist die zweite Verwarnung ein feldverweiswürdiges Vergehen, woraufhin die rote Karte folgen muss. Aber wenn in dem Moment ein weiteres feldverweiswürdiges Vergehen passiert muss der Schiedsrichter ja das schwerwiegendere bestrafen und dies wird das glattrote Vergehen sein. Wenn ein korrekter Platzverweis mit der roten Karte bereits ausgesprochen wurde ist es schwieriger, aber auch hier sehe ich es als möglich an Gelb-Rot zurückzunehmen und glatt Rot zu zeigen. Wobei ich da mir nicht sicher bin.


    Soll jetzt ein Disskusionsansatz sein wenn man wirklich überzeugt ist glatt Rot wegen der Vorsperre geben zu müssen, einfacher wirds sicher sein wenn man es bei GR belässt und der Rest ist nicht Problem der SR.


    Übrigens ist dies sowieso meiner Meinung nach ein Fehler der Rechtssprechung, wenn auf ein rotwürdiges Vergehen der Passeinzug folgen soll muss dies unabhängig davon ob der Spieler Gelb-Rot sah passieren.

  • Ein spannender Ansatz, aber ... Ein SR darf eine Entscheidung doch nur zurücknehmen, wenn seine Entscheidung auf einem Irrtum basiert. Das ist hier aber nicht gegeben. Eine Rücknahme nur wegen eines weiteren Vergehens erschiene mir ein Missbrauch des Rechts auf Rücknahme einer Entscheidung vor der Spielfortsetzung zu sein.