Zu viele Schiris in Österreich oder SR zum lügen erzogen

  • Den Link findest Du unter #25 !


    § 68 Abs. 3 spricht nicht von "absichtlich", sondern von "wissentlich" und da Du die Vereinsnamen gewusst hast, könnte das zutreffen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • ach? Drum hat ihn jeder :D


    Danke für den Tipp, inzwischen hab ich die Disziplinarordnung des ÖFB schon selbst gefunden.



    Ich hab hier jetzt aber schriftlich, dass meine Strafe NICHT im vorgesehenen Rahmen liegt. 25€ sind weniger als 30€ :D
    Damit liegt ein Formfehler vor und meine Ex-Kollegen können sich die Sache in die Haare schmieren? Versteh ich das richtig??



    edit:
    68/3 sieht auch "wer [...] wichtige Fakten unerwähnt lässt [...] " vor... das würde zutreffen. Dennoch stimmt der Strafrahmen nicht.

  • "Wissentlich" bezieht sich m.E. auch auf die wesentlichen Fakten. Und überhaupt ist das eine Verschärfung der Fahrlässigkeits-Vorschrift, es kann also eigentlich nur um Absicht gehen. Es ergibt ja gar keinen Sinn, jemanden, der etwas fahrlässig falsch meldet, unterschiedlich danach zu bestrafen, ob er die richtige Information gekannt hat oder nicht. Denn wenn man die richtige Information nicht gekannt hat, liegt ja in der Regel nicht mal Fahrlässigkeit vor.


    Aber die abstrakte Diskussion über Vorschriften der österreichischen Disziplinarordnung bringt Dich, Ginssuart, ja nicht weiter, oder? Du hast jetzt eigentlich genug "Munition" für einen Einspruch. Den solltest Du jetzt fristgemäß einlegen. Vielleicht ist es gut, wenn Du das Schreiben irgendjemandem mal vorlegst - es sollte argumentativ schlüssig und sachlich sein.

  • Das mit dem Einspruch ist so eine ganz besondere Sache...
    Einlegen hätte ich ihn offenbar 3 Tage nach der mündlichen Verhandlung müssen. Was ich nicht getan habe, weil ich 1) nicht dabei war und 2) meine Mails leider nur viel zu selten Kontrolliere und daher die 3 Tage Frist verpasst habe.
    Die 14 Tage beziehen sich scheinbar "nur" auf die Begründung. Auf gut Deutsch, ich muss hingehen und sagen "EINSPRUCH" und dann hab ich noch 11 weitere Tage um ihn zu begründen... Das gibts ganz sicher nur in Österreich :P



    Ich muss das jetzt mal klären, ob ich überhaupt noch Einspruch erheben kann oder nicht. Wenn ja, dann werde ich mir glaub ich sogar irgendeinen Rechtsbeistand besorgen, damit zumindest aus meiner Sicht alles richtig abläuft. Auch auf die Gefahr hin, dass mich das Ganze dann noch mehr kostet als zuvor... Nur weil mich die ganze Sache so ärgert!!!


    Was auch immer passieren wird... die 75€ sehen die von mir sicher nicht.

  • So wie ich Deinen Fall verstanden habe, hat man es versäumt, Dir gem. § 38 rechtliches Gehör zu gewähren.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Das verstehe ich jetzt irgendwie alles nicht mehr.


    Die haben am 17.11. eine Sitzung veranstaltet. Bist Du dazu geladen worden, hast aber 2 Wochen lang Deine E-Mails nicht abgerufen? Wann haben die Dir die Entscheidung zugeschickt und wann hast Du sie gelesen? Wann ist dieser Brief angekommen, von dem Du im Ausgangspost schreibst? Wir diskutieren hier ja schon 2 Tage.


    Und nein, 3-Tage-Fristen gibt's auch in Deutschland. Und wenn hierzulande jemand trotz Ladung nicht zur Verhandlung erscheint, reagieren die Sportrichter bisweilen auch mit einem happigen Strafmaß.

  • Ich hab mich vllt unklar ausgedrückt.


    Geladen wurde ich garnicht.
    Das Mail mit der Urteilsverkündung hab ich am 18. oder so bekommen, aber da die das ziemlich gut in das Wochenende reingetimed haben und ich derzeit nur in der Arbeit Internet hab, hab ich das Mail erst am 22 oder so gelesen. Hab mich dann erstmal geärgert und angerufen und auch mitgeteilt, dass ich Berufen werde. Das dürfte aber bereits zu spät gewesen sein.


    Einen Brief in dem Sinn hab ich nie erhalten. Lediglich eine Mail mit der Urteilsverkündung.

  • ja dann ist ja einiges im Verfahren schiefgelaufen.


    1: Mann hätte dir die Möglicheit einer Anhörung geben müssen. (§38 A.1)


    2: Falscher Weg der Urteilsverkündung (§45 A.4) Ein Versand der Entscheidung per EMail gilt nicht als zulässige Zustellung


    3: Falsches Strafmaß laut Urteilsbegründung( § 68 A.3)...30-200€



    Ich denke dass würde deinem Anwalt genügend Futter geben um eine erfolgreiche Revision zu führen...


    Aufzuführen ist auch noch, dass wenn sie dich angeblich geladen hätten zu der Sitzung und die behaupten dass sie das auch getan haben, hätten sie dir noch ein zusätzliches Strafgeld aufbrummen müssen. (§82)

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Ginssuart, ich habe das Gefühl, mittlerweile haben alle hier diese ÖFB-Disziplinarordnung aufmerksamer gelesen als Du.


    Den Protest musst Du schriftlich anmelden. Wenn Du die Entscheidung nur per E-Mail bekommen hast, hat die Frist wohl noch gar nicht zu laufen begonnen. Das ist allerdings ziemliches Kauderwelsch dort - was dort mit "mündlicher" Verlautbarung oder sonst irgendwie "verbandsüblicher Weise" gemeint sein kann, weiß der Geier.


    Wie dem auch sei: Am besten noch heute den Protest schriftlich anmelden. Das bedeutet: Nicht heute abschicken, sondern heute zustellen, erforderlichenfalls durch persönliche Übergabe (quittieren lassen!) oder Einwurf in den Briefkasten der zuständigen Geschäftsstelle (möglichst mit einem Zeugen, dem Du auch den Inhalt dessen, was Du einwirfst gezeigt hast - am besten Datum und Uhrzeit auf einer Kopie vom Zeugen gleich gegenzeichnen lassen). Dabei die Entscheidung genau (mit Datum und Aktenzeichen) benennen und eine Kopie der E-Mail beifügen.


    Wenn das jemand für verspätet hält, wird derjenige sich vielleicht melden und mitteilen, warum er das so sieht.


    Du hast dann 14 (nicht 11) Tage Zeit, zu begründen. M.E. kostet ein Rechtsanwalt nur Geld, ohne dass er Dir wirklich helfen kann - es sei denn, er ist selbst SR und/oder im Sportrecht bewandert. Aber das musst Du selbst wissen. Die Anwaltskosten bekommst Du allerdings, wenn ich die Diziplinarordnung richtig verstehe, auch dann nicht erstattet, wenn Du am Ende obsiegst.

  • Sorry, aber das hier ist schon alles sehr merkwürdig.
    Wenn du ein Problem hast, dann wende dich an deinen Obmann (den gibt es bekanntlich auch in Österreich). Der wird dir sicherlich helfen, das Problem in den Griff zu bekommen und sich für dich einsetzen, wenn du sonst zuverlässig bist.


    Was sollen wir aus Deutschland ausrichten, die wir nichtmal die Hintergründe bzw. die Rechts- und Verfahrensordnung kennen?
    Frag deine Leute vor Ort, die kennen sich aus und die werden den Fall schon einzuordnen wissen. Die wissen welche Schritte möglich und notwendig sind.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • DerMoeller hat das glaub ich ziemlich gut zusammengefasst...


    dennosius
    ich hab die Disziplinarordnung wirklich nur überflogen. Zum Einen war ich damit noch nie konfrontiert und zum Anderern habe ich den Link ja erst heute in der Arbeit gefunden und konnte in der Arbeit beim besten Willen nicht alles durchlesen. Deine Tipps sind aber super und ich werde sie beherzigen!!
    Nochmal, ich habe nichts schriftlich bekommen. Lediglich diese eine E-Mail. Wenn dies aber die "Verbandsübliche Weise" ist, werde ich wohl wieder keine Chance haben, oder?
    Ich kenn mich rechtlich ja garnicht aus... Ich bin Techniker, dort weiß ich so einiges. Aber bei Gesetzestexten tu ich mir schon brutal schwer die zu verstehen.
    Die 11 Tage habe ich gemeint, weil ich <am dritten Tage> Protest einlege und dann nurnoch 11 Tage Zeit habe für die Begründung.


    Pfeifekopp
    Mir ist klar, dass ihr in dem Sinne nichts bewegen könnt. Aber wie ihr hier schon gemerkt haben solltet, habe ich mir sowas keinerlei Erfahrung und freue mich daher sehr darüber, dass ihr mir Tipps gebt und versucht mir zu helfen. Erledigen muss ich das alles selbst, dass ist keine Frage.
    Mit meinem Obmann habe ich schon telefoniert, der meinte nur er wäre nicht zuständig und ich sollte unsren Strafreferenten fragen. Der bequemt sich aber nicht abzuheben.
    Mein Gebietsleiter sitzt auch im Strafausschuss, ist aber ebenfalls nicht erreichbar weil er seit Montag auf Kur ist. Sein Stellvertreter weiß natürlich auch nichts von der Verhandlung und hat mich ebenfalls an unseren Strafreferenten vermittelt.

  • Nein, E-Mails sind für die Zustellung ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn man sie dann hintenrum doch wieder zulässt, indem man sie als verbandsübliche Bekanntgabe sieht, stellt man das ausdrückliche Verbot auf den Kopf. Aber im österreichischen Recht halte ich nichts für unmöglich ;)


    Die 14tägige Begründungsfrist beginnt erst mit der Einlegung des Einspruchs, die 3-Tage-Frist wird davon nicht abgezogen.

  • Das Urteil hat auf jeden Fall sehr viele Form Fehler in seinem Verfahrensablauf, in seiner Strafbemessung und in der Art der Zustellung.


    Ich hatte zufällig diese Woche eine Besprechung mit unserem Strafausschuss und hier wurde ich aufgeklärt, dass es die 3 Tage Einspruchsfrist gibt (mündlich), nach der du 14 Tage Zeit gehabt hättest für den schriftlichen Protest.


    Ich würde trotzdem Aufgrund der schweren Verfahrensfehlern versuchen eine Wiederaufnahme zu bekommen. Die Wiederaufnahme ist dort möglich gemäß § 67.


    Ich kann nur sagen, in unserem Verband wäre dein Vergehen kein Vergehen, weil es zu keinem Fehler im Spielbericht gekommen ist, sofern das nicht ein Wiederholungsfall war. Du selbst hast für die Richtigkeit des Spielberichtes in deiner Meldung gesorgt!


    Dein Obmann darf sich natürlich nicht in den Fall einmischen, weil die Disziplinarkommission unabhängig und neutral agieren muss. Wenn eine Disziplinarkommission aber stur nach Schema jeden hereinkommenden Fall versucht im Katalog einzuordnen ohne die Hintergründe zu bleuchten, kommt genau das heraus wie bei dir. Du hattest keine Möglichkeit der Stellungnahme, was der wesentlichste Verfahrensfehler ist. Dies sei eine ganz zentraler Punkt, den die Erschaffer dieser Ordnung als so wichtig darstellen, dass sie jedes Urteil bei dem nicht beide Parteien gehört wurden, als nichtig darstellen.


    Die Ordnung ist sehr neu und die ausführenden Kollegen haben natürlich keine Erfahrung damit. Es muss deswegen allgemeine Verfahrensanweisungen dafür geben, wenn Kollegen kein Gefühl für die Strafbemessung haben.


    Dein Fall ist für mich ein Beispiel dafür, wie es in einem Strafausschuss eben nicht sein soll!
    Wenn du tatsächlich eines Tages deine Strafe einzahlen müsstest, schick mir bitte per PN deine Kontonummer. Du bekommst den Betrag von mir überwiesen.
    Bleib bitte der Schiedsrichter so wie bisher. So wie ich dich hier in diesen Foren immer gelesen habe. Die Disziplinarordnung ist erst neu und die ausführenden Kollegen haben auch noch keine Übung darin. Man wird das in Zukunft besprechen müssen und eventuell sickert das hoffentlich durch.


    Um den Eingangsthread zu beantworten, nein Österreich hat nicht zuviele Schiedsrichter und wir kämpfen um jeden einzelnen guten Kollegen!

    Menschen, die sich nicht gewisse Regeln vorgesetzt haben, sind unzuverlässig. Man weiß sich oft nicht in sie zu finden, und man kann nie recht wissen, wie man mit ihnen dran ist."


    Immanuel Kant


    "Ein Sieger findet für jedes Problem eine Lösung."
    "Ein Verlierer findet in jeder Lösung ein Problem."


    Corneille

  • Bei der falschen Strafzumessung bin ich mir nicht so sicher, die könnte durch die Konkurrenzen-Regelung auch bei Tatmehrheit gedeckt sein. Im Übrigen ergibt es m.E. überhaupt keinen Sinn, einen Einspruch auf eine zu niedrig bemessene Strafe zu gründen.


    Ich weiß nicht, was beim ÖFB da Usus ist, aber die Disziplinarordnung schließt Verböserung (d.h. Änderung der Entscheidung nach Einspruch zu Ungunsten des Einsprucherhebenden) jedenfalls nicht ausdrücklich aus.

  • Ich hab schonmal so in die Richtung Petition gedacht. Ich meine, dass wir uns als Forengemeinschaft per Unterschriftensammlung beschweren.


    Außerdem finde ich es gut, dass redrefer auch finanziell unterstützen möchte. Könnte man es im Fall, dass er zahlen müsste, nicht so machen, dass jeder, der möchte, einen kleinen Teil übernimmt? Ich wäre auch mit 5-10 Euro dabei. Wenn das jetzt ein paar Leute machen, können wir diese ungerechtfertigte Strafe schön umverteilen.

  • Ich hab grade n ähnliches Dilemma.


    Ich hab bei meinem B-Jgndspiel vorgestern vergessen zu notieren, dass zwei Gästespieler keinen Pass, sondern nur ne Onlinespielberechtigung inklusive Perso/Reisepass dabei hatten. Jetzt hab ich den Spielberichtsbogen ausgefüllt und dabei ist mir eingefallen, dass eben zwei keinen Pass hatten. Jetzt hab ich aber schon angrkreuzt, dass die Pässe i.O. waren... zu allem Überfluss hab ich auch noch den Namen vom zweiten Spieler vergessen.


    Hab da im Grund jetzt auch die Wahl, ob ichs meld und ziemlich sicher ne Strafe krieg oder es bleiben lass und hoff, dass es keiner merkt.... aber eigentlich hät ich in dem Fall echt ne Strafe verdient.

  • Ich würde dir raten, offen mit dem Thema umzugehen. Gut wäre es natürlich, wenn dir der Name des zweiten Spielers noch einfällt. Guck nochmal in Ruhe über den Spielbericht und versuche dich zu erinnern.


    Ich würde es schon melden und gleichzeitig sagen, dass dir das nicht mehr passiert und eine einmalige Sache war. Und dann halt aufpassen. Geh in dich und guck, was du machen willst.

  • Melden macht frei und belastet den Vorgesetzen. Ich soll den Spieler draufschreiben der mir noch einfällt, dann bekommt der Verein seine 10€ - Strafe und mir passiert gar nichts.

  • Zitat von redrefer;175620

    [...]
    Dein Fall ist für mich ein Beispiel dafür, wie es in einem Strafausschuss eben nicht sein soll!
    Wenn du tatsächlich eines Tages deine Strafe einzahlen müsstest, schick mir bitte per PN deine Kontonummer. Du bekommst den Betrag von mir überwiesen.


    Das ist sehr freundlich und ich schätze es sehr. Allerdings werde ich dieses Angebot bestimmt nicht annehmen. Wenn ich mich dazu entscheide weiterhin in der Steiermark Schiri zu bleiben, dann werde ich diese Strafe aus eigener Tasche bezahlen.
    Allerdings weigere ich mich derzeit dagegen einen Verband zu unterstützen, welcher so mit seinen Mitgliedern umspringt.
    Das gleiche gilt auch für das Angebot von LuckyLukas. Finanzielle unterstützung werde ich bestimmt nicht annehmen.


    Jede andere Hilfe ist gern gesehen und wurde ja auch schon geleistet! Morgen ist bei uns Weihnachtsfeier, da werde ich meinen Strafreferenten nochmal darauf ansprechen und ihn auch auf die Verfahrensfehler hinweisen. Bin ja mal auf seine Antwort gespannt...


    Meine Entscheidung wie ich weitermachen werde ist noch immer nicht getroffen...

  • Ich hoffe, dass du weiter berichtest. Mich und ich glaube auch viele andere interessiert es sehr, wie es in deinem Fall weitergeht.


    Ich hoffe, dass du Schiri bleibst.