Ich hatte an dieser Stelle kurz über meinen Spielabbruch vor einem Monat berichtet. Heute war die Sportgerichts-Sitzung.
- Spielwertung 5:0 für Heim
- 100 Euro Strafe für Gast
- 8 Wochen Sperre für den Spieler, der mich anfangs beleidigt hatte (einschließlich unsportlichen Nachverhaltens)
- 4 Wochen Sperre für den Torwart, der mir noch eine Nettigkeit mitgegeben hatte (also Sperre abgesessen)
So weit, so gut. Die Kuriosität dieses Falls bestand nun darin, dass Gast behauptet hat, der Trainer, der mich angespuckt hat, sei gar nicht ihr Trainer, sondern ihr ehemaliger Trainer, der nur als Zuschauer dort gewesen sei. Was er auf der Bank verloren hatte, warum er in die Kabine gegangen und dort auch gesprochen hatte und warum er die Auswechslungen mir angezeigt hatte, konnte Gast aber nicht erklären. Das Sportgericht hat ihn letztlich als Trainer behandelt.
- 500 Euro Strafe für den Trainer wegen verbandsschädigenden Verhaltens
Weiteres Kuriosum: Die NFV-Regeln sehen offenbar nicht vor, dass man den Trainer sperren könnte. Weder für Gast noch für den höherklassigen Verein (Bezirksliga Herren), für den er auch (oder angeblich nur) Trainer ist, noch als Spieler (Ü40 für einen dritten Verein).
In meinen Augen ein enttäuschendes Ergebnis und eine klare Regelungslücke; das Sportgericht kann da natürlich nichts dafür, wenn die Regelung fehlt. Immerhin ist dafür die Geldstrafe aber happig ausgefallen - ich glaube, mehr ging nicht.