SRA-Fahne verschwunden - wer haftet sich dafür?

  • Servus,


    ich hatte heute ein Spiel.


    Beiden Mannschaften erhielten der SRA-Fahne, die Fahnen sind in mein Eigentum.


    Nach das Spiel erhielt ich nur ein Fahne zurück von Heim. Aber Gast wusste nicht, wo der Fahne ist. Ich sagte ihn: Wo ist der?


    Die Betreuerin und der Trainer sagten: "Keine Ahnung", aber die Betreuerin suchte es.


    In SR-Kabine gab sie mich den Fahne zurück.


    Mal ein Frage:
    Wenn der Fahne wirklich verschwunden ist, wer haftet sich dafür?


    Muss der Gast zahlen? Weil ich sie ja selber gekauft habe.


    Vielen Dank im Voraus

    Ich habe keine Ablenkung durch die Geräuschkulisse.
    Ich bin komplett konzentriert auf das, was ich sehe


    Gehörloser Schiedsrichter -
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Ricardo, mal ein ganz spezieller Tipp: Nimm deine Fahnen nur, wenn du wirklich angesetzte neutrale SRA dabei hast. Die meisten Vereine haben selber SRA-Fahnen (meistens mit dem Prügelholzstock und dem Fahnentuch aus "Omas Zeiten"), die genommen werden.


    Wenn der Betreuer deine Fahne verschusselt, ist er dafür haftbar zu machen. Denn du bist der Eigentümer (also hast die rechtliche Gewalt) dieser Fahne, der Betreuer der Besitzer (weil er die tatsächliche Gewalt ausübt). Du als Eigentümer kannst gemäß § 903 BGB mit der Sache machen, was du willst, wenn du nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstößt. Dass kann ein Besitzer (wenn es nicht der Eigentümer ist) nicht.


    Angenommen, ich leihe dir meine Armbanduhr. Dann bist du der Besitzer der Uhr (da du die tatsächliche Gewalt darüber hast), aber der Eigentümer bin immer noch ich (da ich die rechtliche Gewalt darüber habe und entscheiden kann, ob du sie weiter tragen darfst oder nicht). Wenn du jetzt die Uhr verlierst, hast du dafür zu sorgen, dass du sie wieder findest. Ansonsten hast du gemäß § 823 BGB Schadenersatz zu leisten. UNd hier ist das mit dem Betreuer genauso.

  • Danke für dein Tipp, Daniel.


    Aber wenn der Heimmannschaft keine Fahne hat?

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  • Dann wird ein Vermerk im Spielbericht gemacht, steht ja schließlich in den DFB-Weisungen drin, dass der HV die Fahnen zu stellen hat!


    Im Zweifel musst du dann deine nehmen, oder ich hab es auch schonmal nur mit Arm ohne Fahne anzeigen lassen, weil ich meine nicht be hatte

  • Speziell für Dich Ricardo, der Auszug aus der Berliner Spielordnung.


    § 12 Punkt 3 c


    Hier einzusehen: Berliner Spielordnung


    Grüße


    P.S.: Ansonsten ganz klar Daniels Tip folgen. Setze Deine eigenen Fahnen nur ein, wenn Du neutrale Assistenten hast.

  • Zitat von Daniel;172999

    ... Dann bist du der Besitzer der Uhr (da du die tatsächliche Gewalt darüber hast)...



    Buaah - Wenn, dann ist er Inhaber. Niemals aber Besitzer, dafür fehlt der "animus habendi" ;) - Der Wille zum Behalten.



    Aber wie schon erwähnt: Meine Fahnen gebe ich ausschließlich geprüften Schiedsrichterassistenten, dh. SR-Kollegen.
    Wenn ich keinen neutralen SR-Assistenten mit habe, dann werden die Fahnen des Heimvereins genommen und diese haben hier zu sein - dazu ist der Verein verpflichtet.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Fussballer und einem Fussgänger? - Der Fussgänger geht bei grün, der Fussballer bei rot!

  • Wenn er die Uhr verliert haftet er nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, was in der Regel nicht der Fall sein wird. Allerdings hast du bzgl. des Besitzes recht (D.R. damit nicht).
    Nun zurück zum Thema;)

  • Nein, wenn er sie versehentlich liegen lässt, haftet seine Versicherung (müsste unter die Haftpflicht fallen). Kann diese ihm jedoch Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen bzw. er kann dies nicht einwandfrei wiederlegen, so wird die Versicherung die Rechung an den Versicherungsnehmer zurücksenden.

  • Vielen Dank für eure Beiträge.


    Nächste Spiele werde ich wohl die Fahnen von Heim nehmen.

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  • Lass uns nicht weiter über rechtliche Bewertungen in diesem Thread diskutieren, da das hier sicherlich die falsche Plattform ist, allerdings muss ich richtigstellend daraufhinweisen, dass dein Beitrag inhaltlich völlig falsch ist (Hannes). Falls du fragen hast, kannst du mir ja eine PM schicken.


    Ansonsten besteht wohl Konsens dahingehend, dass wir als SR keine Fahnen zu verschenken haben:)

  • Zitat von SR Hannes;173309

    Nein, wenn er sie versehentlich liegen lässt, haftet seine Versicherung (müsste unter die Haftpflicht fallen). Kann diese ihm jedoch Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen bzw. er kann dies nicht einwandfrei wiederlegen, so wird die Versicherung die Rechung an den Versicherungsnehmer zurücksenden.



    1. Eine Privat-Haftpflichtversicherung zahlt nur bei Verschulden, insbesondere also bei Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Vorsatz. Ohne jede Fahrlässigkeit gibt es kein Verschulden, also auch keine Schadenersatzpflicht, weder seitens der Versicherung noch seitens des
    Versicherungsnehmers.
    2. Nach den allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen sind Schäden an geliehenen (oder gemieteten) Gegenständen regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
    3. Privat-Haftpflichtversicherungen decken i.d.R. Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, aber keine Schäden durch Verlust.
    Bessere Tarife beinhalten als Zusatzdeckung das Schlüsselverlustrisiko, aber sicher kein Fahnenverlustrisiko.


    Bitte hier keine Halbwahrheiten und falsche Rechtsberatung posten.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)