Zweikampf um die Eckfahne

  • Zitat von Ingo;172625

    ...Grobe Unsportlichkeit. Mutwillige Zerstörung eines Spielgegenstandes.


    Praktisch klar. Aber regeltechnisch gibt es weder eine "grobe Unsportlichkeit" noch "Mutwillige Zerstörung eines Spielgegenstandes". Wie würde man einen solchen Platzverweis regelfest begründen (das Sportgericht zum Beispiel)?

  • Genau deswegen frage ich ja.
    Mich würde es einfach interessieren, wie man solch ein Vergehen in einem Sonderbericht begründen würde. Und ich hätte wohl nicht auf FaD, sondern auf VW und idF entschieden.